442 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Dezember 27.)
statistischen Anlagekapitals hinausgehenden Baubedürfnisse der Eisenbahn-
verwaltung auf die Bestände des Ausgleichsfonds zurückgegriffen und aus
diesen ein Betrag von 45000000 Mark bei den außerordentlichen Ein-
nahmen der Eisenbahnverwaltung eingestellt worden. Das Etatsgesetz ent-
hält wie im Vorjahre, die Ermächtigung, zur vorübergehenden Verstärkung
der Betriebsmittel der Generalstaatskasse, deren Betriebsfonds 133497000
Mark beträgt, Schatzanweisungen bis zur Höhe von 100000000 Mark aus-
geben zu dürfen.
An Besoldungsverbesserungen für einzelne Beamtenklassen sind
19300000 Mark vorgesehen, wovon 15500000 Mark auf die Eisenbahn-
verwaltung entfallen. Zu Zuwendungen an Beamte, die zu oder vor dem
1. April 1908 in den Ruhestand versetzt sind, und für Witwen und Waisen
dieser und der vorher verstorbenen Beamten sind eingestellt 6514000 Mark,
gegen 1913 plus 1000000 Mark. Von der Verstärkung entfallen auf die
Eisenbahnverwaltung 800000 Mark. Zu Zuwendungen an pensionierte
Volksschullehrer und -Lehrerinnen, die zu oder vor dem 1. April 1908 in
den Ruhestand versetzt sind, sowie an Witwen und Waisen dieser Lehrer
und der von diesem Zeitpunkte im Amte verstorbenen Volksschullehrer sind
2550000 Mark in Ansatz gebracht, gegen 1913 plus 200000 Mark.
Die Staatsschuld beläuft sich auf 10355537144 Mark, gegen
1913 plus 453768046 Mark. Von der Gesamtschuld entfallen auf die
Eisenbahnverwaltung 7810 792695 Mark und auf die Bergverwaltung
198731 379 Mark. An Ausgaben erfordert die Staatsschuld: zur Verzinsung
(einschließlich der im Laufe des Etatsjahres neu aufzunehmenden Anleihe-
beträge) 383526275 Mark, gegen 1913 plus 17180 415 Mark, zur Tilgung
einschließlich eines Betrages von 2376000 Mark zur Verstärkung der gesetz-
lichen Schuldentigung durch ersparte Zinsen) 65907929 Mark, gegen 1913
plus 59652700 Mark, zusammen 449 434204 Mark, gegen 1913 plus
23145685 Mark. Von diesen Ausgaben entfallen: auf die Eisenbahn-
verwaltung 338769219 Mark, beger 1913 plus 12084254 Mark, auf die
Bergverwaltung 9342205 Mar gegen 1913 plus 567336 Mark.
Der ungedeckte Matrikularbeitrag ist auf Grund des Reichs-
haushaltsetats mit 33898 138 Mark — 84,40 Pfennig auf den Kopf der
preußischen Bevölkerung in Ansatz gebracht gegen 1913 — 587864 Mark.
Als Anteil an der Zuwachssteuer sind statt 1080000 Mark nur noch
580000 Mark eingestellt, mithin 500000 Mark weniger als voraussichtliche
Folge der durch das Reichsgesetz über Aenderungen im Finanzwesen ge-
troffenen Bestimmungen. Des weiteren ist durch dieses Gesetz der Anteil
an der Reichserbschaftssteuer von ¼ auf ½ herabgesetzt worden. Der
Etatsansatz bleibt infolgedessen mit 7415000 Mark hinter dem für 1913
um 870000 zurück, obwohl infolge Erhöhung der Steuersätze das Aufkommen
an Reichserbschaftssteuer an sich höher veranschlagt werden konnte. Aus-
Anlaß des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juli 1913 sind an Stempelabgaben
von Gesellschaftsverträgen und Versicherungen 13000000 Mark weniger
eingestellt; der Ausfall wird für 1914 vom Reiche vergütet. Die Ver-
anlagung des Wehrbeitrages macht für 1914 eine einmalige Erhöhung ver-
schiedener Fonds erforderlich, u. a. bei der Verwaltung der direkten Steuern
des Hilfsarbeiterfonds um 100000 Mark und des Remunerationsfonds für
mittlere Beamte um 300000 Mark.
Die Gesamtsumme der ordentlichen Einnahmen beträgt
1779550209 Mark, die der dauernden Ausgaben 4542881 618 Mark:
das ergibt im Ordinarium einen Ueberschuß von 236668591 Mark, gegen
den Etat für 1913 ein Mehr von 11590035 Mark. Die Gesamtsumme
der einmaligen und außerordentlichen Ausgaben beträgt 303 357 491 Mark,