74 Jas Penisthe Reihh und seiue einjeluen Glieder. (März 26./28.)
organe u. s. w. Es wäre ferner auch notwendig, für einen beständigen
Konnex unter den Mitgliedern der Liga zu sorgen, indem man Verkehrs-
gelegenheiten schafft, die sowohl Geist als Körper beschäftigen, was bei der
Teilnahme großer Volksmassen besonders wichtig ist. Das Beispiel des
Ssokolvereins, der es verstanden hat, mit Aufgaben der Aufklärung Körper-
übungen großen Massen mit patriotischer Färbung zu vereinigen, durch die
die Teilnehmer an die Idee der Gleichheit und Brüderlichkeit in den
Reihen der Volksarmee gewöhnt wurden — verdient die ernsteste Beachtung
seitens der Slavischen Liga. Ueberhaupt steht die Ssokolorganisation den
Zielen der Slavischen Liga so nahe, daß sie unter gewissen Bedingungen
zu ihr in Beziehungen treten kann. Es gibt ferner noch eine ganze Reihe
anderer Organisationen, die nach Richtung und Ziel der Slavischen Liga
nahestehen, so den Slavischen Journalistenverband in Oesterreich, die süd-
slavische Gesellschaft Der flavische Süden u. s. w. Mit solchen Organi-
sationen kann die Slavische Liga, ohne mit ihnen direkt in einem Bündnis-
verhältnis zu stehen (das wegen der Verschiedenheit der Staatszugehörig-
keit nicht immer möglich ist), wenigstens aufs engste zusammenarbeiten.
Andrerseits darf die Slavische Liga keinerlei Beziehungen zu solchen Gesell-
schaften haben, die auch noch nach dem 17. Oktober die alten Formeln des
Kronslavophilentums predigen, da solche Beziehungen die Wahrhaftigkeit
der Zwecke der Liga kompromittieren würden. Das Zentralkomitee oder
Konseil der Slavischen Liga muß sich natürlich in der Residenz, als dem
Reichszentrum der Liga, befinden. Die Abteilungen in den anderen
Städten werden in ständigem Konnex mit der Zentralorganisation stehen.
Ein besonderes slavisches Territorium, wie das Zartum Polen, muß jedoch
seine autonome Ligaorganisation haben. Ein solcher Modus in den gegen-
seitigen Beziehungen der Ligagruppen ist unvermeidlich, da die Liga das
Prototyp einer slavischen Einigung nicht aus Zwang, sondern auf den
freien Prinzipien nationaler Gleichberechtigung fußend, sein soll. „All
diese Gruppen“, so schließt die Norddeutsche Allgemeine Zeitung, „sind ja
alte Bekannte aus der Blütezeit des früheren Panslavismus, nur daß dieser
seine politischen Tendenzen hinter Schlagworten, wie „Verbreitung slavischer
Kultur“, „Wohltätigkeit“ und dergleichen, verbarg. Durchaus gleichartig
sind beide Strömungen sowohl den Zielen nach wie hinsichtlich der Methode,
die aggressive Richtung der eigenen Bestrebungen durch die Vorspiegelung
einer Abwehr „der aggressiven Pläne des kriegerischen Germanentums“ zu
verhüllen, die einfach als vorhanden hingestellt werden, ohne daß der ge-
ringste klare Beweis dafür erbracht wird."
26. März. (Preußen.) Reichskanzler Fürst Bülow wird
auf Grund der Präsentation des Geschlechts Bülow ins Herren-
haus berufen.
26./28. März. (Reichstag.) Annahme des Flottengesetzes
in zweiter Lesung. — Reichsvermögenssteuer.
Die Kommission beantragt unverändert Annahme der Vorlage. —
Abg. Bebel (Soz.) wirft den Konservativen und dem Zentrum vor, ihre
frühere flottenfeindliche Stellung aufgegeben zu haben, und polemisiert
gegen den Flottenverein, der die Witwen- und Waisenversorgung zugunsten
der Flottenverstärkung beschränken wolle und die deutsche Flotte herabsetze.
Die Flottenvermehrung werde den Welthandel nicht steigern; ein Schutz
sei sie auch nicht, eine vernünftige auswärtige Politik wirke viel sicherer.
Staatssekretär v. Tirpitz: Ich werde mich auf eine kurze Erwiderung be-
schränken. Die Ansichten über die Bedeutung und die Notwendigkeit einer