Full text : Das Höhere Lehramt in Deutschland und Österreich.

499

die  Vermessung  (§.  7)  eine  größere  als  die  angemeldete  Litermenge  ergeben  hat,
doch  nur  letztere  für  die  Höhe  der  Steuervergütung  maßgebend.

§.  12.

Die  Direktivbehörden  stellen  die  zu  vergütenden  Brausteuerbeträge  fest  und
ertheilen  hierüber  Zahlungsanweisung  an  die  Hauptämter  unter  Zufertigung  eines
Exemplars  der  geprüften  und  bescheinigten  Liquidationsnachweisung  (Muster  G.)
zum  Rechnungsbelage.  Innerhalb  Jahresfrist  vom  Tage  der  Anweisung  an  gerechnet,
können  die  angewiesenen  Beträge  auf  zu  entrichtende  Brausteuer  angerechnet  oder
baar  erhoben  werden.

76°