Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1913. (54)

Das Veutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Oktober 13. 14.) 325 
wieder gesunken ist. Die Semestergebühr für Ausländer beträgt 50 Mark, 
für Oesterreicher, Schweizer und Luxemburger jedoch nur 30 Mark. 
13. Oktober. (Bayern.) Erklärung der Staatsregierung zur 
Königsfrage. 
Darin wird die Verfassungsänderung für die Lösung dieser 
Frage als der einzig rechte und gangbare Weg empfohlen; die Unheilbar- 
keit des Königs stehe fest, und die Thronfolge sei deshalb für gegeben zu 
erachten. Die Regierungserklärung beschränkt sich darauf, auf die Sachlage 
zu verweisen, so daß die Initiative jetzt den Landständen zugeschoben 
erscheint. 
13. Oktober. (Marquardstein.) Der frühere Hauptmann 
der Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika Freiherr Ludwig 
von Reitzenstein f, 44 Jahre alt. 
14. Oktober. Präsidentenwechsel in der Ständigen Ausstellungs- 
kommission. 
Geh. Kommerzienrat Goldberger hat aus zwingenden Gesundheits- 
rücksichten das von ihm seit sieben Jahren verwaltete Amt niedergelegt. 
Auf seinen Vorschlag ist Geh. Regierungsrat Professor Dr. Carl Busley 
einmütig zum Präsidenten der Kommission bestellt worden. 
14. Oktober. (Berlin.) Neuer „Krupp-Prozeß"“. 
Zeugseldwebel Linde wird von dem Kriegsgericht der königl. Kom- 
mandantur wegen fortgesetzten erschwerten Ungehorsams in Verbindung 
mit Preisgabe militärischer Geheimnisse zu vier Wochen gelinden Arrrests 
verurteilt. 
14. Oktober. (Bayern.) Abgeordnetenkammer über Gesandt- 
schaftsfrage. 
Im Finanzausschuß kam bei der Beratung des Etats des Aeußeren 
die Frage der bayerischen Gesandtschaften im Auslande zur Sprache. Von 
einem Mitglied der Fortschrittlichen Volkspartei wurde es als unerfindlich 
bezeichnet, warum Bayern cigene diplomatische Vertretungen neben denen 
des Reiches unterhalte, während doch auch Preußen ohne diese auskomme. 
Ministerpräsident Freiherr v. Hertling erklärte die diplomatische Vertretung 
beim Vatikan für absolut erforderlich, da eine solche des Reiches nicht be- 
stehe. Die übrigen Gesandtschaften beim Quirinal in Rom, in Petersburg, 
Bern und Wien entsprechen den Vertretungen, die von jenen Slaaten am 
bayerischen Hofe unterhalten werden. Die beiden letztgenannten Gesandt- 
schaftsposten seien überdies durch die engen politischen und besonders die 
wirtschaftlichen Beziehungen zur Schweiz und zu Oesterreich-Ungarn gerecht- 
fertigt. Auf dem Umwege über Berlin würden sich diese Verbindungen 
unpraktisch und zeitranbend gestalten. Bayern erhalte für diese fünf Ge- 
sandtschaften ja auch vom Reich erhebliche Zuschüsse, wodurch die Kosten 
von etwas über 200000 Mark sich um mehr als die Hälfte verringerten. 
14. Oktober. (Bayern.) Dem Landtag wird ein Gesetzentwurf, 
betr. die Haftpflicht des Staates für Angehörige des Heeres, vorgelegt. 
Nach dem Reichsgesetz über die Haftung des Reiches für seine Be- 
amten haftet das Reich, wenn ein Reichsbeamter in Ausübung der ihm 
anvertrauten öffentlichen Gewalt seine Amtspflicht verletzt. Das Reichs- 
gesetz stellt die Personen des Soldatenstandes mit Ausnahme derjenigen des
	        
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