Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Juni 21. 23.) 113
für die Inseln bemessene Preis ein angemessener, auch vom Standpunkt
der Gerechtigkeit ist. Daß wir nicht zu teuer bezahlt haben, beweist der Umstand,
daß in der amerikanischen Presse der Preis der Karolinen-Inseln auf
10 Mill. Doll., also auf 44 Mill. Mark geschätzt worden ist, während die
amerikanischen Delegierten während der Friedensverhandlungen mit Spanien
für eine einzelne Karolinen-Insel 4 Millionen boten. Wir hatten die Pflicht,
dafür zu sorgen, daß durch unsere neuen Erwerbungen unsre Beziehungen
zu den anderen Mächten nicht gestört würden. Wir haben dies erreicht,
ohne uns unfrerseits irgendwelche Gegenleistungen auferlegen zu lassen.
(Beifall rechts.) Wir hoffen, durch unsre Festsetzung auf den Karolinen
und Marianen unsre Beziehungen zu unsern Nachbarn, den Amerikanern
und Japanern, noch vertrauensvoller zu gestalten. Wir denken gar nicht
daran, uns in der Südsee in Gegensatz stellen zu wollen zu Amerika, seine
Interessen zu beeinträchtigen, wie wir auch nicht annehmen, daß Amerika
ohne jeden Grund die unsrigen zu schmälern geneigt sein sollte. Dem
rührigen und begabten japanischen Volk bringen wir aufrichtige Sympathien
entgegen. Es ist uns nicht eingefallen, die aufsteigende Linie dieses Volkes
feindlich durchkreuzen zu wollen: in jener Gegend ist Platz für mehr als
ein Volk. Wir hoffen, durch den Vertrag zwischen uns und Spanien in
politischer und wirtschaftlicher Hinsicht die früheren Divergenzen harmonisch
auszugleichen und die Beziehungen zu Spanien so freundlich zu gestalten,
wie es der Abwesenheit aller Interessengegensätze zwischen diesen beiden
Völkern und ihrem wohlverstandenen Interesse entspricht. Das Geschäft,
das wir mit Spanien abgeschlossen haben, ist ein ehrliches Geschäft, bei
dem es keinen Uebervorteilten gibt und mit dem beide Teile zufrieden sein
können. Für Spanien waren die Inseln nur noch Bruchstücke eines eingestürzten
Gebäudes, für uns sind sie Pfeiler und Strebebogen für einen, so
Gott will, zukunftsvollen Bau. Ich spreche daher die Erwartung aus, daß
nach Maßgabe der natürlichen Vorzüge dieser Inseln und nach ihrer
geographischen und politischen Lage uns ein kolonialer Zuwachs zufällt,
der für unsern Handel und unsre Machtstellung segensvoll sein wird. Dies
wird eine bedeutsame Etappe auf dem Wege der deutschen Kolonialpolitik
bezeichnen. Die verbündeten Regierungen vereinigen sich in dem Wunsch,
daß der endgültige Uebergang dieser Inseln in den Besitz des deutschen
Volkes von Ihnen gutgeheißen werden möge. (Beifall rechts).
Die Forderungen werden in erster und zweiter Beratung gegen die
Stimmen der freis. Volkspartei, der deutschen Volkspartei und der Sozialdemokraten
angenommen. Das Handelsabkommen wird angenommen. Danach
heben beide Staaten die wechselseitige Differenzierung auf und gewähren
sich künftig die Meistbegünstigung, also die über den deutschen
allgemeinen Tarif, resp. den spanischen Minimaltarif hinaus den meistbegünstigten
Staaten zugestandenen Zollermäßigungen. Beispielsweise genießt
Deutschland die ermäßigten Zölle auf eine Reihe von Industrieartikeln des
schweizerisch= spanischen Handelsvertrags; Spanien zieht für die Bodenprodukte
Nutzen. (Den Wortlaut der Aktenstücke und zugehörigen Denkschriften
vgl. „Staats-Archiv“ Bd. 63). Genehmigung in dritter Beratung
22. Juni.
21. Juni. Das Preußische Abgeordnetenhaus genehmigt
gegen die Stimmen einiger Konservativen das Gesetz über die Versetzung
richterlicher Beamter in den Ruhestand.
23. Juni. (Preußisches Abgeordnetenhaus.) In der
Kanalkommission gibt der Minister der öffentlichen Arbeiten
Europäischer Geschichtskalender. XI. 8