Großbritummien. (Februar 10. 24.) 253
10. Februar. Die Regierung veröffentlicht den Vertrag mit
Abeffinien.
Danach besteht zwischen beiden Nationen freier Handelsverkehr.
Großbritannien erhält hinsichtlich der Zollsätze alle Vorteile, die anderen
Nationen bewilligt werden. Alles Material für den Dienst des äthiopischen
Staates, welches über den Hafen von Zeila eingeführt wird, ist von Zöllen
befreit. Der Transport von Feuerwaffen und Munition für König Menelik
durch britisches Gebiet ist gestattet. Menelik ist verpflichtet, dem Durch-
gang von Waffen und Munition für die Mahdisten, welche er als Feinde
seines Reiches erklärt, jedes mögliche Hindernis in den Weg znu legen.
Ende Februar. Die Regierung legt einen Plan zur Ver-
mehrung der Landarmee vor.
Der Kriegsminister schlägt vor, das Landheer gegen den vorjährigen
Stand um 21739 Mann zu vermehren, so daß also unter Zurechnung der
bereits im Vorjahre beschlossenen, aber noch nicht durchgeführten Erhöhung
die Gesamtvermehrung sich auf 25000 Mann belaufen würde. Dabei soll
die Artillerie in solchem Verhältnis verstärkt werden, daß auf je 1000 Bajon-
nette und Säbel ein Geschütz kommt. Die Miliz und die Freiwilligenkorps
läßt auch dieser Entwurf noch ohne Feldartillerie, wodurch natürlich der
Wert dieser an und für sich schon nicht allzu kriegsbrauchbaren Truppen
für den Einbruchsfall noch bedeutend herabgemindert wird. Anderseits
wird festgestellt, daß, wenn die vom Kriegsministerium beantragte Ver-
mehrung durchgeführt würde, die für den Auslanddienst bestimmten zwei
Armeekorps genügende Ersatztruppen zur Verfügung haben würden. — Da
die Militärbehörden seit Jahren schon die größten Schwierigkeiten haben,
Mannschaften anzuwerben, so empfiehlt der Kriegsminister, daß man den
Militärdienst jungen Leuten anziehender und einträglicher machen und den
ausgedienten Soldaten besondere Vorteile gewähren müsse. Namentlich soll
geer Mann nach fsiebenjähriger Dienstzeit Aussicht auf Zivilversorgung
aben.
Februar. Auf die Nachricht, daß französische Truppen auf
Sokota (Westafrika) marschierten, fordert die englische Regierung
von Frankreich Aufklärung hierüber. Hanotaux erklärt (21. Febr.),
er halte die Nachricht für falsch, die französische Regierung beab-
sichtige eine solche Unternehmung nicht.
24. Februar. (Oberhaus.) Lord Salisbury über die grie-
chische Anleihe und die Räumung Thessaliens.
Auf eine Anfrage, ob die Regierung alles thue, um die Beschleuni-
gung der Räumung Thessaliens herbeizuführen, erwidert Lord Salisbury:
Die Türkei habe sich verpflichtet, Thessalien zu räumen, sobald die Anleihe
zur Regelung der Kriegsentschädigung in gehöriger Form publiziert sei.
Letzteres sei noch nicht geschehen. England, Frankreich und Rußland hätten
sich bereit erklärt, einen beträchtlichen Betrag der Anleihe zu garantieren,
doch sei dies eine Geschäfts-Angelegenheit, die der Erörterung und mancher
Vorkehrungen bedürfe, um die Anschauungen der drei Mächte in Einklang
zu bringen, so daß die Garantie in Wirksamkeit treten könnte. Er glaube,
die Garantie sei auf dem Punkte, wirksam zu werden, und er hoffe, die
Emission der Anleihe werde ein schnelles Ergebnis zeitigen. Sobald die
Anleihe ausgegeben sei, zweifele er nicht, daß die Kriegsentschädigung ge-