Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1913. (54)

106 Das Neutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (März 29. 30.) 
und 1915, mit 16 Millionen in Betracht, so würden in den späteren Jahren 
bei unverkürzter Beibehaltung der Zuckersteuer und des Zuschlags zur 
Grundwechselabgabe die fortdauernden Ausgaben der Wehrvorlagen mehr 
als gedeckt sein. Die Beibehaltung ist daher nur bis Ende 1917 in Aus- 
sicht genommen, zu welch letzterem Zeitpunkt die Entwicklung der Einnahmen 
und Ausgaben für den Beharrungszustand des genaueren zu übersehen sein 
wird. Hiernach würde sich die Deckung der Kosten der Wehrvorlagen in 
den Jahren 1913 bis 1915 etwa wie folgt gestalten: a) Fortdauernde Aus- 
gaben. 1913: Bedarf 54 Millionen Mark; Deckung: 51 Millionen Mark 
(24+ 22 +5), mithin ungedeckt 3 Millionen Mark. — 1914: Bedarf 153 Mil- 
lionen Mark; Deckung: 90 Millionen Mark (16 J 44+. 15— 15, letztere aus 
Aufrechterhaltung des Grundstücksübertragungsstempels in jetziger Höhe); 
mithin ungedeckt 63 Millionen Mark. — 1915: Bedarf 186 Millionen Mark; 
Deckung: 95 Millionen Mark (16.44 1.15 + 20, letztere aus Aufrechterhaltung 
des Grundstücksübertragungsstempels in jetziger Höhe), mithin ungedeckt 
91 Millionen Mark. Im ganzen stellen sich für die Jahre 1913 bis 1915 
die in der Deckung der fortdauernden Ausgaben der Wehrvorlagen fehlenden 
Beträge auf 157 Millionen Mark. Nach obigem kommt diesen ungedeckten 
157 Millionen Mark vom Standpunkt der Finanzwirtschaft aus nur die 
Bedeutung einmaliger und vorübergehender Fehlbeträge zu. Es ist daher 
gerechtfertigt, zu ihrer Deckung den Wehrbeitrag heranzuziehen. — b) Ein- 
malige Ausgaben: Die einmaligen Ausgaben der Wehrvorlage beziffern 
sich einschließlich der bei den sortdauernden Ausgaben ungedeckten Beträge 
auf 1055 Millionen Mark. Für deren Deckung sind aus dem Ueberschusse 
von 1912 bei Kapitel 21 Titel 8 (Etat der allgemeinen Finanzverwaltung) 
rund 65 Millionen Mark bereitgestellt. Mithin bleiben noch 990 Millionen 
Mark aus dem Wehrbeitrage zu decken, der im ganzen auf 975 bis 1000 
Millionen Mark zu veranschlagen ist. Für das Rechnungsjahr 1913 ist 
der erforderliche Betrag mit 373,9 Millionen Mark (435— 3,3—64,7) voll 
eingesetzt. 
29. März. (Schleiz.) Fürst Heinrich XIV. von Reuß j. L. 
im 81. Lebenssahre. 
Sein Nachfolger ist der am 10. November 1858 in Gera geborene, 
mit einer Prinzessin zu Hohenlohe-Langenburg vermählte bisherige Erb- 
prinz Heinrich XXVII. Der neue Fürst hat bisher für seinen Vater und den 
an der Ausübung der Regierung dauernd behinderten Fürsten Heinrich XXIV. 
von Reuß ä. L. die Regentschaft geführt. 
30. März. Die Stenervorlagen zur Deckung der Heeres- 
vermehrung. 
Finanzgesetz. Der Gesetzentwurf über Aenderung im Finanz- 
wesen enthält in § 1 die Verpflichtung der Bundesstaaten, 1,25 Mark 
pro Kopf der Bevölkerung neben den laufenden Matrikularbeiträgen zu 
entrichten, wobei der Bundesrat von Zeit zu Zeit den Verteilungsmodus 
auf die einzelnen Bundesstaaten nachprüfen soll. Die Verpflichtung der 
Bundesstaaten zur Einführung einer allgemeinen Vermögensbestenerung, 
an deren Stelle, wenn ein Bundesstaat bis zum 1. April 1916 keine Ver- 
mögensbesteuerung eingeführt hat, eine Vermögenszuwachssteuer treten soll, 
wird in § 2 festgesetzt. Die Aufrechterhaltung der Zuckersteuer (§ 3), die 
Ausgabe von 120 Millionen Mark Silbermünzen als außerordentlicher 
Bedarf (wobei der aus den Münzprägungen sich ergebende Ueberschuß für 
das Rechnungsjahr 1913 allerdings nur, soweit er 10750000 Mark über- 
steigt, verwendet werden kann (8§ 40), die Ausgabe von 120 Millionen
	        
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