214 Franbreich. (März 12.—14.)
1886 verfügte Landesverweisung des Herzogs von Aumale aufge-
hoben wird.
Am selben Tage wird von der Deputiertenkammer die Regie-
rung wegen der Rückberufung des Herzogs interpelliert.
Der Minister des Innern, Constans, erwidert, das Kabinet habe eine
ausnahmsweise und unnötige Maßregel zurückgenommen; es sei Ehrensache
der Republik, von einer Maßregel zurückzukommen, die keine Berechtigung
mehr für ihr Fortbestehen hätte. Die früheren Regierungen seien ersucht
worden, die Sache in Erwägung zu ziehen; das gegenwärtige Kabinet habe
unter seiner Verantwortlichkeit eine Entscheidung getroffen, die es der Re-
publik für würdig erachte. Das Betreten des Gebiets der Republik sei
dem Herzog nicht als Prätendenten untersagt worden, sondern wegen eines
unehrerbietigen Schreibens an das Staatsoberhaupt. Die Regierung sei der
Ansicht, daß wegen dieses Vergehens eine dreijährige Verbannung hinreichende
Sühne sei, und habe geglaubt. die Thore Frankreichs einem alten Soldaten
wieder öffnen zu sollen, der Frankreich über alles liebe und dessen Anwesen-
heit keine Gefahr biete. Er sehe darin nicht einen Akt der Politik, sondern
einen Akt der Billigkeit und erwarte vertrauensvoll das Urteil der Kammer.
Andrieux spricht sich zustimmend zu dem Dekret aus und äußert, er wünsche,
daß dies der Beginn einer liberalen Politik sein möge. Die Regierung er-
hielt ihre Tagesordnung mit 316 gegen 147 Stimmen bewilligt.
Hierauf stellt der Intransigent Millerand den Antrag auf eine Am-
nestie für Vergehen, die durch Arbeitseinstellungen, durch die Presse und
Reden begangen seien, derselbe verlangt für seinen Antrag die Dringlichkeit
und sofortige Beratung. Der Ministerpräsident Tirard erklärt sich mit der
Dringlichkeit einverstanden, lehnt aber die sofortige Beratung ab; die Re-
gierung sei geneigt, Maßregeln der Milde im weiten Umfang eintreten zu
lassen; müsse sich aber gegen einen Amnestieantrag erklären. Die Dringlich-
keit wird darauf angenommen, dagegen die sofortige Beratung mit 345 gegen
153 Stimmen abgelehnt.
12. März. (Patriotenliga.) Naguet, Laguerre, Laisant
und Turquet, welche wegen Teilnahme an der Patriotenliga ge-
richtlich verfolgt werden sollen, faßen eine Erklärung ab,
in welcher die Regierung beschuldigt wird, eine Verräterin der Frei-
heit zu sein und eine parlamentarische Diktatur zu schaffen, welche von
allen Diktaturen die verhaßteste sei; aber das Land werde dieselbe zermalmen.
Thörichte Handlungen der Verzweiflung bezeichneten stets das Ende von
Regierungen, welche zu Maßregeln der Gewalt gegen eine Partei ihre Zu-
flucht nähmen, die von der öffentlichen Meinung getragen werde, solche
Handlungen aber kämen lediglich ihren Opfern zu gute. Der Parlamen-
tarismus sei allerdings verloren gewesen, aber er hätte in Ehren fallen
können. Nach den letzten Vorgängen werde ihn die Nation mit Ekel von
sich weisen.
14. März. (Die Patriotenligaführer.) In der Depu-
tiertenkammer bringt der Generalprokurator einen Antrag auf Geneh-
migung der strafrechtlichen Verfolgung der Abg. Laguerre, Laisant
und Tarquet ein wegen Geheimbündelei.
Leaguerre erklärt, die gerichtliche Verfolgung der Patriotenliga sei eine
Auflehnung gegen das allgemeine Stimmrecht, aber dieses werde das letzte