420 Fas Benutsche Reich und seine rinzelnen Glieder. (Dezember 10.)
Möglichkeit weiterer Reibungen zu beseitigen und um Ruhe und Frieden
in der Stadt Zabern wiederherzustellen. Weitere Maßnahmen, die geeignet
sind, der allgemeinen Erregung ein Ende zu machen, sind bereits beschlossen.
Ihre Ausführung wird erfolgen nach Abschluß des zurzeit anhängigen mili-
tärischen Gerichtsverfahrens, in dem die Verantwortung für die Vorfälle
am 28. November und an den darauf folgenden Tagen festgestellt werden
wird und vorgekommene Gesetzwidrigkeiten ihre Sühne finden sollen. Hier
kündet also die amtliche Korrespondenz Maßnahmen der Kommandobehörde
an, die in Zukunft nach Erfüllung gewisser Voraussetzungen stattfinden
sollen, und die in dieser Form von der Reichsregierung selbst angekündigt
worden sind. In der Kundgebung der „Straßburger Korrespondenz“ eißt
es dann weiter: Der Statthalter hat ferner durch Kaiserliche Willens-
äußerung feste Gewähr dafür erhalten, daß die verfassungsmäßigen Zu-
ständigkeiten künftighin allgemein strengere Beachtung finden werden. (Leb-
hafte Rufe r.: Hört! hört! — Zurufe aus dem Zentrum: strengel) — Nach
dem mir vorliegenden Wortlaut heißt es: „strengere“! (Abg. Erzberger:
„strenge“ heißt es, das ist wichtig!“) — Wenn es richtig ware, daß es
„strenge“ und nicht „strengere“ hieße, so würde das etwa den Tatbestand
abmildern, wie ich zugebe! Aber, m. H., es bleibt immer bestehen, daß
hier eine Kritik der Militärverwaltung ausgesprochen ist in einer Weise,
wie sie wiederum die Berliner Zentralstelle nicht ausgesprochen hat. Es
bleibt eine Differenz bestehen zwischen dieser Kundgebung und der Kund-
gebung in der „Nordd. Allg. Ztg.“; denn in der „Nordd. Allg. Ztg.“ hat
es geheißen: Gleichzeitig ergehen vom Kaiser Befehle an den Statthalter
und den kommandierenden General, daß sie für das Handinhandgehen der
Zivil- und Militärbehörden zu sorgen hätten. Dem kommandierenden Ge-
neral gibt Seine Majestät auf, darüber zu wachen, daß das Militär un-
bedingt innerhalb der gesetzlichen Grenze bleibe. Keine Kritik der Ver-
gangenheit! Der Kaiser verlangt ferner von dem nach Zabern entsandten
General genauen Bericht unter Vorbehalt seiner Entscheidungen. Der Statt-
halter entsendet zur Aufklärung des Sachverhalts einen Beamten des Mini-
steriums nach Zabern. Die erforderlichen Untersuchungen werden von den
Zivil- und Militärbehörden vorgenommen. M. H., dieser Wortlaut ist ein
ganz anderer, und ich muß nun sagen: wir können es nicht verstehen und
können es nicht gutheißen, wenn der Staatssekretär im Elsaß hier nach-
träglich die Dinge so hingestellt hat — und das ist besonders in dem Tele-
gramm von dem „Lokalanzeiger“ in den Worten „nicht mehr“ zum Aus-
druck gekommen —, als liege hier ein Sieg der Zivilverwaltung über die
Militärverwaltung vor. Das entsprach nicht den Tendenzen der Zentral-
stelle. Es entsprach nicht und konnte meiner Aufsassung nach nicht ent-
sprechen den Weisungen, die gegeben waren, ein gutes Verhältnis zwischen
Zivil- und Militärverwaltung herzustellen. Ein solches gutes Verhältnis
kann nicht dadurch gefördert werden, wenn die Zivilverwaltung ihrerseits
die Dinge nun nachträglich als einen Sieg über die Militärverwaltung
— entschuldigen Sie das harte Wort! — frisiert. Auch über die Lokal-
behörde in Zabern können wir mit unserer Kritik nicht zurückhalten. Ins-
besondere möchte ich da auf den Kreisdirektor in Zabern hinweisen. Zwei
Kundgebungen von ihm liegen vor. In der ersten Kundgebung ließ er
— wenn die Berichte des „Berliner Tageblatts“ richtig sind — erklären,
er habe zwar vierzehn Gendarmen in Zabern zusammengezogen, obwohl er
das an und für sich nicht für notwendig gehalten habe. Wenige Tage
darauf erließ er eine amtliche Proklamation, die der Kriegsminister hier
mitgeteilt hat — eine amtliche Proklamation des Kreisdirektors, m. H. ! —,
in der es heißt: Aus Anlaß der jüngsten Vorgänge in Zabern und Dett-