Das Dentsche Reith und seine einzelnen Glieder. (Mai 1. 2.) 93
Verträge, insofern namentlich der Ueberschungsschuß ein viel weitergehenderer
geworden ist. Da die neuen Sonder-Literarverträge mit den genannten
Staaten nach wie vor die Meistbegünstigungsklausel enthalten, so wird
jeder weitergehende Vorteil, den einer von ihnen einer dritten Macht ein-
räumt, auch den deutschen Werken ohne weiteres zustatten kommen. Wichtig
ist ferner die Abänderung des österreichischen Gesetzes vom 26. Dezember
1895 betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur, Kunst und
Photographie durch das Gesetz vom 26. Februar 1907. Durch eine Ver-
ordnung des Justizministers können nunmehr, insoweit Staatsverträge
nicht bestehen, unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit die Bestimmungen
des österreichischen Urheberrechts auf fremdstaatliche Werke ausgedehnt
werden. Die Folge davon ist die Anbahnung des gegenseitigen Urheber-
schutzes mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Dänemark. Wenn
somit auch der internationale Schutz der Geisteswerke immer mehr die
berechtigte Anerkennung zu finden scheint, so wird er doch erst dann für
vollkommen erachtet werden können, wenn sich die hauptsächlichsten, ihr
noch fernstehenden Staaten, darunter insbesondere Oesterreich-Ungarn, die
Vereinigten Staaten von Amerika und Rußland der Berner Uebereinkunft
anschließen werden. Es besteht die Hoffnung, daß hierzu auf der am
14. Oktober 1908 beginnenden und in Berlin stattfindenden Revisions-
konferenz ein weiterer Schritt getan werden wird.“
1. Mai. (Berlin.) Die Kommission zur Untersuchung der
Bankverhältnisse wird durch Staatssekretär v. Bethmann-Hollweg
eröffnet.
2. Mai. Der Reichstag genehmigt unter Ablehnung mehrerer
sozialdemokratischer Anträge den Gesetzentwurf über den Versicherungs-
vertrag und die Novelle zur Gewerbeordnung (den „kleinen Be-
fähigungsnachweis").
2. Mai. (Reichstag.) Die Budgetkommission lehnt einen
sozialdemokratischen Antrag, dem Norddeutschen Lloyd die Verpflich-
tung aufzuerlegen, daß farbige Mannschaften auf den vom Reiche
subventionierten Dampfern nicht verwendet werden dürften, ab.
Diese Ablehnung stützt sich nach den „Berliner Neuesten Nach-
richten“ auf durchschlagende Gründe, da sie wesentlich von der Rücksicht
auf den gesundheitlichen Schutz der weißen Mannschaften bestimmt ist.
Aus der Untersuchung des Hamburger Arztes Dr. B. Nocht „Die gesund-
heitlichen Verhältnisse bei den Seeleuten“ (abgedruckt im Band 2 der vom
Verein für Sozialpolitik herausgegebenen Publikation „Die Lage der in
der Seeschiffahrt beschäftigten Arbeiter"“, Leipzig 1903, Verlag von Duncker
Lumsot) kennt man die große Bedeutung, die der Hitzschlag als
ankheits= und als Todesursache bei den Seeleuten der Handelsmarine
hat. Die hierher gehörigen Verluste werden nur in der Minderzahl durch
die unmittelbare Wirkung des heißen Klimas verursacht, die Mehrzahl
kommt in den Maschinen-, Kessel- und Kohlenräumen der Dampfer zustande.
Namentlich das Maschinenpersonal ist an Todesfällen infolge Hitzschlages
stark beteiligt. Erkranken nun auch farbige Heizer am Hitzschlage, so ist
doch der Prozentsatz der infolge Hitzschlages sterbenden weißen Heizer, wie
aus den Verhandlungen des Hamburger Seeamtes hervorgeht, erheblich
größer. Die auffallende Häufigkeit der Selbstmorde unter den Feuerleuten