Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierzehnter Jahrgang. 1898. (39)

72  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  9./12.)

In  der  2.  Lesung  der  Hochwasservorlage  war  der  Staatsregierung
ein  Betrag  von  5  Millionen  Mark  zur  Verfügung  gestellt,  der  im  Bedürfnisfall
  bis  zu  10  Millionen  Mark  erhöht  werden  kann.  Abg.  Letocha  (Z.)
beantragt  anstatt  dessen  folgende  Resolution:  In  Erwägung  einerseits,  daß
nach  den  Verhandlungen  der  zweiten  Lesung  das  Gesetz  gefährdet  erscheint,
wenn  der  zu  §  1  gefaßte  Beschluß,  betr.  die  Erhöhung  der  Beitragssumme
bis  zu  10  Millionen  Mark",  in  der  dritten  Lesung  aufrecht  erhalten
bleibt,  andererseits  aber,  daß  eine  Erweiterung  der  Verwendungszwecke  angenommen
  ist,  daß  die  zu  Grunde  gelegte  Schätzung  der  Schäden  hinter
dem  wirklichen  Bedürfnis  in  vielen  Fällen  zurückbleibt,  und  daß  Bezirke
hinzutreten,  für  welche  nach  der  Begründung  des  Gesetzes  Entschädigungen
nicht  in  Aussicht  genommen  waren,  hiernach  also  die  in  der  Regierungsvorlage
  vorgesehene  staatliche  Beitragssumme  von  5  Millionen  Mark  nicht
ausreichen  wird,  an  die  Staatsregierung  nunmehr  die  Aufforderung  zu
richten,  den  über  den  Betrag  von  5  Millionen  notwendig  werdenden  Bedarf
aus  bereitstehenden  Staatsmitteln  ohne  Verzug  zu  entnehmen.“  Der  Antragsteller
  weist  darauf  hin,  daß  der  Finanzminister  aus  Budgetgründen
in  zweiter  Lesung  sich  entschieden  gegen  die  Erhöhung  der  Entschädigungssumme
  ausgesprochen  habe,  somit  keine  Aussicht  sei,  die  Vorlage  mit  dieser
Erweiterung  durchzubringen.  Das  Abgeordnetenhaus  dürfe  erwarten,  daß
seine  Wünsche  auch  in  dieser  von  Mitgliedern  aller  Parteien  unterstützten
Form  zum  Besten  der  geschädigten  Landesteile  berücksichtigt  werden  würden.
Finanzmin.  Dr.  v.  Miquel  ist  einverstanden  mit  dem  Antrage.  —  Die
Vorlage  wird  mit  der  Resolution  Letocha  einstimmig  angenommen.

9./12.  März.  (Baden.)  Konflikt  der  Regierung  mit  der
Mehrheit  der  zweiten  Kammer  über  die  Wahlreform.

In  der  Beratung  über  Anträge  des  Zentrums  und  der  Linken  auf
Einführung  der  direkten  Landtagswahlen  erklärt  (9.  März)  der  Präsident
des  Ministeriums  des  Innern  Dr.  Eisenlohr  im  Namen  der  Gesamt-Regierung,
  daß  die  Anträge  der  Mehrheit  auf  Einführung  der  direkten
Wahl  unannehmbar  seien.  Nur  wenn  ein  Weg,  entsprechend  dem  Antrage
der  Nationalliberalen,  beschritten  würde,  d.  h.  wenn  zu  den  aus  direkter
Wahl  hervorgehenden  Abgeordneten  Vertreter  der  Selbstverwaltungsorgane
hinzuträten,  würde  die  Regierung  das  direkte  Verfahren  acceptieren.  Die
Abgg.  Dreesbach  (Soz.)  und  Wacker  griffen  diese  Erklärung  scharf  an.
Der  Abg.  Wacker  kündigte  eine  Mißtrauenserklärung  speziell  gegen  Dr.  Eisenlohr
  an.  Der  Präsident  des  Ministeriums  des  Innern  Dr.  Eisenlohr  wies
darauf  hin,  daß  das  Gesamt-Ministerium  in  der  vorliegenden  Frage  einig
sei  und  eine  verfassungsmäßige  Mehrheit  für  die  direkte  Wahl  in  der
Zweiten  Kammer  gar  nicht  bestehe;  aber  auch  wenn  sie  bestehen  sollte,  würden
die  Erste  Kammer  und  die  Krone  ihre  Rechte  wahren.  Die  Nationalliberalen
  erklärten  sich  mit  diesen  Worten  einverstanden.  Das  Zentrum
bringt  eine  Resolution  ein,  die  dem  Minister  das  Bedauern  der  Kammer
wegen  seiner  Haltung  ausspricht.  Die  Sozialdemokraten  beantragen  ein
entschiedenes  Mißtrauensvotum.  Am  folgenden  Tage  greift  Abg.  Wacker  (Z.)
den  Minister  des  Innern  Dr.  Eisenlohr  scharf  an  und  erklärt,  es  handle
sich  um  eine  ausdrückliche  Mißtrauens-Erklärung  gegen  den  Minister  und
die  Regierung,  soweit  sie  mit  dem  Minister  einverstanden  sei.  Dr.  Eisenlohr
  erwidert,  er  habe  gestern  seinen  Kollegen  die  Mißtrauens-Erklärung
mitgeteilt.  Das  Staateministerium  sei  aber  einmütig  der  Ansicht,  daß  der
Antrag  Wacker  keinen  Anlaß  zu  weiteren  Erklärungen  gebe.

Am  11.  März  wird  über  die  Anträge  abgestimmt.  Der  Antrag
der  Nationalliberalen  (63  Abgeordnete  der  Städte  und  Aemter,  11  Ab-