Contents : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  132.  1914.  725

(2)  Bekanntmachung  vom  1.  Dezember  1914,  betreffend  Sicherstellung  von
französischem  Terpentinöl.

Die  Ortsobrigkeiten  werden  angewiesen,  die  in  ihrem  Bezirke  vorhandenen
Bestände  von  französischem  Terpentinöl  von  mehr  als  50  kg  für  die  Zwecke
der  Heeresverwaltung  sofort  sicherzustellen  und  über  das  hiernach  Veranlaßte
mit  tunlicher  Beschleunigung  der  Kriegs-Rohstoff-Abteilung  des  Königl.
Preußischen  Kriegsministeriums  in  Berlin  und  gleichzeitig  dem  Königl.  stellvertretenden
  Generalkommando  des  IX.  Armeekorps  zu  Altona  Mitteilung  zu
machen.  6

In  den  Anzeigen  sind  die  Besitzer  und  die  Größen  der  Bestände  anzugeben.


Schwerin,  den  1.  Dezember  1914.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
Im  Auftrage:  Lübcke.