Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Oktober 28. 29.) 341
von 1874) auf jährlich 300000 Taler erhöhte Summe wird auf jährlich
1125 322² Mark festgesetzt und soll zu diesem Betrage vom 1. November
dieses Jahres an in monatlichen Raten aus der herzoglichen Kammerkasse
an die herzogliche Hofstaatskasse eingezahlt werden.
Artikel 11: Im übrigen erleiden die Bestimmungen des Finanz-
nebenvertrages vom 12. Oktober 1832 keine Veränderung.
28. Oktober. (Bayern.) Das Ende der Regentschaft.
Die dem Landtag übermittelte Vorlage zur Beendigung der Regent-
schaft hat folgenden Wortlaut:
Im Namen S. M. des Königs, Ludwig, von Gottes Gnaden Königl.
Prinz von Bayern, Regent!
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrats mit Beirat und Zu-
stimmung der Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten
unter Beobachtung der in Titel 10 § 7 der Verfassungsurkunde vor-
geschriebenen Formen beschlossen und verordnen, was folgt:
Einziger Artikel: Der Titel 2, § 21 der Verfassungsurkunde vom 26. Mai
1818 erhält folgenden Absatz II:
Ist die Reichsverwesung wegen eines körperlichen oder geistigen Ge-
brechens des Königs, das ihn an der Ausübung der Regierung hindert,
eingetreten und besteht nach Ablauf von zehn Jahren keine Aussicht, daß
der König regierungsfähig wird, so kann der Regent die Regentschaft
für beendigt und den Thron als erledigt erklären. Der Landtag ist un-
verzüglich einzuberufen; es sind ihm die Gründe, aus denen sich die
dauernde Regierungsunfähigkeit ergibt, zur Zustimmung anzuzeigen.
Für den Entwurf:
Dr. Frhr. v. Hertling, Dr. Frhr. v. Soden-Fraunhofen, v. Thelemann,
v. Breunig, Dr. v. Knilling, Frhr. v. Kreß.
(Siehe 30. Oktober und 4. November.)
28. Oktober. (Mecklenburg.) In der Plenarsitzung des
Landtages wurde die Verfassungsvorlage mit 239 gegen 129 Stimmen
abgelehnt.
29. Oktober. (Braunschweig.) Lösung der Thronfolge-
frage.
Die Landesversammlung nimmt den Bericht des Staatsministers
Hartwieg über den Verlauf der Verhandlungen in der Thronfolgeangelegen-
heit entgegen und beschließt darauf in geheimer Sitzung einstimmig die
Veröffentlichung folgender Erklärung: „Die Landesversammlung hat mit
lebhafter Befriedigung von den Ausführungen des Herrn Staatsministers
Kenntnis genommen. Sie begrüßt mit Freuden den Bundesratsbeschluß
vom 27. Oktober, welcher die Wiederübernahme der Regierungsgewalt im
Herzogtum durch das angestammte, in vielhundertjähriger Geschichte mit
dem Lande verbundene welfische Herrscherhaus gewährleistet. Die Landes-
versammlung spricht die zuversichtliche Erwartung aus, daß der im ganzen
Lande mit Jubel begrüßte bevorstehende Regierungsantritt des Prinzen
Ernst August, Herzogs zu Braunschweig, unter Gottes Schutz nicht nur
dem Herzogtum zum Segen gereiche, sondern auch dem Deutschen Reich,
und daß in der Bevölkerung des Herzogtums Bestrebungen keinen Boden
gewinnen werden, welche das gute Verhältnis zu dem Bundesstaate Preußen
trüben könnten.“