Kußland. (Juni 6.— Juli 1. Hälfte.) 281
Besuch weilenden Fürsten von Montenegro aus. Derselbe lautete
nach dem „Regierungsboten“:
„Ich trinke auf das Wohl des Fürsten von Montenegro, des einzigen
aufrichtigen und treuen Freundes Rußlands."
6. Juni. (Ukas betr. orthodoxe Konfession der Groß-
fürstinnen.) Ein vom 6./18. Juni cr., unterzeichneter Kaiser-
licher Ukas stellt den Artikel 142 des Reichsgrundgesetz-Kodex, Aus-
gabe von 1857, wieder her und bestimmt, daß die Ehe eines
Prinzen des Kaiserlichen Hauses, welcher das Recht auf die Thron-
folge haben könne, mit einer einem anderen Glauben Angehörigen
nicht anders vollzogen werden dürfe, als nachdem letztere die ortho-
doxe Konfession angenommen habe.
1. Hälfte Juni. (Rekrutenkontingent.) Das diesjährige
Rekrutenkontingent der Armee und Marine wird auf 255,000 Mann
festgesetzt, neben 2400 Mann in Terek, Kuban und Transkaukasien
für die Ergänzung der spezialkaukasischen Truppen.
1. Hälfte Juni. (Verwarnung des Schahs.) Der „Köln.
Ztg.“ wird anläßlich des Besuches des Schahs am russischen Hofe
aus St. Petersburg gemeldet:
„Der Zar drückte vor seiner Verabschiedung vom Schah diesem per-
sönlich energisch seine Meinung über die persische Politik aus; sollte der
Schah sich jetzt bei seinem Besuche in England abermals zu Rußland un-
günstigen Zugeständnissen hinreißen lassen, so möge er vorher bedenken, daß
sich längs der persischen Grenze 100,000 russische Bajonette befänden. Er,
der Zar, könne nicht dafür stehen, daß er dieselben nicht in Bewegung setzen
würde. Der Schah antwortete nicht."
1. Hälfte Juli. (Die Evangelisch-lutherische Gesell-
schaft.) Der „Polit. Korresp.“ wird aus St. Petersburg geschrie-
ben, daß die kürzlich gegründete, wohlthätigen Zwecken gewidmete
„Evangelisch-lutherische Gesellschaft“ durch eine Verfügung des Mi-
nisters des Innern, Durnowo, für den Umfang des russischen Kaiser-
staates verboten worden ist.
1. Hälfte Juli. (Rußland und Oesterreich.) Die „Köln.
Ztg.“ meldet aus Petersburg, daß in diesem Jahre zum erstenmal
der Geburtstag Kaiser Franz Josefs nicht offiziell gefeiert werden
würde, da der Zar schon vorher seine Reise nach Kopenhagen antreten
werde.
1. Hälfte Juli. (Judenaustreibung.) Auf das Gesetz hin,
welches denjenigen Israeliten, die nicht als ständige Einwohner
notiert sind, verbietet, innerhalb 50 Werst von der Grenze zu woh-
nen, erhalten im Gouvernement Wolhynien gegen 500 Familien