Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1913. (54)

Tũrkei.  (Oltober  13.  —  November  11.)  639

13.  Oktober.  (Syrien.)  Durch  falsches  Umgehen  eines  armenischen
  Arbeiters  namens  Apdis  mit  einer  Dynamitkapsel  im  Anterlitunnel
  an  der  Bagdadbahnlinie  entstand  eine  furchtbare  Explosion,
wodurch  3  türkische,  24  griechische  und  21  armenische  Arbeiter,  zusammen
  also  48  Menschen,  umkamen.

14.  Oktober.  Eröffnung  der  25  Kilometer  langen  Bahn
Haiffa-Akka.

21.  Okober.  (Adrianopel.)  Der  in  türkischen  Diensten  stehende
preußische  Artillerieoberst  Tupschöwski  f.  52  Jahre  alt.

5.  November.  Die  neue  deutsche  Militärmission.

Außer  dem  Generalleutnant  Liman  von  Sanders  sollen  mehrere
Generalmajore  und  Oberste  engagiert  werden,  die  das  Kommando  dreier
Divisionen  und  die  Leitung  dreier  Abteilungen  des  Generalstabs  übernehmen
  werden.  Auch  die  Militärschulen  kommen  unter  Leitung  deutscher
Offiziere.  Generalleutnant  Liman  soll  in  seinen  Anordnungen  unbeschränkt
sein  und  über  die  Verwendung  der  anderen  deutschen  Offiziere  ganz  selbständig
  verfügen.  Er  erhält  auch  weitgehende  Strafgewalt.  Die  Mitglieder
der  Militärmission  werden  über  das  ganze  Reich  verteilt,  zum  Teil  als
Regimentskommandeure.

5.  November.  (Konstantinopel.)  Parafierung  eines  Abkommens
  mit  Rußland  über  Reformen  in  Kleinasien.

11.  November.  Das  griechisch-türkische  Friedensprotokoll.

Alle  Verträge  und  Konventionen,  die  vor  dem  Kriege  bestanden
haben,  werden  in  vollem  Umfange  wieder  in  Kraft  gesetzt.  Den  durch  die
Kriegsereignisse  kompromittierten  oder  in  Beziehung  zu  ihnen  stehenden
Personen  wird  Amnestie  gewährt.  Die  Einwohner  der  abgetretenen  Gebiete
werden  griechische  Untertanen,  wenn  sie  nicht  binnen  dreier  Jahre  für  die
ottomanische  Nationalität  optieren  und  ihren  Wohnsitz  außerhalb  Griechenlands
  nehmen.  Die  Einwohner  der  abgetretenen  Gebiete  behalten  ihren
in  diesen  Gebieten  belegenen  Grundbesitz.  Das  Protokoll  sichert  die  Achtung
vor  dem  Eigentumsrecht.  Privater  Grundbesitz  darf  nur  aus  Gründen  des
öffentlichen  Wohls  und  gegen  Entschädigung  enteignet  werden.  Das  private
Eigentum  des  Sultans  und  der  kaiserlichen  Familie  wird  als  solches  anerkannt
  und  bleibt  im  unangefochtenen  Besitz  der  Eigentümer,  während  der
Privatbesitz  des  Domanialgutes,  der  in  einer  dem  Vertrage  beigefügten
Liste  aufgeführt  ist,  der  Entscheidung  des  Internationalen  Schiedsgerichts
im  Haag  unterliegen  soll.  Die  Frage  des  Unterhaltes  der  kriegsgefangenen
Soldaten  wird  gleichfalls  durch  das  Schiedsgericht  entschieden  werden,
während  das  den  kriegsgefangenen  Offizieren  gezahlte  Gehalt  vergütet  wird.
Auch  die  Frage  der  Zurückgabe  der  weggenommenen  Schiffe  und  die
Schadensersatzforderungen  der  Interessenten  infolge  des  Embargos  oder
der  Wegnahme  von  Schiffen  werden  dem  Schiedsgerichte  unterbreitet  werden.
Die  Frage  der  Muftis  und  ihrer  richterlichen  Befugnisse  ist  geregelt.  Die
Wakufgüter  werden  anerkannt;  der  Wakufzehnte  wird  aufgehoben,  aber
wenn  mohammedanische  Klöster,  Moscheen  und  Seminare  ihren  Unterhalt
nicht  zu  bestreiten  vermögen,  so  wird  die  griechische  Regierung  sie  unterstützen.
  Die  Frage  der  MWakufs  ist  in  einem  dem  Vertrage  angehängten
Protokoll  auf  Grund  der  Arbeiten  der  Unterkommission  im  einzelnen  geregelt.