Rußland. (Januar 2. Hälfte —Februar 7.) 277
eintrete mit dem erneuerten Glauben an das Walten der göttlichen Vor-
sehung über uns und dem geliebten Vaterlande, flehe ich zu Gott, er möge
zul- Geschiche und Handlungen lenken zu seinem Ruhme und zum Wohle
ußlands."
2. Hälfte Januar. (Der „freie“ Kosak Aschinow), welcher
der Kiewer Jubiläumsfeier der orthodoxen Kirche beigewohnt hatte,
taucht am Roten Meer auf, um dort oder am Golf von Aden eine
russische Kolonie zu gründen.
Ursprünglich war das Reiseziel der Kolonisten Mafsaua. Als ihnen
hier die Landung verboten wurde, wandten sie sich über Suakin nach der
französischen Besitzung Obok. Aber auch hier wurde ihnen die Landung
verboten. Die französische Regierung übersandte dem Gouverneur von Obok
Verhaltungsmaßregeln, nach welchen derselbe ermächtigt wird, keinerlei be-
waffnete Haufen landen zu lassen.
In der Folge gelingt es aber Aschinow doch, unerwartet in der
Tadjurah-Bucht an einem Orte zu landen, der einem mit Frankreich in Ver-
trag lebenden kleinen Negerhäuptling gehört.
Hier kommt es zu Differenzen mit der Vertretung der fran-
zösischen Regierung, so daß diese Waffengewalt gegen die Eindring-
linge anwenden muß. (Vgl. Frankreich II. 28.)
22. Januar. (Ausländergesetz.) Ein keiserlicher Ukas
setzt die Anwendung des russischen Ausländergesetzes vom 14. März
1887 auf die ausländischen Montan--Industriellen des Zartums
Polen fest.
Nach demselben find letzteren Terrains zum Aufsuchen von Gruben-
gütern hinfort nur auf eigenen Grundstücken anweisbar; diejenigen auslän-
dischen Privat-Gesellschaften jedoch, welche vor dem 14. März 1887 solche
Terrains oder ein Anrecht auf dieselben erhielten, behalten alle früheren
Rechte hinsichtlich Enteignung von Grundstücken im angewiesenen Terrain,
wie außerhalb desselben bei.
23. Januar. (Maßregelung evangelischer Geistlicher.)
Das evangelisch-lutherische Generalkonsistorium in St. Petersburg
eröffnet sämtlichen evangelisch-lutherischen Konsistorien Rußlands,
daß Se. Majestät der Kaiser auf den allerunterthänigsten Vortrag
des Ministers des Innern am 22. Dezember 1888 befohlen habe, die livlän-
dischen evangelisch-lutherischen Prediger Harff zu Ascheraden und Porth zu
Kokenhusen, welche auf Allerhöchsten Befehl vom 29. August 1888 ins
Smolenskische Gouvernement unter polizeilicher Aufsicht auf zwei Jahre
verschickt worden sind, von den von ihnen bekleideten Predigerstellen zu ent-
setzen mit dem Verbot, jemals solche Stellen in Livland, Estland oder Kur-
land zu bekleiden, jedoch mit Zugestehung des Rechts, nach Verbüßung der
verhängten Strafe in den inneren Gouvernements eine Predigerstelle anzu-
treten für den Fall eines Wunsches der Eingepfarrten und Bescheinigung
der Obrigkeit über die tadellose Führung dieser geistlichen Personen.
7. Februar. (Reform der Provinzial-Verwaltung.)
Die rusfsische St. Petersburger Zeitung erfährt, der Vorschlag des
Ministers des Innern, Tolstoi, in der Gesetzvorlage über die Re-