Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunzehnter Jahrgang. 1903. (44)

VII. 
Italien. 
28. Januar. (Rom.) Der Kassationshof hebt das gegen 
Palizzolo gefällte Urteil (1902 S. 258) auf und verweist den 
Prozeß vor das Schwurgericht in Florenz. — 
19. Februar. (Kammer.) Debatte über die Ausgaben zur 
Landesverteidigung. 
Abg. Mirabelli beantragt eine Verminderung der militärischen 
Ausgaben. Ministerpräsident Zanardelli: So wenig er einer Erhöhung 
der ständigen Ausgaben des Kriegsministeriums zustimmen würde, so wenig 
könne er auch die Herabsetzung derselben zulassen. Für jede Nation, gleich- 
viel ob reich oder nicht, gebe es ein Minimum, das sie für die nationale 
Verteidigung opfern müsse. Die Ausgaben Italiens entsprächen aber bisher 
der Leistungsfähigkeit des Landes, zumal die Lage des Budgets jetzt er- 
heblich besser sei. Während alle Staaten ihre Ausgaben für Streitkräfte 
erhöhen, dürfe Italien, das sich zwischen zwei Staaten befinde, die für 
militärische Zwecke nichts sparten, sie allein nicht herabsetzen. Reformen 
und Ersparnisse seien nicht ausgeschlossen, vor allem müsse aber der Schu 
der Grenzen gegen Osten und Westen gesichert sein. Wenn man au 
Frieden wolle, so könne doch kein Frieden mit einseitiger Abrüstung ge- 
wünscht werden, wenn Italien den ihm gebührenden Platz in der Welt 
behalten wolle. — Der Antrag wird mit 269 gegen 64 Stimmen abgelehnt. 
23. Februar. (Kammer.) Debatte über die Reformen in 
der Türkei und die Balkanfrage. 
Mehrere Deputierte richten an die Regierung Fragen über die 
Haltung der Mächte angesichts der mazedonischen Unruhen. 
Morin: Die am Berliner Kongreß beteiligt gewesenen Mächte hätten 
allen Grund gehabt darauf zu rechnen, daß der Vertrag vom 13. Juli 1878 
für die Balkanhalbinsel eine dauernde politische Lage schaffen würde. In 
der Tat legte Artikel 23 dieses Vertrages der Pforte die Verpflichtung auf, 
in ihren europäischen Provinzen organische Reglements gleich dem kreti- 
schen zur Anwendung zu bringen, die von gemischten Kommissionen, in 
denen für das eingeborene Element eine rechtliche Vertretung vorgesehen 
war, aufgestellt werden sollten. Man hatte also allen Anlaß, anzunehmen, 
daß diese Reglements die alten Mißbräuche beseitigen und den Religions- 
kämpfen ein Ende machen würden. Allein die gemischten Kommissionen, 
die die Reglements vorbereiten sollten, sind niemals in Tätigkeit getreten,
	        
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