Aubens: Algemeines. (Mai 13.—Juli 30.) 747
13. Mai. (Kopenhagen.) Elfte Internationale Seerechts-
konferenz im Landthingssaale. 150 Delegierte waren anwesend.
4.—20. Juni. (Paris.) Tagung der Internationalen Finanz-
kommission.
Der deutsche Delegierte Gesandter Freiherr von der Lancken-Wakenitz
schlug als Ehrenpräsidenten den Minister Pichon und als geschäftsführenden
Präsidenten den ersten Delegierten Frankreichs, Vizepräsidenten des Staats-
rats Marguerie, vor. Den drei Subkomitees werden als Behandlungs-
themata zugewiesen: 1. die „Dette“, 2. „Geldforderungen und Geldrekla-
mationen“, 3. „Konzessionen und Kontrakte“.
16. Juni. (Budapest.) In der Sitzung des Internationalen
Kongresses des Weltbundes für Frauenstimmrecht teilte die Vor-
sitzende Miß Chapman Catt mit, daß das Präsidium zahlreiche Zu-
schriften erhalten habe mit der Aufforderung, gegen die militanten
Anhängerinnen des Frauenstimmrechts Stellung zu nehmen.
Das Präsidium stellte darauf folgenden Antrag: „Der Weltbund für
Frauenstimmrecht, zu strengster Unparteilichkeit hinsichtlich der nationalen
Taktik verpflichtet, kann sich weder in günstigem noch in ungünstigem Sinne
äußern. Da aber Revolution und Revolten nie als Argument gegen das
Wahlrecht der Männer vorgebracht wurden, so protestiert der Kongreß gegen
das Vorgehen der Feinde des Frauenwahlrechts, welche die von Minder-
heiten eines einzelnen Landes geübte Kampfesweise zum Vorwand nehmen,
um den Frauen der ganzen Welt das Wahlrecht vorzuenthalten.“ Die Re-
solution wurde einstimmig angenommen.
4. Juli. (HGaag.) Die Opiumkonferenz nahm einstimmig eine
von Deutschland, den Vereinigten Staaten von Nordamerika, Frank-
reich, Eugland, den Niederlanden und Rußland vorgeschlagene Re-
solution an, dahingehend, durch diplomatische Vermittlung der nieder-
ländischen Regierung mit Unterstützung der bereits unterzeichneten
Mächte den Anschluß derjenigen Staaten an die Konvention von
1912 herbeizuführen, die ihr noch nicht angehören.
30. Juli. „Nauticus“ über die strategische und wirtschaftliche
Bedeutung des Panamakanals.
Es wird in ihm zunächst sein Wert für die Vereinigten Staaten
von Nordamerika erörtert; es wird dargetan, wie sich durch seine Erbauung
die strategische Lage im Stillen Ozean im Falle eines Krieges gegen Japan
verschoben hat, dann aber wird auch die strategische Bedeutung des Kanals
für einen Krieg gegen europäische Staaten erwogen. Nachdem auch diese
noch für die anderen Nationen einer Betrachtung unterzogen worden ist,
faßt der Artikel zum Schluß noch einmal alle Erörterungen wie folgt zu-
sammen: „Von außerordentlicher Bedeutung ist der Panamakanal für die
Vereinigten Staaten. Im Verein mit dem großzügigen Ausbau von Stütz-
punkten stärkt er ihre Seegewalt diesseits und jenseits des Isthmus. Doch
ist er ein verwundbarer Punkt. Sein Schutzbedürfnis kann zu falscher
strategischer Verwendung der Flotte führen und ihn so zum Hemmschuh
für weit ausholende Operationen zur See machen. Japan wird durch den
Kanalbau strategisch sehr geschädigt. Wenn man den Japanern bisher eine