Full text : Der König Friedrich II. von Preussen und die deutsche Nation.

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Franzosen  die  deutschen  Besitzungen  Georgs  II.  angreifen,  sich  auf
Hannover  stürzen  würden.  Von  beiden  Mächten  kamen  Vorschläge
in  dieser  Beziehung  an  Friedrich  II.  Der  französische  Minister
Bouillé  sagte  zu  dem  preußischen  Gesandten  Knyphausen:  #)
„Schreiben  Sie  Ihrem  Könige,  daß  er  uns  gegen  Hannover  beistehen
  solle.  Es  gibt  dabei  etwas  zu  plündern.  Der  Schatz  des
englischen  Königs  dort  ist  gut  gefüllt.  Der  preußische  König  braucht
ihn  nur  weg  zu  nehmen,  und  thut  daran  einen  guten  Fang.“

Georg  II.  dagegen  wußte,  daß  das  Bündnis  Friedrichs  mit
Frankreich  im  Frühling  1756  zu  Ende  ging.  Er  brachte  seine
persönliche  Abneigung  gegen  Friedrich  zum  Opfer,  um  denselben,
der  als  nächster  Nachbar  für  Hannover  großen  Schaden  thun
konnte,  für  sich  zu  gewinnen.  Friedrich  hatte  also  zwei  Wege  vor
sich:  mit  Frankreich  Angriff  auf  Hannover,  mit  England  Vertheidigung
  desselben.  Er  erörtert  die  Gründe  für  und  wider.  Moralische
  irgend  welcher  Art,  nationale  Beweggründe  gegen  Frankreich
treten  nicht  hervor,  sondern  der  Vortheil.  Wenn  er  Hannover
angriff,  dachte  er,  so  würde  er  sich  die  Engländer,  die  Oestreicher,
die  Russen  auf  den  Hals  ziehen.  Wenn  er  dagegen  mit  England
ein  Bündnis  abschloß:  so  schien  es  ihm,  daß  die  Franzosen  nicht
nach  Deutschland  kommen  würden.  Er  erkundigte  sich  genau,  wie
Rußland  zu  England  stehe.  Da  er  von  allen  Seiten  erfuhr,  daß
die  Freundschaft  vollkommen  sei:  so  schien  er  auch  von  dieser  Seite
her  gesichert.  Also  schloß  er  am  16.  Januar  1756  mit  England
den  Vertrag  von  Westminster.

Fassen  wir  also  die  Sachlage  kurz  so:  indem  Friedrich  diesen
Vertrag  abschloß,  glaubte  er  der  Freundschaft  nicht  bloß  Englands,
sondern  auch  Rußlands  sicher  zu  sein,  glaubte  er  ferner,  daß  Frankreich
in  Folge  dieses  Vertrages  von  einem  Angriffe  auf  Hannover  abstehen
  werde.  Mithin  würde  er  in  Deutschland  freie  Hand  haben.

1)  Oeuv.  IV.  29.