Dãnemark. (Januar 5.—Oktober 13.) 277
XIII.
Dänemark.
5. Januar. Der König unterzeichnet die Konstitution, nach
welcher Island für alle lokalen Angelegenheiten eigene Legislatur
und Verwaltung haben wird.
Die gesetzgebende Macht befindet sich in den Händen des Königs und
der Nationalvertretung, des Althing, die Exekutive lediglich in den Händen
des Königs. So lange Island keine Repräsentanten im dänischen Rigsdag
hat, nimmt es an der Gesetzgebung für den Gesamtstaat auch nicht Anteil
und ebensowenig hat es zu den allgemeinen Ausgaben beizusteuern. Ein
Sekretär für Island in Kopenhagen wird für die Aufrechterhaltung der
Verfassung daselbst verantwortlich sein. Der König ernennt einen Statt-
halter für die nordische Insel. Sollte das Althing sich über den Gouver-
neur beklagen, so bestimmt der König, wie derselbe zur Verantwortlichkeit
gezogen werden soll. Das Althing wird aus zwei Häusern bestehen, einem
Ober= und einem Unterhause. Von den 36 Mitgliedern des letzteren werden
30 vom Volke erwählt und 6 vom König ernannt. Das Oberhaus besteht
aus 6 vom König ernannten und 6 von den Mitgliedern des Unterhauses
gewählten Vertretern.
Die Verfassung soll am 1. August in Kraft treten.
28. März. (Kopenhagen.) Zu Stadtverordneten sind ge-
wählt: vier der radikalen Linken, zwei der sozialistischen Partei an-
gehörige Kandidaten, sowie ein Kandidat, dessen Wahl von der
Rechten und moderaten Linken unterstützt wurde. Früher hatte
die Rechte alle sieben Plätze besetzt.
1. April. Schluß des Landtages.
29. August—17. Oktober. Der Kaiser von Rußland hält sich
mit seiner Familie zum Besuch in Fredensborg auf.
31. August—7. Oktober. Besuch der griechischen Königsfamilie
in Fredensborg.
26. September. Der Graf von Paris und der Herzog von
Orleans treffen in Fredensborg zum Besuch des Königs ein.
13. Oktober. (Kopenhagen.) Der Kaiser von Rußland,
der Großfürst-Thronfolger, sowie der Großfürst Michael begeben
sich an Bord des französischen Kriegsschiffes „Isly“, welches im
Flaggenschmucke vor der Einfahrt in den inneren Hafen liegt. Der
Kaiser begrüßt die Offiziere des Schiffes, sowie die anwesende fran-
zösische Gesandtschaft, nimmt alsdann die Einrichtungen des Schiffes
in Augenschein und spricht seine hohe Befriedigung über das Ge-
sehene aus. Nach halbstündigem Aufenthalte verlassen die Herr-
schaften das Schiff. Auf besondere Anordnung des Kaisers salu-