Griecheuleund. (Januar 24.) 345
die budgetmäßigen Einnahmen von der Kommission für 1898 auf 85 556000
Drachmen und bis 1903 auf 100 266000 Drachmen steigend veranschlagt. —
Die Verwaltungsausgaben werden von der Kommission für den Durchschnitt
der Jahre 1892 bis 1896 auf 61951000 Drachmen jährlich angenommen
und für 1898 auf rund 63251000 Drachmen veranschlagt. Für die fol-
genden Jahre wird eine jährliche Steigerung der Ausgaben um 300000
Drachmen vorausgesetzt; hierbei find jedoch die außerordentlichen Ausgaben
nicht einbegriffen. Was die Ausgaben für die Kriegsverwaltung anbetrifft,
so spricht der Kommissionsbericht den Wunsch aus, diese auf das unerläß-
liche Mindestmaß einzuschränken. — Nach einem Rückblick auf die Geschichte
der verschiedenen Anleihen bemerkt der Bericht. Griechenland habe seit
langem die aus der Staatsschuld erwachsende Last auf dem Kreditwege be-
stritten. Nach den Angaben des Finanzministers werde das Defizit für
1898 sich auf 40000000 Drachmen stellen. — Zu den neuen Finanz-
Arrangements legt der Bericht die von beiden Parteien angenommenen Be-
dingungen dar. Die Monopol-Anleihe erhält 43 Prozent, die anderen
äußeren Anleihen 32 Prozent; der Wechselkurs ist auf 165 festgesetzt anstatt
175, wie die Gläubiger verlangten. Die Verteilung der Mehrbeträge aus
den verpfändeten Einnahmen soll so erfolgen, daß 3 Fünftel den Gläubigern,
2 Fünftel dem Staate zu gute kommen. Der Dienst der inneren Schuld
bleibt unverändert. Nach der Erklärung des Finanzministers soll die schwe-
bende Goldschuld den Banken in Obligationen einer aufzunehmenden An-
leihe zurückgezahlt werden. Diese Anleihe werde zur Begleichung der Kriegs-
entschädigung von 95 Millionen Francs, zur Bestreitung anderer Bedürf-
nisse des Schatzes und zur Rückzahlung der schwebenden Schuld dienen und
sei auf den Effektivbetrag von 123500000 Fr. Gold festgesetzt. Außerdem
werde eine Summe von 20 Millionen in Gold zur Bestreitung des künf-
tigen Budgetdefizits erforderlich werden. Die Kommission empfiehlt, diese
Summe im Auslande nach Maßgabe des Bedarfs aufzunehmen; der Ab-
schluß dieser kleinen aufeinanderfolgenden Anleihen werde mit Zustimmung
der Finanzkontrolle geschehen. — Was die Organisation der Finanzkontrolle
angeht, so nimmt die Kommission die vom Finanzminister angeregte Kom-
bination an, nach der die der Kontrolle zu unterstellenden Einnahmen in
der Weise festzusetzen find, daß ihr Gesamtbetrag die für den ganzen Schuld-
dienst erforderliche Summe etwas übersteigt, und außerdem Ersatzeinnahmen
zu bestimmen sind, deren Ueberweisung an die Kontrolle erst im Falle un-
genügenden Ertrages der zunächst verpfändeten Einnahmen eintreten würde.
Als die Haupteinnahmen, welche dem Schulddienst zu überweisen sind, sind
festgestellt: die Tabaksteuern, die Stempelabgaben und der Ertrag der Mono-
pole; alle zusammen mit dem Ertrage von 28900000 Drachmen. Zur
Deckung der noch bestehenden Differenz erklärte der Minister, die Zoll-
einnahmen im Piräus zu verpfänden, deren Durchschnitt in den letzten drei
Jahren sich auf etwa 12 Millionen Drachmen belief, so daß der gesamte Be-
trag der der Kontrolle überwiesenen Einnahmen sich auf 39600000 Drachmen
beziffern wird. Als Ersatzeinnahmen zum Ausgleich etwaigen Minder-
ergebnisses wurden vom Finanzminister vorgeschlagen und von der Kom-
mission angenommen: die Zolleinkünfte von Korfu, Patras, Volo und
Laurium, die zusammen 7200000 Drachmen ergeben. Diese Einnahmen
find auszuliefern, wenn während zweier Halbjahre der Ertrag der der Kon-
trolle an erster Stelle zugewiesenen Einkünfte nicht 85 Prozent der in dem
Gesetz festgestellten Voranschläge erreichen sollte, und zwar bis zur Höhe der
zu ergänzenden Summe. — Die Bestimmungen des Gesetzentwurfs über die
Finanzkontrolle sind folgende: die Tarife der für den Schuldendienst über-
wiesenen Steuern dürfen nur mit Zustimmung der internationalen Kom-