Nr. 132. 1914. 725
(2) Bekanntmachung vom 1. Dezember 1914, betreffend Sicherstellung von
französischem Terpentinöl.
Die Ortsobrigkeiten werden angewiesen, die in ihrem Bezirke vorhandenen
Bestände von französischem Terpentinöl von mehr als 50 kg für die Zwecke
der Heeresverwaltung sofort sicherzustellen und über das hiernach Veranlaßte
mit tunlicher Beschleunigung der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königl.
Preußischen Kriegsministeriums in Berlin und gleichzeitig dem Königl. stellvertretenden
Generalkommando des IX. Armeekorps zu Altona Mitteilung zu
machen. 6
In den Anzeigen sind die Besitzer und die Größen der Bestände anzugeben.
Schwerin, den 1. Dezember 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Lübcke.