LKordamerika. (April 13.—18.) 351
der Abfassung dieser Botschaft habe ich gestern die amtliche Mitteilung
von dem Dekret der Königin-Regentin von Spanien empfangen, welches
den Marschall Blanco beauftragt, um die Herstellung des Friedens zu er-
leichtern, einen Waffenstillstand zu verkünden, dessen Dauer und Einzelheiten
noch nicht mitgeteilt sind. Diese Thatsache wird, davon bin ich überzeugt,
Gegenstand ihrer sorgfältigen Aufmerksamseit sein. Wenn die Maßregel
ihr Ziel erreicht, werden unsere Bestrebungen als die eines christlichen, den
Frieden liebenden Volkes verwirklicht werden; wenn sie dasselbe verfehlt,
wird sie eine neue Rechtfertigung der Aktion bilden, welche wir im
Sinne haben.
13. April. Das Repräsentantenhaus beschließt in stür-
mischer, durch Handgemenge unterbrochener Sitzung, daß Spanien
seine Ansprüche auf Kuba aufgeben solle und ermächtigt den Prä-
sidenten, mit Waffengewalt einzuschreiten.
15. April. (Washington.) Es werden Befehle ausgegeben,
daß sich 20000 Mann in Florida und an der Südküste sammeln sollen.
16. April. Der Senat faßt mit 67 gegen 21 Stimmen
folgenden Beschluß über die Unabhängigkeit Kubas und das Ein-
schreiten der Union:
Da die entsetzlichen Zustände, welche seit mehr als drei Jahren in
Kuba, so nahe unseren Grenzen, bestanden, den moralischen Sinn des
Volkes der Vereinigten Staaten verletzt haben, eine Schande für die christ-
liche Zivilisation find und deren Höhepunkt in der Zerstörung eines Ver-
einigten Staaten-Schiffes mit seinen 260 Offizieren und Mannschaften
während eines freundschaftlichen Besuches im Hafen von Havanna gefunden
haben, nicht länger geduldet werden können, wie dies von dem Präsidenten
in seiner Botschaft vom 11. April auseinandergesetzt worden, auf welche
hin der Kongreß zu einer Aktion aufgefordert worden ist — wird deshalb
beschlossen: 1. daß das Volk der Insel Kuba von Rechtswegen frei und
unabhängig ist und dies sein sollte; 2. daß es die Pflicht der Vereinigten
Staaten ist, zu verlangen und die Regierung der Vereinigten Staaten hier-
mit verlangt, daß die Regierung Spaniens sofort ihre Autorität und Ver-
waltung in der Insel Kuba aufgibt und ihre Land= und Seestreitkräfte
von Kuba und aus den kubanischen Gewässern zurückzieht; 3. daß der
Präsident der Vereinigten Staaten hiermit angewiesen und ermächtigt wird
(directec and empowered), die sämtlichen Land= und Seestreitkräfte der
Vereinigten Staaten anzuwenden und in den aktiven Dienst der Vereinigten
Staaten die Miliz der verschiedenen Staaten einzuberufen bis zu dem
Maße, als es nötig sein mag, um diese Resolutionen auszuführen.
Ferner genehmigt der Senat ein Amendement Turpie, nach welchem
die Anerkennung der kubanischen Republik ausgesprochen wird, sowie einen
Zusatzantrag Davis, der besagt: Die Vereinigten Staaten bestreiten die
Absicht, eine Souveränität, Jurisdiktion oder Herrschaft (control) über
Kuba ausüben zu wollen, außer zu dem Zwecke der Pazifikation; und sie
sind entschlossen, nach Durchführung der Pazifikation die Regierung und
Herrschaft über die Insel der einheimischen Bevölkerung zu überlassen.
18. April. Kongreßbeschluß über die Kubafrage. Der
Präsident wird zum Einschreiten aufgefordert. Keine Erklärung
über die Unabhängigkeit Kubas.