212 Frankreich. (Februar 26.—28.)
fordern wir Sie in dem höheren Interesse des Vaterlandes auf. Der Erfolg
von dieser Politik hängt von unserer Festigkeit und Wachsamkeit ab. Sie
können umsomehr darauf rechnen, als wir entschlossen sind, mit unserer Ver-
antwortlichkeit die Beamten, die ihre Pflicht erfüllen, zu decken, umsomehr
als wir strenge Richter der Fehler und Schwächen sein werden. Was unsere
Wachsamkeit betrifft, so halten wir es für unsere gebieterische Pflicht, ent-
schlossen alle Maßregeln zu ergreifen, welche die Aufrechthaltung der gesetz-
mäßigen Ordnung und die Achtung vor der Republik sichern werden, indem
wir aufrührerische Unternehmungen vereiteln und im Notsalle unterdrücken
werden.
Die ministerielle Erklärung wurde im Senat beifälliger als
in der Kammer aufgenommen.
26. Februar. (Bekämpfung des Boulangismus.) Der
Deputierte Rondeleux beantragt einen Zusatz zu dem Gesetze über
die Ausweisung der Thronbewerber,
wonach dieses Gesetz auf den Anwendung findet, dem nachgewiesen
wird, daß er durch seine Aeußerungen, seine Handlungen oder durch den
Gebrauch, den er von seinem Namen machen läßt, die Wiederherstellung der
persönlichen Gewalt erstrebt. Die Entscheidung fällt der als Gerichtshof
zusammengetretene Senat. Der vom Senate für schuldig Befundene geht
des Rechts, Staatsämter und ein Wahlmandat zu bekleiden, verlustig und
durch einen im Ministerrat beschlossenen präsidentschaftlichen Erlaß kann ihm
sogar das Gebiet der französischen Republik untersagt werden.
27. Februar. (Budgetkommission.) Es findet eine Neu-
wahl der Budgetkommission statt; diese, aus 5 alten und 28 neuen
Mitgliedern bestehend, enthält 31 Gemäßigte, einen Konservativen
und einen Radikalen. Dieselben erklären sich zur Annahme des
Budgetentwurfs bereit. Der Vorsitzende ist Jules Roches.
28. Februar. (Auflösung der Patriotenliga.) Die
Patriotenliga verössentlicht im Namen ihrer angeblich 240,000 Mit-
glieder eine Erklärung, in welcher sie sich aufs Heftigste gegen das
Vorgehen der Regierung gegen den sogenannten freien Kosaken
Aschinow in Sagallo (vgl. Rußland) ausspricht und für die Fami-
lien der Toten und Verwundeten eine Subskription eröffnet. In-
folge dieses Manifestes wird die Liga durch die Regierung aufge-
löst und gegen die Häupter desselben die Untersuchung eingeleitet.
Drei derselben, Laguerre, Laisant und Turquet, sind Deputierte,
einer, Naquet, Senator. Von beiden Körperschaften muß die Ge-
nehmigung zur gerichtlichen Untersuchung eingeholt werden (pvgl.
14. III.).
Das Vorgehen der Regierung stützt sich auf Artikel 85 und 87 des
Strafgesetzbuches. Letzterer lautet: „Wer durch feindliche, von der Regierung
nicht gebilligte Handlungen den Staat einer Kriegserklärung aussetzt, wird
mit Landesverweisung bestraft. Die Regierung hat die Wahl, die Angelegen-
heit vor das Schwurgericht oder vor einen aus dem Senat gebildeten außer-