Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreißigster Jahrgang. 1914. Erste Hälfte. (55a)

90 PDas Deuische Reich und seine rinzelnen Glieder. (Februar 18.—21.) 
mission über die bestehenden rechtlichen Zustände Auskunft zu erteilen, eine 
Bereitwilligkeit liegen soll, die Kommandogewalt zur Debatte zu stellen, 
ist hiernach nicht verständlich.“ 
18. Februar. (Deutscher Reichstag.) Verhandlungen in der 
Budgetkommission über den Etat des Reichskolonialamts. Hierbei 
wird die Frage der Reform der Kolonialverwaltung erörtert. 
Es wird folgende nationalliberale Resolution angenommen: 1. Falls 
seitens der Zentralverwaltung grundsätzliche oder wesentliche Abweichungen 
von den Etats der Schutzgebiete im Vorjahr in Aussicht genommen werden, 
dies den Gouverneuren tunlichst so frühzeitig zur Kenntnis zu bringen, 
daß die Gouvernementsräte (in Südwestafrika der Landesrat) noch vor den 
entscheidenden Verhandlungen im Reichstag dazu Stellung nehmen können. 
2. In Zukunft dem Reichtage den von den verbündeten Regierungen ein- 
gebrachten Etatsentwürfen auch die Etats der Schutzgebiete in der von den 
Gouverneuren und den Selbstverwaltungskörpern (Gouvernementsräten bzw. 
Landesrat) aufgestellten Form unter Beifügung der Verhandlungsprotokolle 
beizulegen. 
18. Februar. Reichstagsersatzwahl im Landkreise Köln. Es 
werden abgegeben für Oberlehrer Kuckhoff (Z.) 35587, für Re- 
dakteur Sollmann (Sd.) 24512 und Eisenbahnschlosser Scaruppe 
6477 Stimmen, zersplittert sind 13 Stimmen. Kuckhoff ist somit 
wiedergewählt. 
18. Februar. (Sachsen.) In der Zweiten Kammer kritisiert 
der Nl. Zöphel die Haltung der Regierung in der Deckungsfrage 
für die Heeresvorlagen. 
Staatsminister Graf Vitzthum von Eckftädt erklärt, die sächsische 
Regierung habe infolge von Fragen aus der Mitte des Hauses wieder- 
holt Gelegenheit genommen, ihre Stellung zur Reichsvermögenssteuer und 
Reichserbschaftsstener im Landtage darzulegen und habe dabei nur ihr 
gutes Recht wahrgenommen. Dadurch sei die Oeffentlichkeit in Kenninis 
gesetzt worden von dem Kampfe, den die sächsische Regierung gegen die 
Vorschläge im Bundesrat geführt habe. Er, Redner, müsse aber entschieden 
in Abrede stellen, daß die sächsische Regierung irgendwelchen Appell an 
die Oeffentlichkeit gerichtet habe oder irgendwie gegen den Bundesrat öffent- 
lich aufgetreten sei. Selbstverständlich habe die sächsische Regierung stets 
die Grenzen gewahrt zwischen den Bestimmungen der Reichsverfassung und 
den Rechten der einzelnen Bundesstaaten, und von diesem Standpunkte 
aus könne er auch, ohne dabei partikularistischen Tendenzen zu huldigen, 
die Wahrung der Interessen eines jeden Volksstammes im Rahmen einer 
deutsch-nationalen Politik billigen. Er räume dieses Recht den Bayern 
sowohl wie den Preußen ein, nehme es aber auch für Sachsen in Anspruch, 
und zwar in der Ueberzeugung, daß der deutsche Gedanke in allen Kreisen 
des deutschen Volkes so feste Wurzel gefaßt habe, daß er durch die Pflege 
des Volkscharakters der einzelnen Stämme nicht gefährdet, sondern nur ge- 
festigt werden könne. 
19.— 21. Februar. (Deutscher Reichstag.) Zweite Be- 
ratung des Reichsmarineetats.
	        
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