Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Elfter Jahrgang. 1895. (36)

4  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  9.)

dieses  Gesetz  fallen!  Nun  weiß  ich  wohl,  was  mir  der  Staatssekretär  des
Reichsjustizamts  darauf  erwidern  wird.  Er  wird  sagen:  es  müsse  auch  die
rechtswidrige  Absicht  festgestellt  sein.  Allein  damit  wird  der  Willkür  doch
ein  zu  weiter  Spielraum  gelassen.  Das  Anpreisen  aller  Verbrechen  soll
strafbar  sein,  die  überhaupt  jemals  in  der  Welt  begangen  worden  sind,  im
In=  und  Auslande,  vor  und  nach  der  Sündflut.  Uns  könnte  das  ja  in
mancher  Beziehung  recht  sein.  Den  Katholiken  würde  es  dann  erspart
bleiben,  sich  dagegen  zu  wehren,  daß  ein  Mordbrenner,  ein  schwedischer
Franktireur  hier  in  Deutschland  verherrlicht  wird  (Lebhafte  Zustimmung
im  Zentrum,  große  Unruhe  rechts  und  links),  wie  wir  im  letzten  Monat
haben  erleben  müssen.  (Fortdauernde  Unruhe).  Das  würde  unter  den  Begriff
  der  Anpreisung  des  Hochverrats  fallen.  Aber  ebenso  hätte  dies  Gesetz
Anwendung  finden  müssen,  wenn  zu  den  Zeiten,  wo  gegen  katholische  Priester
und  auch  Bischöfe  im  Wege  des  Zwanges  eingeschritten  wurde,  die  Gemeinde
ihrem  Pfarrer,  ihrem  Bischof  beigestanden  hätte  und  wenn  eine  Zeitun

dies  gerühmt  hätte.  Die  ganze  Fassung  des  §  111a  läßt  erkennen,  daß
man  nur  das,  was  die  kleinen  Leute  sagen,  treffen  will.  Die  Redner  in
den  kleinen  Volksversammlungen  sind  nicht  zum  hundertsten  Teil  so  gefährlich
  und  so  schuldig  wie  die  Redner  auf  dem  Katheder.  Das  Beispiel  von
oben  ist  viel  verführerischer.  Was  ein  Professor  mit  einem  ganzen  Wust
von  Zitaten,  einem  Heuwagen  voll  Belegen  vorbringt,  das  imponiert  dem
Deutschen  viel  mehr,  als  was  ein  einfacher  Mann  mit  bloßer  Volksschulbildung
  spricht.  Redner  führt  als  Beispiele  für  die  Gefährlichkeit  der
Professoren  ein  Gutachten  des  Jenenser  Professor  Ernst  Häckel  an,  worin
die  unbeschränkte  akademische  Freiheit  „ohne  Rücksicht  auf  religiöse  Vorurteile“
  gefordert  wird,  ferner  Zitate  aus  Schriften  von  den  Berliner  Professoren
  Döring  und  Förster.  Ersterer  hat  die  Lehre  von  der  Dreieinigkeit
als  nicht  weit  vom  Polytheismus  entfernt  bezeichnet.  Die  Ansichten  über
die  Entstehung  der  Ehe,  die  die  Schriften  der  Darwinianer  mit  den  affenähnlichen
  Vorfahren  durchziehen,  weichen  von  den  unserigen  wesentlich  ab.
(Heiterkeit.)  Die  gelehrten  Werke  bilden  das  Arsenal  für  die  Herren  Sozialdemokraten.
  (Aha !  links.  Beifall.)  Würde  die  Vorlage  Gesetz,  so  müßte
sie  zunächst  auf  die  vom  Staate  bezahlten  Professoren  angewandt  werden.
Die  Rettung  liegt  darin,  daß  die  Religion  dem  Volke  erhalten  bleibt.  Wir
treten  auch  gern  mit  in  die  Schranken  für  Religion,  Sitte  und  Ordnung
gegen  den  Umsturz.  Zuvor  verlangen  wir  aber,  daß  für  diesen  Kampf
unsere  gebundenen  Hände  freigemacht  werden.  Unsere  Pfarrer  kämpfen  für
Erhaltung  der  Religion.  Wie  sollen  sie  es  aber  in  den  polnischen  Landesteilen
  mit  Erfolg  thun,  wenn  sie  nicht  in  der  Muttersprache  zu  den  Leuten
reden  dürfen?  (Beifall  im  Zentrum.)  Die  Sitte  wollte  man  wiederholt
stärker  schützen;  man  machte  Vorlagen,  ließ  sie  aber  fallen.  Dafür  brauchte
man  alljährlich  neue  Militärvorlagen,  diese  sollen  die  Sittlichkeit  schützen!
(Beifall  und  Heiterkeit.)  Sorgen  Sie  für  die  Religion!  Wenn  die  Leute
nicht  mehr  an  die  Unsterblichkeit,  an  Gott  glauben,  wie  wollen  Sie  sie  veranlassen,
  opferwillig  und  gehorsam  zu  sein?  (Beifall.)  Die  Kirche  allein
kann  Rettung  bringen,  sie  allein  kann  die  höhern  Stände  veranlassen,  den
untern  Ständen  mit  gutem  Beispiel  voranzugehen.  Was  für  den  einzelnen
Menschen  gilt,  das  gilt  auch  für  ganze  Völker:  Es  giebt  kein  Heil  außer
in  Jesus  Christus.

Staatssekr.  Rieberding  wendet  sich  gegen  den  Abg.  Gröber,  hofft
aber  mit  ihm  in  der  Kommission  zur  Verständigung  zu  gelangen.  Die
Regierung  wolle  durch  die  Vorlage  nicht  zu  Strafen  Anlaß  geben,
die  dem  Rechtsbewußtsein  widersprechen,  sondern  nur  den  Staat  schützen.
Ein  Eingriff  in  die  Unterrichtsfreiheit  könne  nicht  stattfinden.