Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zwölfter Jahrgang. 1896. (37)

130  Nas  Nenische  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (November  20.)

den  Einkommen  zu  verhelfen.  Die  Durchführung  der  Gehaltsaufbesserung
bei  den  richterlichen  Beamten  macht  eine  Aenderung  der  bisherigen  Grundsätze
  für  die  Regelung  der  Richtergehälter  notwendig.  Eine  Vorlage  hierüber
  wird  Ihnen  demnächst  unterbreitet  werden.  Der  nach  der  bisherigen
Entwickelung  als  dauernd  anzusehende  Stand  des  landesüblichen  Zinsfußes
läßt  nunmehr  eine  mäßige  Herabsetzung  des  Zinssatzes  der  vierprozentigen
Staatsschuld  als  berechtigt  und  geboten  erscheinen.  Es  wird  Ihnen  daher
unverzüglich  ein  Gesetzentwurf  vorgelegt  werden,  welcher  diese  Maßregel
mit  jeder  zulässigen  Rücksichtnahme  auf  die  Interessen  der  Staatsgläubiger
durchzuführen  bestimmt  ist.  Behufs  größerer  Sicherung  einer  regelmäßigen
Tilgung  der  Staatsschulden  und  um  die  Erschütterungen  des  Staatshaushalts
  infolge  schwankender  Ergebnisse  der  Betriebsverwaltungen  zu  vermindern,
  wird  Ihre  Zustimmung  dazu  erbeten  werden,  daß  ohne  höhere
Belastung  des  Etats  ein  Mindestbetrag  der  jährlichen  Schuldentilgung  gesetzlich
  festgestellt  und  zugleich  aus  den  rechnungsmäßigen  Ueberschüssen  günstiger
  Jahre  ein  Ausgleichsfonds  zur  Deckung  von  Fehlbeträgen  bei  minder
günstigen  Rechnungsabschlüssen  gebildet  wird.  Auf  dem  Gebiete  des  Eisenbahnwesens
  wird  ihre  Mitwirkung  mehrfach  in  Anspruch  genommen  werden.
Außer  der  den  Ausbau  neuer  Bahnlinien  bezweckenden  Vorlage  wird  Sie
der  Erwerb  des  Hessischen  Ludwigs-Eisenbahnunternehmens  für  den  Preußischen
  und  Hessischen  Staat,  sowie  die  Bildung  einer  Eisenbahn-Betriebsund
  Finanzgemeinschaft  zwischen  Preußen  und  Hessen  beschäftigen.  Zur
Hebung  und  Förderung  der  Landwirtschaft,  welcher  die  Regierung  Seiner
Majestät  fortgesetzt  besondere  Fürsorge  zuwendet,  sind  wiederum  erhöhte
Mittel  in  den  Staatshaushalts-Etat  eingestellt  worden.  Das  Gesetz  über
die  Errichtung  von  Handelskammern  bedarf  verschiedener  Aenderungen,  um
einzelne  seiner  Vorschriften  mit  den  Bestimmungen  neuerer  Gesetze  in  Einklang
  zu  bringen  und  die  geschäftlichen  Aufgaben  der  Handelskammern  zu
erleichtern.  Ein  Gesetzentwurf,  der  diese  Aenderungen  herbeiführen  soll,  ist
vorbereitet.  Um  die  nachteilige  Vielgestaltigkeit  der  zum  Teil  auch  veralteten
  Gemeindeverfassungsgesetze  in  der  Provinz  Hessen-Nassau  zu  beseitigen
  und  an  deren  Stelle  ein  einheitliches  Gemeindeverfassungsrecht  zu
setzen,  werden  Sie  mit  der  Beratung  einer  Städteordnung  und  einer  Landgemeindeordnung
  für  diese  Provinz  befaßt  werden.  Gleichzeitig  sollen  die
Verhältnisse  der  im  Dienste  der  Gemeinden  und  öffentlichen  Anstalten  des
Regierungsbezirks  Wiesbaden  stehenden  Forstschutzbeamten  gesetzlich  geregelt
werden.  Eine  Vorlage  wegen  Abänderung  der  in  Preußen  geltenden  Vorschriften
  über  das  Vereinswesen  wird  nach  Abschluß  der  stattfindenden  Erörterungen
  zu  Ihrer  Beschlußfassung  gelangen.  Meine  Herren!  Die  Regierung
  Seiner  Mojestät  rechnet  bei  der  Erledigung  der  vorbezeichneten  umfangreichen
  Aufgaben  auf  Ihre  bereitwillige  Mitwirkung;  sie  hofft  zuversichtlich,
  daß  die  gemeinsame  Arbeit  auch  in  der  bevorstehenden  Tagung
mit  Gottes  Hilfe  dem  Vaterlande  zum  Segen  gereichen  wird.  Auf  Befehl
Seiner  Majestät  des  Kaisers  und  Königs  erkläre  ich  den  Landtag  der
Monarchie  für  eröffnet."“

20./28.  November.  (Reichstag.)  Zweite  Beratung  der
Justiznovelle.

Am  20.  werden  gegen  die  Stimmen  der  Konservativen,  Nationalliberalen
  und  eines  Teils  des  Zentrums  einige  freisinnige  Anträge  angenommen,
  wonach  Verleger,  Redakteure,  Setzer  u.  s.  w.  vom  Zeugniszwang
befreit  sind.  —  Am  21.  November  wird  der  Antrag  Schmidt-Warburg
(Z.)  angenommen,  wonach  der  Geistliche  vor  Gericht  nichts  über  Beichtgeheimnisse
  auszusagen  braucht.  Die  zweite  Beratung  wird  fortgesetzt  bis