Serbien. (März 2. Hälfte — April 9.) 309
nister hinzu, „so gehören seine Sympathien nach wie vor dem
serbischen Volke, dessen Wohlergehen und Konsolidierung es wünsche
und erhoffe.“ In demselben Sinne äußert sich das „Journal de
St. Petersbourg“.
Die „Nord. Allg. Ztg.“ schreibt:
„Daß dem nunmehrigen Regentschaftsleiter Herrn Ristic, der in einem be-
deutsamen Augenblicke zu erneuter staatsmännischer Thätigkeit berufen wird, das-
jenige Maß an moralischem und politischem Kredit nicht mangelt, welches ihm
die Lösung seiner Aufgabe möglichst erleichtern kann, ist an dieser Stelle bereits
wiederholt hervorgehoben. Herr Ristic besitzt einen erprobten Charakter und ein
durch reiche Enfahrungen geläutertes Urteil, verbunden mit klarem Verständnis
für die Existenz und Prosperitätsbedingungen des serbischen Staates. Er
wird den Anforderungen seines verantwortungsschweren Amtes um so eher
zu genügen im stande sein, da König Milans Verdienst es ist, der serbischen
Politik seit Jahren einen stabilen Grundzug, einen traditionellen Inhalt
gegeben zu haben.
2. Hälfte März. (Ministerialerlaß.) Die offiziöse Wiener
„Polit. Korresp.“ verössentlicht aus Belgrad den Zirkularerlaß des
Ministers des Innern an die Präfekten. Derselbe schärft den Be-
hörden folgende Kardinalpunkte ein:
Gesetzmäßige und gleichmäßige Strenge bei der Ausführung der Ver-
fassungsbestimmungen im Geiste der leitenden Prinzipien der Verfassung,
Aufrechterhaltung der Ordnung im Lande, Schutz der Sicherheit der Person
und des Eigentums unter Androhung von Ahndung für Unterlassungen und
Nachlässigkeiten. Endlich wird Achtung des Rechtes der freien Meinungs-
äußerung über öffentliche Angelegenheiten und das Gebahren der Staats-
organe empfohlen.
Der Ministerrat beschließt zugleich, den von dem ehemaligen
Finanzminister Rakitsch abgeschlossenen Lieferungsvertrag für Tabak,
welcher der Gegenstand heftiger Angriffe gewesen ist, zu lösen.
29. März. (König Milan) reist, von König Alexander,
den Regenten und dem Minister Gruic, sowie vom türkischen Ge-
sandten bis Nisch begleitet, nach Konstantinopel ab.
5. April. (Wahlgesetz.) Die „Polit. Korresp.“ veröffent-
licht aus Belgrad die wichtigsten Bestimmungen des von dem Aus-
schuß ausgearbeiteten Entwurfes zu einem provisorischen Wahl-
gesetze für die am 14. September cr. stattfindenden Skupschtina-
wahlen.
Das ganze Reich zerfällt darnach in 15 Landwahlbezirke und 24
Städtewahlbezirke, jedes Arrondissement bildet einen Landwahlbezirk, wobei
auf 4500 Einwohner ein Abgeordneter kommt. Die Kandidatenlisten, welche
den Gemeindegerichten zwischen dem 20. Juni und dem 31. August cr. vor-
zulegen sind, können einmal vorgelegt, nicht mehr widerrufen oder abgeän-
dert werden. Das Wahlverfahren ist dasselbe, wie beim Listenskrutinium.
9. April. (Finanzmaßregel.) Zum Zweck der Vermin-