Full text : Das Unterrichtswesen im Deutschen Reich. I. Band. (1)

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Ziffer  7  ist  mit  allen  Angaben  zu  streichen.
Bei  Ziffer  13  kommen  in  Wegfall:
„Aufseher  1.  und  2.  Klasse,
Bahn=  und  Haltestellenwärter,
Hauptkassenkontrolleur,
Kassenassistenten,“.
Dafür  ist  vor  „Weichenwärter  1.  Klasse“  einzuschalten:
„Stationsaufseher,
Stationsverwalter  1.  und  2.  Klasse,".

 

Nr.  23.  Verordnung,

einige  Abänderungen  in  der  Begrenzung  und  in  der  Bezeichnung
von  Bestandteilen  der  Landtagswahlkreise
betreffend:

vom  17.  April  1907.

 

De-  als  Beilage  B  der  Ausführungsverordnung  vom  10.  Oktober  1896  (G.=  u.  V.-Bl.
S.  152  flg.)  angefügte  Verzeichnis  der  Orte  und  Ortsteile,  aus  denen  sich  die  Wahlkreise
für  die  Wahlen  zur  II.  Kammer  der  Ständeversammlung  zusammensetzen,  wird  in  folgenden
Punkten  abgeändert.

1.
Die  mit  der  Stadt  Chemnitz  vereinigte  frühere  Landgemeinde  Bernsdorf  gehört

jetzt  zum  2.  Wahlkreise  der  Stadt  Chemnitz  und  ist  im  Verzeichnisse  des  37.  Wahlkreises
des  platten  Landes  zu  streichen.

2.
Im  Verzeichnis  der  zu  dem  12.  Wahlkreis  des  platten  Landes  gehörigen  Orte  ist
zwischen  die  Worte:  „sReichstein“  und  „Röhrsdorf  mit  Rittergut“  einzufügen:  „mit
dem  selbständigen  Gutsbezirk  ehemaligen  Hammergut  Reichstein“.

3.

Im  43.  Wahlkreis  des  platten  Landes  ist  der  Ortsteil  Neuberg  aus  dem  politischen
Gemeindebezirke  Mühlgrün  ausbezirkt  und  in  den  politischen  Gemeindebezirk  Ellefeld
einbezirkt  worden.  Infolgedessen  sind  im  Verzeichnisse  der  zum  43.  Wahlkreise  gehörigen

1907.  15