Das Denisqhe Reĩqh und seint einjelnen GSlieder. (Februar 5.) 53
mission behandelt worden. Es geht nicht an, die informatorische Beschäf-
tigung zu beseitigen. Das würde hinauslaufen auf die Vermehrung der
Verwaltungsbeamten, während doch jetzt das Bestreben allgemein auf
Verminderung der Beamten geht. Die Verwaltungssekretäre treten erst
im 21. Lebensjahre in ihr Amt ein, während die Gerichtssekretäre schon
mit 18 Jahren eintreten. Deshalb muß ein Ausgleich in den Gehalts-
bezügen stattfinden.
Ernst (frs. Vgg.): Der Dienst unserer Volksschullehrer ist sehr
anstrengend. Es wäre daher zu wünschen, daß sie von dem niedern
Küsterdienste, den sie vielfach zu leisten haben, endlich befreit würden.
Dagegen, daß sie als Organisten im Nebenamt beschäftigt werden, haben
wir nichts einzuwenden, wenn eine angemessene Entschädigung dafür gezahlt
wird. Zu bedauern ist es, daß die Feichenlehrer und die Seminarlehrer
in dieser Vorlage nicht besser fortgekommen sind. Auch den Torf-, Wiesen-
und Flußmeistern hätte ich eine höhere Gehaltsaufbesserung gewünscht.
Stroebel (Soz.) erklärt die Aufbesserung der Unterbeamten für
völlig unzulänglich. Sie hat nicht einmal den Wert einer Teuerungszulage.
Da nach der Absicht der Regierung in fünfzehn Jahren keine neue Be-
soldungsreform kommen soll, werden die Unterbeamten auch in teuern
Zeiten auf ihren spärlichen Gehaltssatz angewiesen bleiben. Eine bessere
Lebensführung, eine Teilnahme an den Kulturgenüssen der Gegenwart
wird den Unterbeamten nach wie vor versagt sein. Bedauerlich ist es
auch, daß die Wohnungsgeldfrage noch nicht geregelt ist. Ich erwarte,
daß die Regierung wenigstens auf diesem Gebiet noch einiges gut zu
machen sucht.
v. Pappenheim (kons.): Es gehört wirklich Mut dazu, mit solcher
Unkenntnis von der Vorlage zu sprechen, wie der Vorredner es tat.
(Sehr richtigl) Die Unterbeamten werden um 20 Prozent, die mittleren
um 15 und die höheren um 7½ Prozent aufgebessert. Wie kann man da
von einer Benachteiligung der Unterbeamten sprechen! Im Wohnungs-
gelde sind die Unterbeamten in wenig Jahren um 100 Prozent auf-
gebessert worden.
Ein Schlußantrag wird angenommen.
In der Einzelberatung werden sämtliche Gehaltsklassen unverändert
nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen. Nur wird entsprechend
einem Antrag aller Parteien festgesetzt, daß die Buchhalterinnen und
Lehrerinnen bei den Gefängnissen, die nach den Beschlüssen zweiter Lesung
1400 bis 2400 Mark in 15 Jahren erreichen sollten, in derselben Auf-
rückungsfrist ein Gehalt von 1400 bis 2500 Mark beziehen.
In der Gesamtabstimmung wird der Entwurf einstimmig vom ganzen
Hause, auch von den Sozialdemokraten, angenommen und damit verabschiedet.
Er geht an das Herrenhaus.
5. Februar. (Reichstag.) Die Nachlaßsteuer in der Kom-
mission.
Die Finanz-= und Steuerkommission des Reichstages setzt die Ver-
handlung über die Nachlaßsteuer fort. Von freisinniger Seite wird noch
einmal mit aller Schärfe festgestellt, daß die Zustimmung der Fraktions-
gemeinschaft zur Finanzreform nicht zu haben sei, wenn nicht ein er-
heblicher Teil des Gesamtbedarfs aus der Besteuerung des Besitzes gedeckt
werde. Die Reichsvermögenssteuer ziehen die Freisinnigen der Nachlaß-
steuer vor. Unbedingt auf dem Boden der Vorlage stehen die Sozial-
demokraten, deren Vertreter sich das Geständnis entschlüpfen läßt, daß