Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (August 3. 8.) 151
und Größe zu verwirklichen. Nicht ziemt es in diesem Augenblick, alle
Thaten, die der große Entschlafene vollbracht, alle Sorgen, die Er für
Kaiser und Reich getragen, alle Erfolge, die Er errungen, aufzuzählen.
Sie sind zu gewaltig und mannigfaltig, und nur die Geschichte kann und
wird sie alle in ihre ehernen Tafeln eingraben. Mich aber drängt es, vor
der Welt der einmütigen Trauer und der dankbaren Bewunderung Aus-
druck zu geben, von welcher die ganze Nation heute erfüllt ist, und im
Namen der Nation das Gelübde abzulegen, das, was Er, der große Kanzler,
unter dem Kaiser Wilhelm dem Großen geschaffen hat, zu erhalten und
auszubauen, und, wenn es not thut, mit Gut und Blut zu verteidigen.
Dazu helfe uns Gott der Herr!
Ich beauftrage Sie, diesen Meinen Erlaß zur öffentlichen Kenntnis
zu bringen.
Friedrichsruh, den 2. August 1898.
An den Reichskanzler.
3. August. Fürst Herbert Bismarck veröffentlicht in den
„Hamburger Nachrichten“ folgenden Dank:
Die zahllosen Aeußerungen von tiefem Schmerz und warmem Em-
pfinden, welche dem unauslöschlichen Andenken meines großen Vaters gelten,
nehmen einen so überwältigenden Umfang an, daß es unmöglich erscheint,
den Leidtragenden für ihre Treue bis über den Tod hinaus im einzelnen
zu danken. Aus allen fünf Weltteilen hallt der Kummer, der die Familie
an dem Sarge niederbeugt, in rührender Teilnahme wieder, und es thut
mir weh, nicht jede Kundgebung beantworten zu können. Ich bitte die
deutschen Zeitungen, diesen Worten Aufnahme zu gewähren, und danke im
Namen der nächsten Angehörigen von ganzem Herzen allen, die durch
Trostesworte und Blumenspenden von nie gesehener Pracht der Trauer,
welche unser Land erfüllt, Ausdruck gegeben haben.
Friedrichsruh, den 3. August.
Wilhelm, I. R.
H. Bismarck.
Anf. August. In ganz Deutschland werden Trauerfeiern ver-
anstaltet, so in Berlin am 4. August, in München am 12. August.
3. August. (Preußen.) Änderung in der Gliederung des
Kriegsministeriums.
Eine Kabinettsordre, die zum 1. Oktober in Kraft tritt, verfügt,
daß fortan an die Stelle des Militär-Oekonomie-Departements die Bezeich-
nung „Armeeverwaltungs-Departement"“ tritt, von dessen fünf Abteilungen
die vierte, bisher Servisabteilung genannt, als „Unterkunftsabteilung“
bezeichnet wird. Das Zentraldepartement zerfällt in eine Ministerial- und
eine Intendantur-Abteilung. Das bisherige Departement für das Invaliden-
wesen ist umgewandelt in ein „Versorgungs- und Justiz-Departement“ mit
drei Abteilungen: einer Pensions-, einer Versorgungs- und einer Justiz-
abteilung. Die bisherige Festungsabteilung des Allgemeinen Kriegsdeparte-
ments erhält die Bezeichnung „Ingenieur- und Pionierabteilung“. Die
bisherige Remontierungsabteilung wird ersetzt durch eine „Remonte-Inspek-
tion“ mit dem Remonte-Inspekteur an der Spitze, dessen Befugnisse im
ganzen unverändert bleiben.
8. August. (Berlin.) Zum ersten Vorsitzenden des Bundes
der Landwirte wird Frhr. v. Wangenheim gewählt.