Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunter Jahrgang. 1893. (34)

Rußland.  (Juni  17.—August  24.)  287

17.  Juni.  Eine  franzöfisch-russische  Handelskonvention  wird
unterzeichnet.  Die  von  Rußland  zugestandene  Zollerniedrigung  auf
Naphtaprodukte  beträgt  die  Hälfte  des  bisherigen  Zolles.  Rußland
gewährt  außer  den  bekannten  Vergünstigungen  eine  Erniedrigung
der  Zölle  auf  musikalische  Instrumente,  Wollwaren  und  Ackerbaugeräte.


25.  Juni.  Rußland  führt  einen  doppelten  Zolltarif  ein.

Als  Minimaltarif  soll  der  gegenwärtige  Zolltarif  mit  einigen  Abänderungen
  gelten,  während  im  Maximaltarif  auf  eine  Reihe  von  Waren
Prozentaufschläge  von  20—30  %%  gemacht  werden.

Wenn  Waren  außereuropäischer  Provenienz  von  einem  europäischen
Staate  nach  Rußland  importiert  werden,  der  Rußland  nicht  das  Meistbegünstigungsrecht
  gewährt,  so  unterliegen  diese  einer  Zollzahlung  nach  dem
gewöhnlichen  Tarif  mit  einem  Aufschlag  von  15  Prozent.

Ueber  die  Provenienz  der  Waren  aus  Ländern,  die  Rußland  gegenüber
  das  Meistbegünstigungsrecht  genießen,  sind  den  russischen  Zollämtern
Zeugnisse  der  aussischen  Konsuln  oder  sonstige  vom  Finanzministerium  zu
bestimmende  Dokumente  vorzulegen.

Die  Festsetzung  der  Zeit,  wann  und  gegen  welche  Länder  der  Maximaltarif
  in  Kraft  treten  soll,  ist  dem  Minister  der  Finanzen  in  Vereinbarung
  mit  dem  Minister  des  Auswärtigen  unter  Einholung  der  Allerhöchsten
  Genehmigung  anheimgestellt.

Der  zur  Zeit  geltende  Tarif  wird  als  Minimaltarif  den  Ländern  zugestanden
  werden,  welche  die  russischen  Produkte  unter  den  günstigsten  Bedingungen
  zur  Einfuhr  und  Durchfuhr  zulassen.  Diejenigen  Länder,  welche
Rußland  nicht  die  Behandlung  der  meistbegünstigten  Nationen  zugestehen,
werden  dem  Maximaltarif  unterworfen  werden.

Ende  Juni.  Der  Großfürst-Thronfolger  reist  nach  London.
Vgl.  Großbritannien  und  Deutschland.

1.  August.  Der  Finanzminister  verfügt  für  alle  Waren  aus
Deutschland  außer  dem  Maximaltarif  einen  Zuschlag  von  50%.
Auch  Schiffe  unter  deutscher  Flagge  zahlen  eine  erhöhte  Laststeuer.

24.  August.  Bei  der  Grundsteinlegung  zum  neuen  Kriegshafen
  in  Libau  richtet  der  Zar  an  die  baltische  Flotte  einen  Tagesbefehl,
  dessen  Schluß  folgendermaßen  lautet:

„In  Erfüllung  des  Vermächtnisses  meines  großen  Vorgängers  habe
ich  befohlen,  für  die  Baltische  Flotte  in  dem  am  meisten  offenen  Teil  der
Küste,  nahe  der  Stadt  Libau,  einen  Hafen  zu  erbauen,  und  nachdem  ich
heute  eigenhändig  den  Grundstein  zu  diesem  Hafen  gelegt,  vertraue  ich  die
Verteidigung  der  neubegründeten  Seefestung  dem  Heldenmute  der  baltischen
Seeleute  an,  vollkommen  überzeugt,  daß  sie,  treu  den  Ueberlieferungen  so
vieler  auf  dem  baltischen  Meere  erfochtener  Siege,  und  eingedenk  des  Ruhms
von  Tschesme,  Navarin  und  Petropawlowsk,  es  verstehen  werden,  die  Zugänge
  zu  unseren  Küsten  vor  jedem  Angriffe  zu  bewahren,  in  den  sie  bespülenden
  Gewässern  der  russischen  Flagge  die  ruhige  Herrschaft  zu  sichern
und  rechtzeitig  überall  da  zu  erscheinen,  wo  es  die  Würde  des  russischen
Reiches  fordern  wird.“