80 Das Deutsthe Reith und seine eintelnen Glieder. (Februar 16.—19.)
gefordert. Dieser ist auch in diesem Jahre von der Kommission abgelehnt
worden. Wir haben die Stelle angefordert, weil die Strafsachen im Laufe
der Jahre immer mehr erheblich zugenommen haben. Die Zahl der ein-
gegangenen Revisionen ist 1913 dieselbe geblieben wie 1912. Ich kann nur
bitten, wie ich es auch im vorigen Jahre getan habe, diesen Reichsanwalt
zu bewilligen. Es entspricht nicht der Würde des Gerichts, diese Geschäfte
durch Hilfsarbeiter besorgen zu lassen. Auch in Preußen und anderen
Bundesstaaten würde man Wert darauf legen, diese Geschäfte von etats-
mäßigen Beamten erledigen zu lassen. Ich kann Sie also nur nochmals
dringend bitten, diesen Reichsanwalt zu bewilligen. Ich gehe über zu
einigen Anfragen, welche an mich gerichtet worden sind betreffs des Schick-
sals von Resolutionen, die der Reichstag im vorigen Jahre beschlossen hat.
Die Resolution betreffs der Herbeiführung eines Gesetzes über den Zwangs-
vergleich außerhalb des Konkurses hat mich veranlaßt, mit den beteiligten
Ressorts des Reichs und Preußens in Verbindung zu treten. Es ist in
Aussicht genommen, eine Reihe von Grundsätzen aufzustellen, über die die
Vertreter der Industrie, des Handels und des Gewerbes und sonstige Sach-
kundige gutachtlich gehört werden sollen. Die Besprechung wird bereits in
der nächsten Zeit stattfinden. Betreffs der gesetzlichen Regelung der Arbeits-
verhältnisse der Rechtsanwaltsgehilfen sind auf Beschluß des Bundesrats
statistische Erhebungen über die Arbeitsverhältnisse jener Angestellten ver-
anstaltet worden. Daraushin ist im Reichsjustizamt eine gesetzliche Regelung
der Arbeitsverhältnisse der Rechtsanwaltsgehilfen in Angriff genommen
worden. Inzwischen sind aber die beteiligten Kreise in eine Verhandlung
eingetreten, die auf eine Regelung der Sache im Wege des Tarifvertrages
abzielen. Sollten diese Verhandlungen, die noch schweben, zu einer Einigung
beider Teile führen, so würde das mit Freuden zu begrüßen sein. Jeden-
falls ist der Erfolg dieser Verhandlung abzuwarten. Sollte wider Erwarten
eine Einigung nicht erzielt werden, so würden die Vorarbeiten einer gesetz-
lichen Regelung wieder ausgenommen werden. Betreffs der Gebühren für
Rechtsanwälte habe ich in Ergänzung früherer Mitteilungen zu sagen, daß
die Vertreterversammlung des Deutschen Anwaltsvereins am 9. Februar
1913 beschlossen hat, eine Erhebung über das Einkommen der Anwälte aus
bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu veranstalten. Diese Erhebungen sind
zwar eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Sobald das Ergebnis vor-
liegt, wird die Frage, ob und inwieweit die Gebührenordnung der An-
wälte einer Revision zu unterziehen ist, erneut erwogen werden. Es ist
gestern gefragt worden, wie es mit der neuen Wechselordnung steht. Eine
Vorlage betreffs des neuen Wechselrechts liegt zurzeit dem Bundesrat vor.
Um den Interessenten Gelegenheit zu geben, Kritik zu üben, ist diese Vor-
lage im Reichsanzeiger veröffentlicht worden. Ungefähr zu derselben Zeit
wie bei uns ist auch in Oesterreich das internationale Abkommen dem Par-
lament vorgelegt worden. Ich freue mich, feststellen zu können, daß die
Ergänzungsvorschriften Oesterreichs fast gänzlich mit unseren Vorschlägen
übereinstimmen, soweit es die Verschiedenheit des Staatsrechts zuläßt. Auch
das österreichische Gesetz sieht Vereinfachungen vor. Ueber den Zeitpunkt
der Ratifikation des internationalen Abkommens bin ich nicht in der Lage
eine Mitteilung zu machen. In bezug auf das Gesetz betreffend das ge-
meinsame Recht der Besitzer von Schuldverschreibungen haben sich gewisse
Schwierigkeiten ergeben. Es ist jedoch ein Gesetzentwurf ausgearbeitet
worden, der am 23. Januar dem Bundesrat vorgelegt ist. Ich hoffe, daß
er in absehbarer Zeit der Beschlußfassung des Reichstages vorgelegt werden
kann. Aehnlich liegt es bezüglich des Gesetzentwurfs, der seitens des Reichs-
justizamts ausgearbeitet ist über die Einschränkung der Verfügung über