818 Mebersicht über die politische Eutwichlung des Jahres 1913.
Montenegro, Griechenland und Rumänien als Gegner Bulgariens
beteiligten. Durch den Frieden von Bukarest erhielt Serbien einen
„wertvollen Teil Mazedoniens“, der bereits von Bulgarien in Besitz
genommen war. Um so dringender wurde die Forderung der Groß=
mächte, daß die serbischen Truppen aus Albanien zurückgezogen
werden sollten. Als die Regierung ihrer Zusage in dieser Be-
ziehung nur teilweise nachkam, ging Österreich-Ungarn allein mit
einer eindringlichen Warnung vor, der sich Serbien am 15. Oktober
fügte, als die Vertreter Deutschlands und Italiens diese Mahnung
unterstützten. Der Aufregung im Lande suchte die Regierung durch
eine Zirkularnote Herr zu werden, durch die Serbien seinen An-
schluß an den Dreiverband ankündigte und die moralische Unter-
stützung von London, Paris und Petersburg in Anspruch nahm.
Es war eine weitere Demütigung vor Österreich, daß die serbische
Regierung schon zwei Tage darauf (am 20. Oktober) ihre Zirkular--
note „vorbehaltungslos zurückzog“. Natürlich wurde die feindselige
Stimmung gegen die Doppelmonarchie, obwohl die Regierung schon
vorher die Presse vor allzu hetzerischen Ausfällen gewarnt hatte,
um so maßloser. Aber die finanziellen Schwierigkeiten, in die man
durch die beiden Balkankriege gekommen war, hinderten die Vor-
bereitung auf den von der Volksstimmung verlangten Krieg gegen
Osterreich. Die Regierung ließ sich daher nicht zu abenteuerlichen
Schritten fortreißen und setzte ihren Willen bis zum Schluß des
Jahres durch ein nochmaliges Demissionsgesuch durch, da ohne den
Ministerpräsidenten Paschitsch die diplomatische Einfädelung kriege-
rischer Operationen aussichtslos schien. So wurde Serbien, das
seinen Besitzstand um 39000 Ouadratkilometer und 1½ Millionen
Einwohner vermehrt sah, infolge seiner Siege, seiner Ausschließung
vom Adriatischen Meere und der anti-österreichischen Volksstimmung
der Hauptherd neuer Gärungen, die den Frieden Europas bedrohten.
Am meisten Schwierigkeit machte dem Londoner Friedenswerk
die Hartnäckigkeit Montenegros. Dieser kleine Staat erlaubte sich
bei seiner Kriegführung so brutale Verstöße gegen das Völkerrecht.
daß das benachbarte Österreich-Ungarn, dem auch die Küstenpolizei
des Gebietes von Montenegro zustand, am 20. März vier Forde-
rungen energisch geltend machen mußte (S. 454). Zwar gab die