IV.
Spanien.
2. Januar. In Saragossa platzten vor der Kirche Santa
Madona del Pilar und der Kathedrale zwei Bomben, richteten aber
wenig Schaden an. Eine dritte wurde in der Nähe mit erloschener
Zündschnur gefunden.
7. Januar. In Santander wird ein englischer Dampfer, der
Waffen und Munition an Bord hatte, aus dem Hafen ausgewiesen,
weil diese Waffen für die Carlistenpartei bestimmt seien.
12. Januar. Demonstration unzufriedener Offiziere.
Einige hohe Offiziere, die vor dem Redaktionslokal eines militärischen
Fachblattes eine Demonstration veranstaltet hatten, um die Auszeichnungen
für die Teilnehmer an den Kämpfen in Marokko als ungerecht hinzustellen,
werden entlassen und unter Anklage gestellt. Von den 80 Beteiligten werden
schließlich 5 bestraft.
22. Januar. Feierlicher Einzug der aus Marokko heimgekehrten
Truppen in Madrid.
Der König erklärte, es erfülle ihn mit Stolz, daß die Tapferkeit des
spanischen Heeres neue Gegenden der Zivilisation und dem freien Wett-
bewerb der Wellt erschlossen habe.
27. Januar. Programm des „katholischen Verbandes“:
1. Einschränkung der Kultusfreiheit und Untersagung aller nicht-
katholischen Kulte. 2. Staatliche Unterstützung der Prälaten behufs Ab-
stellung aller nichtkatholischen Lehrbücher und Schriften. 3. Vollständige
Lehrfreiheit für die Ordensgenossenschaften und Abschaffung der staatlichen
Kontrolle. 4. Unterstellung aller Lehranstalten und Universitäten unter
geistliche Oberaufsicht. 5. Wiederherstellung der geistlichen Gerichtsbarkeit
für den Klerus und Befreiung desselben von der Verpflichtung, vor welt-
lichen Gerichtshöfen Zeugnis abzulegen oder Verhör zu bestehen. 6. Be-
freiung vom Waffendienst für alle Seminaristen bis zum 27. Lebensjahr
und vollständige Befreiung vom Waffendienst für alle zu Priestern Geweihten
und Ordensbrüder, die die Klostergelübde abgelegt haben. 7. Anerkennung
aller der kirchlichen Trauung entspringenden Rechte durch die weltlichen
Gerichte. Vorrang der kirchlichen vor der standesamtlichen Trauung. Verbot
für Andersgläubige, letztere einzugehen, ohne mindestens ein Jahr im voraus
das Bekenntnis der Andersgläubigkeit abgelegt zu haben. 8. Berechtigung
aller Großjährigen beiderlei Geschlechts, unbehindert ins Kloster einzutreten.
9. Berechtigung der Bischöfe, aus eigener Machtvollkommenheit und ohne
Einmischung der weltlichen Gerichte die Ueberweisung der frommen Stif-
tungen und Testamente zugunsten der Kirche zu veranlassen. 10. Unter-