Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierzehnter Jahrgang. 1898. (39)

Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (März 16.) 77 
Herrn Vorredner dankbar, daß er sich auf diese wenigen Worte beschränkt 
und die Frage des Reservatrechts nicht in die Debatte gezogen hat. Denn 
ich war im Begriff, den Reichstag zu bitten, von der Beratung eines 
obersten Landes-Militärgerichts für Bayern absehen zu wollen, da, wie 
Sie wissen, Meinungsverschiedenheiten bestehen, die noch nicht aus- 
geglichen sind. Was nun die Voraussetzung des Herrn Vorredners an- 
betrifft, so kann ich dieselbe bestätigen: der Artikel 33 des Einführungs- 
gesetzes ist aus dem Bestreben hervorgegangen, die Frage noch offen zu 
halten und noch res integra zu lassen, bis eine Verständigung stattgefunden 
haben werde. Diese Verständigung ist angebahnt durch Verhandlungen 
zwischen Seiner Majestät dem Kaiser und Seiner Königlichen Hoheit dem 
Prinz-Regenten von Bayern. Gelingt diese Verständigung — und ich 
habe keinen Grund, daran zu zweifeln, daß sie gelingt —, so würde die 
Regelung der Angelegenheit keinen Schwierigkeiten begegnen. Es würde 
sich aber zu gleicher Zeit empfehlen, das Ergebnis dieser Verhandlungen 
abzuwarten. Der § 33 bietet eben die Möglichkeit, die ganze Frage bei 
der Beratung der jetzigen Vorlage auszuscheiden. Es dürfte das auch schon 
der Rücksicht für die beiden beteiligten Souveräne entsprechen. 
Das Einführungsgesetz wird darauf angenommen, ebenso ohne jeg- 
liche Debatte der Gesetzentwurf, betreffend die Dienstvergehen der richter- 
lichen Militärjustizbeamten und die unfreiwillige Versetzung derselben in 
eine andere Stelle oder in den Ruhestand. 
16. März. (Reichstag.) Beratung der Budgetkommission 
über die Deckung der Kosten der Flottenvorlage. Erklärung Posa- 
dowskys. 
Die Abgg. v. Bennigsen (nl.) und Lieber (Z.) beantragen, fol- 
genden Paragraphen in das Gesetz aufzunehmen: 
Soweit die Summe der fortdauernden und einmaligen Ausgaben 
der Marineverwaltung in einem Etatsjahr den Betrag von 117525494  ℳ 
übersteigt und die dem Reiche zufließenden eigenen Einnahmen zur Deckung 
des Mehrbedarfs nicht ausreichen, darf der Mehrbetrag nicht durch Er- 
höhung oder Vermehrung der den Massenverbrauch belastenden indirekten 
Reichssteuern gedeckt werden. 
Staatssekretär Graf Posadowsky: Auf Grund übereinstimmender 
Erklärungen der einzelnen Bundesregierungen bin ich in der Lage, folgendes 
hier zu erklären: Sollte die Ausführung des Gesetzes über die Flotte die 
Erhöhung bestehender oder die Einführung neuer Landessteuern in den 
Einzelstaaten notwendig machen, um den erhöhten Anforderungen des Reiches 
zu genügen, so werden die Einzelregierungen ihrerseits darauf Bedacht 
nehmen, bei einer derartigen finanziellen Maßregel die stärkeren Steuer- 
kräfte heranzuziehen. — Der Antrag wird gegen vier Stimmen ange- 
nommen. 
Damit gilt in der Presse die Annahme der Flottenvorlage als 
gesichert. 
16. März. (Lippe-Detmold.) Der Landtag beschließt mit 
großer Mehrheit, daß beim Hinscheiden des Graf-Regenten dessen 
ältester Sohn die Regentschaft übernehmen solle. 
März. Wahlaufruf. Sammlung und Gegensammlung. 
In der Presse und Versammlungen der konservativen und Mittel- 
parteien wird viel über einen Zusammenschluß von Industrie und Land-
	        
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