2 Das Denishe Reich und seine einzelnen Glieder. (Januar 10.)
den Auswüchsen der Börse energisch entgegenzutreten sei, namentlich aber
der wachsenden Spielsucht. Diese dürfe nicht auf Kosten der Allgemeinheit
um sich greifen. Ferner müsse der Einfluß der Börsenspekulation auf die
Preisbildung eingeschränkt werden. — Die Einwürfe gegen das Gesetz
hätten sich hauptsächlich gegen das staatliche Aufsichtsrecht und gegen das
Börsenregister gerichtet. Die Regierung sei der Ansicht, daß eine wirksame
Aussicht ohne ein ständiges staatliches Organ nicht durchzuführen sei, und
dazu sei der Staatskommissar ausersehen. Es sei eine Persönlichkeit nötig,
welche den Vorgängen an der Börse, namentlich der Preisbildung, auf-
merksam folgt und hierüber an die Regierung berichtet. Ein Spion brauche
derselbe darum nicht zu sein. Unberechtigt sei es, zu behaupten, daß die
Eintragung in das Börsenregister für den Einzutragenden einen Makel be-
deute. Das Register solle nur das Börsenspiel in etwas einschränken.
Außerordentlich gingen die Meinungen über den Terminhandel auseinander.
Die Einen verdammten ihn ganz, die Anderen erklärten ihn für unbedingt
nötig. Der Entwurf gehe von der Voraussetzung aus, daß der legitime
Terminhandel notwendig sei, aber nicht auf Kosten der Produzenten und
Konsumenten betrieben werden dürfe. Das Gesetz über die Aufbewahrung
deponierter Wertpapiere stehe in einem notwendigen Zusammenhang mit
dem Börsengesetz. Es müsse den Privatkapitalisten Sicherheit gegen Unter-
schlagungen und sonstigen Verlust ihrer deponierten Wertpapiere gegeben
werden. Vor Allem müßten die Unklarheiten über den Eigentumsbegriff
der Depots beseitigt werden. Viele Bankhäuser besäßen schon die Ein-
richtungen, welche der Entwurf vorschreibe, z. B. das Stückeverzeichnis.
Beide Gesetze enthielten ungewöhnliche technische Schwierigkeiten, deshalb
seien Gründlichkeit und Vorsicht bei der Beratung unumgänglich. Aber
trotzdem sei die gesetzgeberische Behandlung möglich.
Abg. Graf Kanitz (kons.): Im Börsenhandel hätten sich große
Mißbräuche entwickelt, namentlich hinsichtlich künstlicher Preisbildung. Diese
werde durch Spekulation stark beeinflußt. Beim Warenterminhandel mache
sich diese besonders unangenehm geltend. Dagegen müsse eingeschritten
werden. An sich sei er kein Feind der Börse, die durchaus berechtigt sei,
nur die Auswüchse wolle er beschneiden, in erster Hinsicht den Warentermin-
handel. Die Einrichtung des Staatskommissars an sich sei gut, doch habe
derselbe viel zu wenig Befugnisse, eigentlich gar keine außer Begutachtung
und Berichterstattung. Er behalte sich vor, in dieser Hinsicht erweiternde
Anträge zu stellen. Die Zusammensetzung des Börsenausschusses sei keine
sehr praktische, zwei Drittel seiner Mitglieder sollen der Börse angehören,
werden also stets für deren besondere Interessen eintreten. Man sollte die
Vertreter des sonstigen Handels mehr heranziehen. Die Einrichtung des
Ehrengerichts sei zweifelhaft, ein Disziplinarhof wäre besser. Was sich
gewisse Börsenbesucher aus einem ehrengerichtlichen Verweise machen würden?
Sehr wichtig sei die Ueberwachung der ausländischen Wertpapiere; anstatt
einer Emissionsbehörde bei jeder Börse, wie der Entwurf vorschlage, sei
eine Zentralemissionsbehörde zweckentsprechender. Abg. Meyer-PHalle
(frs. Vg.) gegen den Entwurf und den Vorredner. Die Angriffe auf die
Börse seien vielfach ungerecht. Das Gesetz werde die kleinen Bankiers
schädigen und die Berliner Börse auf Kosten der Provinzialen begünstigen.
Der Terminhandel sei unentbehrlich. "
Am folgenden Tage spricht Abg. von Cuny die Sympathie der
Nationalliberalen zu dem GE. aus und erklärt u. a. den Terminhandel
nur zum geringsten Teile für berechtigt. Das Börsenregister sei geeignet,
viele Außenstehende von der Börsenspekulation abzuschrecken. Abg. Fritzen
(3.) für die Vorlage, hat aber Bedenken gegen die Zusammensetzung des