Rußland. (Juni 17.—August 24.) 287
17. Juni. Eine franzöfisch-russische Handelskonvention wird
unterzeichnet. Die von Rußland zugestandene Zollerniedrigung auf
Naphtaprodukte beträgt die Hälfte des bisherigen Zolles. Rußland
gewährt außer den bekannten Vergünstigungen eine Erniedrigung
der Zölle auf musikalische Instrumente, Wollwaren und Ackerbaugeräte.
25. Juni. Rußland führt einen doppelten Zolltarif ein.
Als Minimaltarif soll der gegenwärtige Zolltarif mit einigen Abänderungen
gelten, während im Maximaltarif auf eine Reihe von Waren
Prozentaufschläge von 20—30 %% gemacht werden.
Wenn Waren außereuropäischer Provenienz von einem europäischen
Staate nach Rußland importiert werden, der Rußland nicht das Meistbegünstigungsrecht
gewährt, so unterliegen diese einer Zollzahlung nach dem
gewöhnlichen Tarif mit einem Aufschlag von 15 Prozent.
Ueber die Provenienz der Waren aus Ländern, die Rußland gegenüber
das Meistbegünstigungsrecht genießen, sind den russischen Zollämtern
Zeugnisse der aussischen Konsuln oder sonstige vom Finanzministerium zu
bestimmende Dokumente vorzulegen.
Die Festsetzung der Zeit, wann und gegen welche Länder der Maximaltarif
in Kraft treten soll, ist dem Minister der Finanzen in Vereinbarung
mit dem Minister des Auswärtigen unter Einholung der Allerhöchsten
Genehmigung anheimgestellt.
Der zur Zeit geltende Tarif wird als Minimaltarif den Ländern zugestanden
werden, welche die russischen Produkte unter den günstigsten Bedingungen
zur Einfuhr und Durchfuhr zulassen. Diejenigen Länder, welche
Rußland nicht die Behandlung der meistbegünstigten Nationen zugestehen,
werden dem Maximaltarif unterworfen werden.
Ende Juni. Der Großfürst-Thronfolger reist nach London.
Vgl. Großbritannien und Deutschland.
1. August. Der Finanzminister verfügt für alle Waren aus
Deutschland außer dem Maximaltarif einen Zuschlag von 50%.
Auch Schiffe unter deutscher Flagge zahlen eine erhöhte Laststeuer.
24. August. Bei der Grundsteinlegung zum neuen Kriegshafen
in Libau richtet der Zar an die baltische Flotte einen Tagesbefehl,
dessen Schluß folgendermaßen lautet:
„In Erfüllung des Vermächtnisses meines großen Vorgängers habe
ich befohlen, für die Baltische Flotte in dem am meisten offenen Teil der
Küste, nahe der Stadt Libau, einen Hafen zu erbauen, und nachdem ich
heute eigenhändig den Grundstein zu diesem Hafen gelegt, vertraue ich die
Verteidigung der neubegründeten Seefestung dem Heldenmute der baltischen
Seeleute an, vollkommen überzeugt, daß sie, treu den Ueberlieferungen so
vieler auf dem baltischen Meere erfochtener Siege, und eingedenk des Ruhms
von Tschesme, Navarin und Petropawlowsk, es verstehen werden, die Zugänge
zu unseren Küsten vor jedem Angriffe zu bewahren, in den sie bespülenden
Gewässern der russischen Flagge die ruhige Herrschaft zu sichern
und rechtzeitig überall da zu erscheinen, wo es die Würde des russischen
Reiches fordern wird.“