Das Veutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Oktober 13. 14.) 325
wieder gesunken ist. Die Semestergebühr für Ausländer beträgt 50 Mark,
für Oesterreicher, Schweizer und Luxemburger jedoch nur 30 Mark.
13. Oktober. (Bayern.) Erklärung der Staatsregierung zur
Königsfrage.
Darin wird die Verfassungsänderung für die Lösung dieser
Frage als der einzig rechte und gangbare Weg empfohlen; die Unheilbar-
keit des Königs stehe fest, und die Thronfolge sei deshalb für gegeben zu
erachten. Die Regierungserklärung beschränkt sich darauf, auf die Sachlage
zu verweisen, so daß die Initiative jetzt den Landständen zugeschoben
erscheint.
13. Oktober. (Marquardstein.) Der frühere Hauptmann
der Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika Freiherr Ludwig
von Reitzenstein f, 44 Jahre alt.
14. Oktober. Präsidentenwechsel in der Ständigen Ausstellungs-
kommission.
Geh. Kommerzienrat Goldberger hat aus zwingenden Gesundheits-
rücksichten das von ihm seit sieben Jahren verwaltete Amt niedergelegt.
Auf seinen Vorschlag ist Geh. Regierungsrat Professor Dr. Carl Busley
einmütig zum Präsidenten der Kommission bestellt worden.
14. Oktober. (Berlin.) Neuer „Krupp-Prozeß"“.
Zeugseldwebel Linde wird von dem Kriegsgericht der königl. Kom-
mandantur wegen fortgesetzten erschwerten Ungehorsams in Verbindung
mit Preisgabe militärischer Geheimnisse zu vier Wochen gelinden Arrrests
verurteilt.
14. Oktober. (Bayern.) Abgeordnetenkammer über Gesandt-
schaftsfrage.
Im Finanzausschuß kam bei der Beratung des Etats des Aeußeren
die Frage der bayerischen Gesandtschaften im Auslande zur Sprache. Von
einem Mitglied der Fortschrittlichen Volkspartei wurde es als unerfindlich
bezeichnet, warum Bayern cigene diplomatische Vertretungen neben denen
des Reiches unterhalte, während doch auch Preußen ohne diese auskomme.
Ministerpräsident Freiherr v. Hertling erklärte die diplomatische Vertretung
beim Vatikan für absolut erforderlich, da eine solche des Reiches nicht be-
stehe. Die übrigen Gesandtschaften beim Quirinal in Rom, in Petersburg,
Bern und Wien entsprechen den Vertretungen, die von jenen Slaaten am
bayerischen Hofe unterhalten werden. Die beiden letztgenannten Gesandt-
schaftsposten seien überdies durch die engen politischen und besonders die
wirtschaftlichen Beziehungen zur Schweiz und zu Oesterreich-Ungarn gerecht-
fertigt. Auf dem Umwege über Berlin würden sich diese Verbindungen
unpraktisch und zeitranbend gestalten. Bayern erhalte für diese fünf Ge-
sandtschaften ja auch vom Reich erhebliche Zuschüsse, wodurch die Kosten
von etwas über 200000 Mark sich um mehr als die Hälfte verringerten.
14. Oktober. (Bayern.) Dem Landtag wird ein Gesetzentwurf,
betr. die Haftpflicht des Staates für Angehörige des Heeres, vorgelegt.
Nach dem Reichsgesetz über die Haftung des Reiches für seine Be-
amten haftet das Reich, wenn ein Reichsbeamter in Ausübung der ihm
anvertrauten öffentlichen Gewalt seine Amtspflicht verletzt. Das Reichs-
gesetz stellt die Personen des Soldatenstandes mit Ausnahme derjenigen des