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genommen zu den Kreistagen, wo die höchst besteuerten Wähler ein Drittel
der Wahlmänner bilden sollen, während sie jetzt die Hälfte der Wahlmänner
ausmachen. Die Wahlen werden nach der Proportionalmethode vorgenommen.
Die Annahme des Gesetzentwurfes erfolgt mit 64 gegen 35 Stimmen; da-
für stimmen die Reformpartei der Linken, die gemäßigte Linke und zwei
Mitglieder der Rechten, dagegen stimmen die Sozialdemokraten, die radikale
Linke und fünf Mitglieder der Rechten.
25. April. Besuch des englischen Königspaares in Kopen-
hagen.
4. Mai. Beide Häuser des Reichstags genehmigen den neuen
Zolltarif.
14. Mai. Die Kommission zur Regelung der Stellung Is-
lands reicht dem König folgenden Entwurf ein:
Island ist ein freies selbständiges Land, mit Dänemark durch einen
gemeinsamen König und durch gemeinsame Angelegenheiten verbunden,
welche in diesem Gesetz festgesetzt werden, und bildet auf diese Weise zu-
sammen mit Dänemark eine Staatsverbindung, das gesamte dänische Reich.
Der König führt zukünftig den Titel: König zu Dänemark und Island.
Die für Dänemark und Island später gemeinsamen Angelegenheiten sind
im wesentlichen dieselben wie jetzt. Im übrigen werden Island Zugeständ-
nisse gemacht bezüglich der Fischereiinspektion, der Nationalisierung, der
Errichtung des obersten Gerichts auf Island und der Kriegsflagge. Die
Handelsflagge bleibt nach außen eine gemeinsame, die Isländer können
aber eine eigene Heimatsflagge führen. Die isländische Landeskasse steuert
einen Anteil zur Zivilliste des Königs bei. Die Isländer und Dänen
genießen die gleichen Rechte in Dänemark und Island. Nach 25 Jahren
ann das Gesetz revidiert und danach die Gemeinschaft teilweise gekündigt
werden, falls eine Einigung über das neue Gesetz nicht erreicht werden
kann, doch ist die Königsgemeinschaft, das gemeinsame Ministerium des
Aeußern und das Verteidigungswesen unkündbar. Die dänische Staatskasse
bezahlt an Island einen einmaligen Betrag von 1½ Millionen Kronen.
3. Juni. (Kopenhagen.) Besuch des schwedischen Königs-
paares. In den Toasten wird das Ostseeabkommen gefeiert.
21. Juli. (Kopenhagen.) Besuch des Präsidenten der fran-
zösischen Republik Fallieres.
2. Juli. Ministerwechsel.
Der König entbindet den Justizminister Alberti und den Landwirt-
schaftsminister Ole Hansen auf ihr Ersuchen von ihren Posten. Zum Justiz-
minister ist der Minister der öffentlichen Arbeiten Högöbro, zum Minister
der öffentlichen Arbeiten das Mitglied des Folkethings Jensen-Sönderrujs,
zum Finanzminister das Mitglied des Folkethings Neergaard, zum Land-
wirtschaftsminister Staatsrevisor Anders Nielsen ernannt worden. Der
frühere Justizminister Alberti ist zum Geh. Konferenzrat ernannt worden,
der frühere Landwirtschaftsminister Ole Hansen wird zum landwirtschafts-
kundigen Direktor der Nationalbank ernannt werden.
September. Es wird entdeckt, daß der Leiter der Seelandischen
Bauernsparkasse, der frühere Justizminister Alberti, 10 Millionen
Kronen unterschlagen hat.