Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zwölfter Jahrgang. 1896. (37)

II. 
Die Ssterreichisch-ungarische Monarchie. 
1. Januar. (Pest.) Rede Banffys über die Parteiver- 
hältnisse und den Ausgleich. 
Zahlreiche Mitglieder der liberalen Partei, darunter die früheren 
Minister Tisza und Wekerle, machen dem Ministerpräfidenten die übliche 
Neujahrsaufwartung. Ministerpräsident v. Banffy weist auf die Vol- 
lendung der kirchlichen Gesetzgebung hin und erinnert daran, daß in diesem 
Jahre die Feier des tausendjährigen Bestehens Ungarns begangen würde. 
Das Jahr müsse als ein Jahr des Gottesfriedens betrachtet werden; es sei 
notwendig, alle Gegensätze beiseite zu setzen und das Freudenfest gemeinsam 
und friedlich zu begehen. Die Regierung werde freudig die dargebotene 
Rechte ergreifen, wenn ihr die Möglichkeit geboten werde, die Millenium- 
feier friedlich und einträchtig zu begehen. In betreff der Ausgleichsver- 
handlungen mit Oesterreich wolle er sich nicht näher äußern, doch erkläre 
er, in erster Reihe bestrebt zu sein, daß dieselben nicht um den Preis volks- 
wirtschaftlicher Nachteile geschaffen werden. Die Regierung lege Gewicht 
darauf, daß die Ausgleichsverhandlungen noch im Laufe dieses Reichstages 
zu Ende geführt werden. 
3. Januar. (Wien.) Beginn der Ausgleichsverhandlungen 
zwischen den österreichischen und ungarischen Ministern. 
7. Januar. (Böhmen.) Graf Thun, der Statthalter von 
Böhmen nimmt seine Entlassung, führt jedoch die Geschäfte bis 
zum Schluß des Landtags weiter. 
Die Jungtschechen begrüßen den Rücktritt mit Jubel; die „Presse“ 
gibt das schlechte Verhältnis zwischen Thun und den Jungtschechen als 
Ursache des Rücktritts an, was die klerikale Presse als eine bedauerliche 
Schwäche der Regierung bezeichnet. 
7. Januar. (Böhmischer Landtag.) Erklärung des Statt- 
halters über die Kanalisation der Elbe und Moldau. 
Graf Thun erwidert auf eine Interpellation über die Kanali- 
sation von Elbe und Moldau zwischen Aussig und Prag, daß die Mini- 
sterien des Innern und der Finanzen ihre Genehmigung ausgesprochen 
hätten, die Ausführung des Kanalisationsunternehmens mit einem Gesamt-
	        
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