Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1910. (51)

IV. 
Spanien. 
2. Januar. In Saragossa platzten vor der Kirche Santa 
Madona del Pilar und der Kathedrale zwei Bomben, richteten aber 
wenig Schaden an. Eine dritte wurde in der Nähe mit erloschener 
Zündschnur gefunden. 
7. Januar. In Santander wird ein englischer Dampfer, der 
Waffen und Munition an Bord hatte, aus dem Hafen ausgewiesen, 
weil diese Waffen für die Carlistenpartei bestimmt seien. 
12. Januar. Demonstration unzufriedener Offiziere. 
Einige hohe Offiziere, die vor dem Redaktionslokal eines militärischen 
Fachblattes eine Demonstration veranstaltet hatten, um die Auszeichnungen 
für die Teilnehmer an den Kämpfen in Marokko als ungerecht hinzustellen, 
werden entlassen und unter Anklage gestellt. Von den 80 Beteiligten werden 
schließlich 5 bestraft. 
22. Januar. Feierlicher Einzug der aus Marokko heimgekehrten 
Truppen in Madrid. 
Der König erklärte, es erfülle ihn mit Stolz, daß die Tapferkeit des 
spanischen Heeres neue Gegenden der Zivilisation und dem freien Wett- 
bewerb der Wellt erschlossen habe. 
27. Januar. Programm des „katholischen Verbandes“: 
1. Einschränkung der Kultusfreiheit und Untersagung aller nicht- 
katholischen Kulte. 2. Staatliche Unterstützung der Prälaten behufs Ab- 
stellung aller nichtkatholischen Lehrbücher und Schriften. 3. Vollständige 
Lehrfreiheit für die Ordensgenossenschaften und Abschaffung der staatlichen 
Kontrolle. 4. Unterstellung aller Lehranstalten und Universitäten unter 
geistliche Oberaufsicht. 5. Wiederherstellung der geistlichen Gerichtsbarkeit 
für den Klerus und Befreiung desselben von der Verpflichtung, vor welt- 
lichen Gerichtshöfen Zeugnis abzulegen oder Verhör zu bestehen. 6. Be- 
freiung vom Waffendienst für alle Seminaristen bis zum 27. Lebensjahr 
und vollständige Befreiung vom Waffendienst für alle zu Priestern Geweihten 
und Ordensbrüder, die die Klostergelübde abgelegt haben. 7. Anerkennung 
aller der kirchlichen Trauung entspringenden Rechte durch die weltlichen 
Gerichte. Vorrang der kirchlichen vor der standesamtlichen Trauung. Verbot 
für Andersgläubige, letztere einzugehen, ohne mindestens ein Jahr im voraus 
das Bekenntnis der Andersgläubigkeit abgelegt zu haben. 8. Berechtigung 
aller Großjährigen beiderlei Geschlechts, unbehindert ins Kloster einzutreten. 
9. Berechtigung der Bischöfe, aus eigener Machtvollkommenheit und ohne 
Einmischung der weltlichen Gerichte die Ueberweisung der frommen Stif- 
tungen und Testamente zugunsten der Kirche zu veranlassen. 10. Unter-
	        
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