IAfrika. (Januar 4.—Mai 13.) 365
XXII.
Afrika.
4. bis 23. Januar. (Südafrikanische Republik.) Prä-
sidentenwahl. Krüger wird mit 12746 Stimmen wiedergewählt;
seine Gegenkandidaten Burger und Foubert erhalten 3716 resp.
1943 Stimmen.
4. Januar. (Deutsch-Südwest-Afrika.) Hauptmann
v. Estorff schlägt die aufständischen Zwartboi-Hottentotten. Nach
wiederholten Niederlagen werden sie am 20. März zur Ergebung
gezwungen.
23. Januar. (Algier.) Antisemitische Demonstrationen,
Plünderung jüdischer Magazine.
23. Februar. (Englisch-Ostafrika.) Die Aufständischen
in Uganda werden vollständig geschlagen.
1. April. (Deutsch-Ostafrika.) Es tritt eine Verordnung
des Gouverneurs über die Häuser= und Hüttensteuer in Kraft.
Sie enthält folgende Bestimmungen: § 1. Für bewohnte Gebäude
wird fortan, soweit der friedliche Machtbereich der Bezirksämter und Sta-
tionen reicht, eine Häuser= und Hüttensteuer erhoben. § 2. Als Steuer-
pflichtiger im Sinne dieser Verordnung ist der jeweilige Haus= oder Hütten-
besitzer anzusehen. § 3. Die Steuer wird festgesetzt und erhoben durch
die Bezirksämter, Bezirksnebenämter und die Innenstationen. § 4. Zum
Zwecke der Besteuerung sind zu unterscheiden: 1. Klasse: Steinhäuser nach
Europäer-, Inder= oder Araberart: a) in städtischen Ortschaften, b) in
ländlichen Ortschaften; II. Klasse: Häuser und Hütten nach Eingeborenen-
art: a) in städtischen Ortschaften, b) in ländlichen Ortschaften. Die Ort-
schaften, welche als städtische anzusehen sind, werden in der Ausführungs-
instruktion namentlich aufgezählt. Alle übrigen gelten als ländliche.
10. April. (Deutsch-Südwestafrika.) Eine keaiserliche
Verordnung ermächtigt den Landeshauptmann, bestimmte, inner-
halb des südwestafrikanischen Schutzgebietes gelegene, Eingeborenen
gehörige oder der Regierung zur Verfügung slehende Ländereien
für das unveräußerliche Eigentum eines Eingeborenenstammes oder
Verbandes von Stämmen zu erklären und zu Wohnplätzen für
die zu dem Stamm oder Verbande gehörigen Personen vorzubehalten
(Reservate).
Mai. (Deutsch-Kamerun.) Der Aufstand der Bane und
Buli im Süden endigt mit ihrer vollständigen Unterwerfung.
13. Mai. (Südafrikanische Republik.) Rede des Prä-
sidenten Krüger bei der Eidesleistung.
Präsident Krüger führt aus, die Regierung bemühe sich in jeder