Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1910. (51)

Das NVesche Reich und seine einzelnen Glieder. (Februar 4.) 103 
eine Entschädigungssumme von 15000 Toman (etwa 58000 Mark) gewährt 
hat, deren letzter Teilbetrag bereits Ende September vorigen Jahres aus- 
gezahlt worden ist. Der Fall ist typisch für die Leichtfertigkeit, mit welcher 
Angriffe gegen das Auswärtige Amt erhoben werden. 
4. Februar. (Bayern.) Auf der Journalistentribüne der 
bayerischen Abgeordnetenkammer erscheinen in der Nachmittagsitzung 
keine Berichterstatter, weil die Journalisten wegen überbürdung 
durch die zu langen Sitzungen Arbeitseinstellung beschlossen hatten. 
4. Februar. (Reichstag.) Der Handelsvertrag mit Por- 
tugal wird in dritter Beratung mit schwacher Mehrheit angenommen 
gegen die Stimmen der Mehrzahl der Nationalliberalen, eines Teils 
des Zentrums und der Reichspartei und die Wirtschaftliche Vereinigung. 
4. Februar. (Reichstag.) Dem Reichstag geht der ab- 
geänderte Gesetzentwurf über den Absatz von Kalisalzen zu. (Siehe 
17. Dez. 19091) 
In der Begründung heißt es: „Die Kalisalzlager stellen einen be- 
trächtlichen Teil des deutschen Nationalvermögens dar, dessen Bedeutung 
noch durch den Umstand gesteigert wird, daß Kalisalze, abgesehen von un- 
bedeutenden Aufschlüssen, im Auslande bis jetzt nicht aufgesunden worden 
sind. Deutschland besitzt also ein Naturmonopol, vermöge dessen die Pro- 
duzenten in der Preisbemessung durch keine Rücksichten auf ausländischen 
Wettbewerb eingeengt sind. Diese Verhältinisse ermöglichen mäßige Preis- 
stellung. Die reichlichen Erträge aus den Kalilagern haben die Zahl der 
Produktionsstätten erheblich schneller wachsen lassen als an Kalisalzen ge- 
braucht wurde. Die Zahl der Werke steigt noch immer. Eine Anzahl 
größerer Werke zeigt die Neigung, ihre Ueberlegenheit kleineren Werken 
gegenüber zur Geltung zu bringen und sich von den die freie Entfaltung 
ihrer Kräfte hemmenden Fesseln des Syndikats zu befreien. Die Be- 
mühungen des Kalisyndikats sind, wie bekannt, gescheitert und die großen 
Werke haben einen scharfen Konkurrenzkampf begonnen. Auch die Gefahr 
der Auflösung des bestehenden Teilsyndikats besteht, und damit würde der 
Beginn eines ungezügelten Konkurrenzkampfes bevorstehen. Es besteht 
also die Notwendigkeit, die schwächeren Werke zu schützen, um eine schwere 
Schädigung wichtiger Interessen der Allgemeinheit zu verhindern. Der 
Absatz der Salze an das Ausland zu Schleuderpreisen würde auch die 
deutsche Landwirtschaft gegenüber der ausländischen schädigen. Auch würde 
das Ausland sicherlich billig Kaliwerke infolge der Entwertung ankaufen 
und Einfluß auf die Gestaltung der Verhältnisse der deutschen Kaliindustrie 
gewinnen. Auch die Gefahr eines Kalitrustes durch Ankauf kleinerer Werke 
ist nicht von der Hand zu weisen. Ein Eingriff des Staates zur Ver- 
hütung eines Syndikatszusammenbruchs war unter diesen Umständen un- 
vermeidlich. Der im Wege der freien Vereinbarung auf die Daner nicht 
mit Sicherheit zu ergielende Zusammenschluß aller Beteiligten muß deshalb 
vorübergehend (bis 1930) durch gesetzliche Vorschriften herbeigeführt werden, 
und zwar so lange, bis die Verhällnisse der Kaliindustrie sich so weit ge- 
festigt haben werden, daß diese durch eigene innere Kraft zusammen- 
gehalten wird.“ 
4. Februar. (Preußisches Abgeordnetenhaus.) Die 
Gesetzentwürfe betr. die Abänderung des preußischen Gerichtskosten-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.