Auhang: Alsemeines. (November 15.—25.) 757
veranlaßt werden, die Lösung des Streites zu beschleunigen, statt sie zu
verschleppen. 3. Durch die starken Schläge, die wir unseren Gegnern bei-
bringen werden, werden wir sie bereitwilliger und gefügiger machen. 4. Da
wir das Gebiet, welches dieselben gegenwärtig besetzt halten, als das unserige
beanspruchen, so wollen wir mit der Macht der Waffen neue Gebiete be-
setzen, was uns gelingen kann, solange die europäischen Mächte durch ihr
Einschreiten unsere militärische Aktion nicht zum Stehen bringen. — Da
eine solche Instruktion (?) jede Minute zu erwarten ist (57), ist erforderlich,
daß Sie schnell und energisch handeln. Die Vierte Armee möge trachten,
um jeden Preis schnell Weles (Köprüli) zu nehmen, was von großer poli-
tischer Bedeutung sein wird. Selbstverständlich muß vorher die Linie
Sultan—Tepe—Kratowo —Kliseli stark besetzt werden. Die Zweite Armee
wird, sobald ihr Aufmarsch beendigt ist, und wenn es die Operationen der
Vierten Armee erlauben, Befehl erhalten, Salonik anzugreifen; zu diesem
Zwecke, und wenn sie einen solchen Befehl erhält, wird sie eine Verstärkung
von zwei oder drei Brigaden erhalten
Der Gehilfe des Oberkommand. Gen.-Leut. Sawow.
15. November. (Brüssel.) Internationale Konferenz zur Ver-
einheitlichung der Handelsstatistik.
Sie hat beschlossen, ein gemeinsames Bureau in Brüssel zu errichten
und unter die Aussicht der belgischen Regierung zu stellen. Die Handels-
statistik soll 186 Rubriken enthalten, die in fünf Kategorien eingeteilt
werden. Davon enthalten: die erste lebendes Vieh, die zweite Nahrungs-
mittel und Getränke, die dritte Roh- und Halbwaren, die vierte fabrizierte
Produkte, endlich die fünfte Gold und Silber, gemünzt sowie in Barren-
oder Pulverform.
16. November. (Berlin.) Gründung einer internationalen
Gesellschaft für Sexualforschung.
17. November. (Bern.) Internationale Konferenz für Welt-
naturschutz.
20. November. (Paris.) Der Internationale Kongreß für
Regelung des Zollwesens sprach sich für die Festsetzung einheitlicher
Bestimmungen über die Zollfreiheit der zeitweilig zugelassenen, für
die Wiederausfuhr bestimmten Waren aus.
Ferner wurde eine Resolution zugunsten einheitlicher Bestimmungen
über die Steuerfreiheit der Geschäftsreisenden angenommen. Schließlich fand
auch eine von den Schweizer Delegierten beantragte Resolution günstige
Aufnahme, daß die Zollbehandlung der Warenmuster den Geschäftsreisenden
durch vorherige Hinterlegung eines Depots und Unterzeichnung eines Re-
verses erleichtert werden möge.
25. November. (Paris.) Serbisch-bulgarische Geheimverträge
von 1912.
Der „Matin“ veröffentlicht die geheimen militärischen Abmachungen,
die den Bundesvertrag zwischen Serbien und Bulgarien vervollständigen.
Die Abmachungen sind aus Warna, 19. Juni 1912 datiert und von dem
General Putnik für Serbien und General Fitschew für Bulgarien unter-
schrieben. Nach einer allgemeinen Einleitung heißt es in der Abmachung:
Die Truppenzahl. Artikel I: Im Kriegsfalle stellt Bulgarien min-
destens 200000 und Serbien 150000 Mann zur Verfügung, die, sei es an