368 Isen. (Jannar 23.—März 6.)
23. Januar. (Philippinen.) Zur Feier der Einstellung
der Feindseligkeiten findet in Manila ein festliches Tedeum statt.
Februar. Blutige Unruhen in Persien.
12. Februar. (China.) Deutschland sichert sich das Recht
zum Bau einer Eisenbahn Kiautschou-Itschou.
Mitte Februar. (China.) Die Regierung schließt mit der
Hongkong= und Schanghai-Bank und der Deutsch-Ofiatischen Bank
eine Anleihe von 16 Millionen Pfund ab zur Abtragung der
japanischen Kriegsschuld.
Anf. März. (Britisch-Indien.) Tumulte in Bombay.
6. März. (China.) Die „Pekinger Staatszeitung“ ver-
öffentlicht folgenden Vertrag zwischen Deutschland und China über
Eisenbahn- und Bergwerkskonzessionen:
I. Die chinesische Regierung genehmigt den Bau von zwei Eisen-
bahnlinien in Shantung. Die eine wird von Kiautschou und Tsinanz-fu
nach der Grenze der Provinz Shantung führen via Weitssien, Tsiuchow.
Pashan, Tsechuen und Saiping. Die zweite Linie soll Kiautschou mit
Chinchow verbinden, von wo aus eine Zweigbahn durch Laiwu-hsien nach
Tsinan gelegt werden soll. Mit der letzteren soll aber erst begonnen werden,
wenn die Hauptlinie vollendet ist, um den Chinesen Gelegenheit zu geben,
diese Linie auf die rentabelste Weise mit ihrem eigenen Eisenbahnnetz in
Verbindung zu bringen. Die Plätze, welche die Strecke Tsinan-fu nach der
Grenze der Provinz berühren wird, bleiben späterer Bestimmung vorbe-
halten. II. Zur Ausführung der Eisenbahnbauten soll eine deutsch-chine-
sische Gesellschaft gegründet werden mit den nötigen Zweigniederlassungen;
dieser Gesellschaft steht das Recht zu, Anleihen auszunehmen und Direktoren
zu ernennen. III. Alle nötigen Abmachungen sollen in einer zukünftigen
Konferenz von deutschen und chinesischen Delegirten getroffen werden. Die
chinesische Regierung bietet alles auf, um den Delegirten der deutschen
Eisenbahngesellschaft bei ihren Arbeiten auf chinesischem Gebiet jede erdenk-
liche Erleichterung zu verschaffen und weitgehendsten Schutz zu gewähren.
Die Reingewinne aus den Eisenbahnen sollen unter den Aktionären, einerlei
welcher Nation sie angehören, pro rata gerecht verteilt werden. Zweck
dieser Eisenbahnlinien ist nur die Entwickelung des Handels. Deutschland
hat dabei keine verräterischen Absichten gegen China und denkt namentlich
nicht an irgendwelche ungesetzliche Gebietserweiterung in dieser Provinz."
IV. Die chinesische Regierung gesteht deutschen Unterthanen das Recht zu,
Bergwerkseigentum auf der ganzen Eisenbahnlinie in einer Entfernung von
30 Li auf jeder Seite zu erwerben. Chinesisches Kapital darf sich an der
Ausbeutung der Bergwerke beteiligen. Auch hierbei ist Deutschland nicht
von verräterischen Absichten gegen China bestimmt, sondern bezweckt ledig-
lich Hebung des Handels und Mehrung der gegenseitigen Beziehungen der
beiden Länder. Weitere Konzessionen an Deutschland. Wenn die chine-
sische Regierung oder chinesische Private je zur Entwickelung Shantungs
irgendwelche Pläne haben sollten, deren Ausführung fremdes Kapital er-
fordert, so sollen zunächst deutsche Kapitalisten darum angegangen werden.
Ebenso sollen deutsche Lieferanten, wenn die Anschaffung von Maschinen
oder anderer Materialien notwendig werden sollte, in erster Linie in Be-
tracht kommen. Nur wenn deutsche Kapitalisten, bezw. Lieferanten abge-