Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1909. (50)

54  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  5.)

das  Nationalvermögen  infolge  des  neuen  Zolltarifs  eine  erhebliche  Steigerung

  erfahren  habe.  Der  Wortführer  der  Reichspartei  nagelt  dies
fest.  Er  verweist  auf  die  bemerkenswerte  Tatsache,  daß  nur  die  Sozialdemokraten
  unbedingt  sich  für  die  Nachlaßsteuer  aussprechen,  daß  dagegen
auch  die  Freisinnigen  zum  Teil  Bedenken  ausgesprochen  haben  und  eine
Vermögenssteuer  vorziehen.  Die  Reichspartei  stellt  nunmehr  einen  formellen
  Antrag,  der  auf  eine  Veredelung  der  Matrikularbeiträge  als  Ersatz
für  die  Nachlaßsteuer  abzielt.  Es  sollen  für  den  Fall  der  Ablehnung  der
Nachlaßsteuer  die  verbündeten  Regierungen  um  die  Vorlage  eines  Gesetzentwurfs
  ersucht  werden,  durch  den  die  Aufbringung  des  hierdurch  entstandenen
  Fehlbetrages  durch  die  Bundesstaaten  in  folgender  Weise  geregelt
wird:  In  den  Bundesstaaten  ist  bis  zum  1.  Oktober  1909  das  Gesamtvermögen
  nach  einheitlichen  Grundsätzen  festzustellen.  Der  Feststellung  sind
im  allgemeinen  die  Bestimmungen  des  preußischen  Ergänzungssteuergesetzes
vom  19.  Juni  1906,  jedoch  mit  der  Maßnahme  zugrunde  zu  legen,  daß
bei  der  Feststellung  nur  das  Vermögen  des  Landesfürsten  und  der  Landesfürstin
  außer  Ansatz  zu  lassen  ist  und  daß  bei  Grundstücken,  die  dauernd
land-  oder  forstwirtschaftlichen  Zwecken  zu  dienen  bestimmt  sind  und  die
durch  öffentlich-rechtliche  Kreditanstalten  oder  durch  amtlich  dazu  berufene
öffentliche  Behörden  abgeschätzt  sind,  der  zugrunde  zu  legende  Wert  diese
Schätzung  nicht  übersteigen  darf.  Die  Umlegung  des  Fehlbetrages  auf  die
Bundesstaaten  erfolgt  nach  Maßgabe  des  in  ihnen  festgestellten  Vermögens.
Den  Bundesstaaten  bleibt  es  überlassen,  den  auf  sie  entfallenden  Betrag
durch  Besteuerung  des  Einkommens  oder  des  Vermögens  oder  der  Erbschaften
  aufzubringen.

Inzwischen  geht  die  Aussprache  über  die  Nachlaßsteuer  selbst  weiter.
Von  freisinniger  Seite  wendet  man  sich  gegen  die  Haltung  der  Konservativen
  und  des  Bundes  der  Landwirte,  die  bei  der  Agitation  gegen  die
Nachlaßsteuer  es  unterließen,  den  Bauern  mitzuteilen,  daß  vier  Fünftel
der  Bauern  durch  die  Nachlaßsteuer  der  Regierungsvorlage  nicht  getroffen
würden.  Der  Antrag  der  Reichspartei  bedeute  einen  überaus  tiefen  Eingriff
  in  die  Rechte  der  Einzelstaaten,  denen  er  sogar  vorschreibe,  wie  sie
ihre  Finanzen  zu  regeln  hätten.  In  die  Verhandlung  greifen  dann  nacheinander
  die  Finanzminister  der  Einzelstaaten  ein.  Der  bayerische
Finanzminister  erklärt,  er  sei  mit  seinen  sämtlichen  Kollegen  von  der
Notwendigkeit  der  Mitbesteuerung  des  Besitzes  durchdrungen.  Aber  der
einzig  annehmbare  Weg  hierzu  sei  die  Nachlaßsteuer.  Der  Minister  führt
speziell  für  seine  heimische  Landwirtschaft  aus,  daß  sie  durch  die  Vorlage
fast  gar  nicht  getroffen  wird.  Ziehe  man  die  Einzelstaaten  auf  anderm
Wege  zur  direkten  Besteuerung  heran,  so  müßte  mit  der  Verkümmerung
ihrer  Kulturaufgaben  der  Reichsgedanke  Schaden  leiden.  Die  Regelung
der  Matrikularbeiträge  in  der  Art,  wie  sie  die  Reichspartei  mit  ihrem
Antrage  vorschlage,  mute  den  Regierungen  eine  technisch  undurchführbare
Aufgabe  wenigstens  für  die  nächsten  Jahre  zu.

Von  freisinniger  Seite  wird  nunmehr  als  Ersatz  für  die  Nachlaßsteuer
  für  den  Fall  der  Ablehnung  derselben  eine  Reichsvermögenssteuer
  beantragt  und  zwar  quotisiert  derart,  daß  jährlich  im  Reichshaushaltsetat
  bestimmt  werden  soll,  wieviel  Monatsraten  zu  erheben  sind.  Die
Reichsvermögenssteuer  erklärt  der  sächsische  Finanzminister  für  unannehmbar.
  Er  unterstreicht  die  Ausführungen  seines  Kollegen  aus  Bayern.
Der  Weg  der  Veredelung  der  Matrikularbeiträge  sei  auch  noch  nicht  entfernt
  gefunden.  Im  gleichen  Sinne  spricht  sich  der  Vertreter  der  thüringischen
  Staaten  aus.  Er  gibt  eine  beredte  Schilderung  der  Finanznöte
  im  Großherzogtum  Sachsen,  wo  neue  Steuergesetze  nötig  seien,  um