Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfter Jahrgang. 1889. (30)

Bie Kömische Kurie. (Januar 2. Hälfte.) 251 
seitigen Verständigung betreten, und er hoffe, derselbe werde zu den beider- 
seits gewünschten freundnachbarlichen Verhältnissen beider Länder führen. 
Imbriani und Ferrari erklären sich durch diese Antwort zufriedengestellt, 
worauf die Adresse angenommen wird. 
12. Dezember. (Finanzen.) Der Schatzminister Giolittie 
äußert sich über die allgemeine Finanzlage. 
Bei Aufstellung des Budgets für 1890/91 habe man sich der äußersten 
Sparsamkeit befleißigt, um die Notwendigkeit neuer Steuern zu vermeiden. 
Das Defizit des effektiven Teils des Budgets für 1890/91 belaufe sich auf 
32 Millionen, worin u. a. die im Oktober mittels Spezialgesetzes für außer- 
ordentliche militärische Ausgaben geforderten 10 Millionen mit einbegriffen 
seien, sowie 5 Millionen für den Bau von Eisenbahnen. Das neue Finanz- 
programm habe bei den ordentlichen Ausgaben eine Besserung herbeigeführt, 
die auf 43 bis 49 Mill. veranschlagt werden könne. 
2. Hälfte Dezember. Die Dep.-Kammer genehmigt die Vor- 
lage wegen Reorganisierung der öffentlichen Wohlthätig- 
keits-Institute (vgl. Kurie 2. Hälfte Jan.) mit 196 gegen 98 
Stimmen und die Vorlage wegen Verlängerung des gesetz- 
lichen Kurses der Banknoten mit 208 gegen 84 Stimmen. 
20. Dezember. (Irredentistische Kundgebungen) werden 
bei Gelegenheit einer Oberdankfeier von Studenten veranstaltet. Die 
Polizei unterdrückt dieselben jedoch energisch. Der Gemeinderat 
von Terni, der anläßlich des Jahrestages der Hinrichtung von 
Oberdank zum Zeichen der Trauer die Sitzung aufhob, wird durch 
königliches Dekret aufgelöst. 
VIII. 
Die Römische Kurie. 
2. Hälfte Januar. (Diefrommen Stiftungen in Italien.) 
Der Vatikan richtet an den ausländischen Episkopat ein Rund- 
schreiben, worin die von der italienischen Regierüng beschlossene 
Reform der Verwaltung der frommen Stiftungen in Italien als 
der „neueste Kirchenraub“ dargestellt wird. Diplomatische Schritte 
werde er sich für die Zeit der Einbringung des Gesetzentwurfes vor- 
behalten. Die italienischen Bischöfe wurden, wie die Neue Freie 
Presse angibt, bei Erlaß dieses Rundschreibens übergangen. 
Die regierungsfreundlichen Blätter führen an, daß die Maßregel 
der Regierung nichts Gehässiges enthält und daß der Vorbericht sogar an-
	        
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