72 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (März 9./12.)
In der 2. Lesung der Hochwasservorlage war der Staatsregierung
ein Betrag von 5 Millionen Mark zur Verfügung gestellt, der im Bedürfnisfall
bis zu 10 Millionen Mark erhöht werden kann. Abg. Letocha (Z.)
beantragt anstatt dessen folgende Resolution: In Erwägung einerseits, daß
nach den Verhandlungen der zweiten Lesung das Gesetz gefährdet erscheint,
wenn der zu § 1 gefaßte Beschluß, betr. die Erhöhung der Beitragssumme
bis zu 10 Millionen Mark", in der dritten Lesung aufrecht erhalten
bleibt, andererseits aber, daß eine Erweiterung der Verwendungszwecke angenommen
ist, daß die zu Grunde gelegte Schätzung der Schäden hinter
dem wirklichen Bedürfnis in vielen Fällen zurückbleibt, und daß Bezirke
hinzutreten, für welche nach der Begründung des Gesetzes Entschädigungen
nicht in Aussicht genommen waren, hiernach also die in der Regierungsvorlage
vorgesehene staatliche Beitragssumme von 5 Millionen Mark nicht
ausreichen wird, an die Staatsregierung nunmehr die Aufforderung zu
richten, den über den Betrag von 5 Millionen notwendig werdenden Bedarf
aus bereitstehenden Staatsmitteln ohne Verzug zu entnehmen.“ Der Antragsteller
weist darauf hin, daß der Finanzminister aus Budgetgründen
in zweiter Lesung sich entschieden gegen die Erhöhung der Entschädigungssumme
ausgesprochen habe, somit keine Aussicht sei, die Vorlage mit dieser
Erweiterung durchzubringen. Das Abgeordnetenhaus dürfe erwarten, daß
seine Wünsche auch in dieser von Mitgliedern aller Parteien unterstützten
Form zum Besten der geschädigten Landesteile berücksichtigt werden würden.
Finanzmin. Dr. v. Miquel ist einverstanden mit dem Antrage. — Die
Vorlage wird mit der Resolution Letocha einstimmig angenommen.
9./12. März. (Baden.) Konflikt der Regierung mit der
Mehrheit der zweiten Kammer über die Wahlreform.
In der Beratung über Anträge des Zentrums und der Linken auf
Einführung der direkten Landtagswahlen erklärt (9. März) der Präsident
des Ministeriums des Innern Dr. Eisenlohr im Namen der Gesamt-Regierung,
daß die Anträge der Mehrheit auf Einführung der direkten
Wahl unannehmbar seien. Nur wenn ein Weg, entsprechend dem Antrage
der Nationalliberalen, beschritten würde, d. h. wenn zu den aus direkter
Wahl hervorgehenden Abgeordneten Vertreter der Selbstverwaltungsorgane
hinzuträten, würde die Regierung das direkte Verfahren acceptieren. Die
Abgg. Dreesbach (Soz.) und Wacker griffen diese Erklärung scharf an.
Der Abg. Wacker kündigte eine Mißtrauenserklärung speziell gegen Dr. Eisenlohr
an. Der Präsident des Ministeriums des Innern Dr. Eisenlohr wies
darauf hin, daß das Gesamt-Ministerium in der vorliegenden Frage einig
sei und eine verfassungsmäßige Mehrheit für die direkte Wahl in der
Zweiten Kammer gar nicht bestehe; aber auch wenn sie bestehen sollte, würden
die Erste Kammer und die Krone ihre Rechte wahren. Die Nationalliberalen
erklärten sich mit diesen Worten einverstanden. Das Zentrum
bringt eine Resolution ein, die dem Minister das Bedauern der Kammer
wegen seiner Haltung ausspricht. Die Sozialdemokraten beantragen ein
entschiedenes Mißtrauensvotum. Am folgenden Tage greift Abg. Wacker (Z.)
den Minister des Innern Dr. Eisenlohr scharf an und erklärt, es handle
sich um eine ausdrückliche Mißtrauens-Erklärung gegen den Minister und
die Regierung, soweit sie mit dem Minister einverstanden sei. Dr. Eisenlohr
erwidert, er habe gestern seinen Kollegen die Mißtrauens-Erklärung
mitgeteilt. Das Staateministerium sei aber einmütig der Ansicht, daß der
Antrag Wacker keinen Anlaß zu weiteren Erklärungen gebe.
Am 11. März wird über die Anträge abgestimmt. Der Antrag
der Nationalliberalen (63 Abgeordnete der Städte und Aemter, 11 Ab-