Des Beusche Reich und seine rinzelnen Glieder. (Februar 19.) 103
cuf der Haager Konferenz für die Abschaffung des Seebeuterechts eingetreten
sind. Auf unser Verhältnis zu England, wie es Herr Vogtherr ausführte,
will ich nicht weiter eingehen. Ich habe in der Kommission und hier im
Blenum mich darüber ausgesprochen. Ich kann nur nach den Darlegungen
aller bürgerlichen Parteien, die hier zu Worte gekommen sind, annehmen,
daß Herr Vogtherr in dieser Angelegenheit mit seinen Freunden allein
stehl.“ (Beifall.)
19. Februar. Das Breslauer Domkapitel richtet an Kardinal
Kopp folgende Vertrauenskundgebung:
Hochwürdigster Herr Kardinal, gnädigster Fürst und Herr! Mit
tiefer Bedauernis sind wir Zeugen aller der Sorgen und gramvollen
Aergernisse, welche die Kämpfe der Gegenwart für Eure hochwürdigsten
Buchöfe, ganz besonders auch für Eure Eminenz im Gefolge haben. So
bin ich denn von den Mitgliedern des Domkapitels ersucht und beauftragt
worden, Eurer Eminenz die teilnahmsvolle Versicherung unserer unwandel-
baren Treue und Ergebenheit zu Füßen zu legen. Wir fühlen uns durch
Eure Eminenz in unentwegter Einigkeit verbunden mit dem ganzen Episkopate
und mit dem Felsen Petri. Wir wissen uns aber auch eins mit Eurer Emi-
nenz in der entschiedenen Ablehnung aller jener gegen hochverdiente Katho-
liten und selbst gegen die Bischöfe gerichteten Verdächtigungen, die in letzter
Zeit die Einigkeit unter dem katholischen Volke in frivoler Weise gestört
daben. Wir bitten den göttlichen Steuermann, daß er das Schifflein der
Kirche durch Sturm und Klippen wieder zu Frieden und Ruhe wie so oft
schon zum Troste der treuen Katholiken und ihrer gottgesetzten Führer, der
bochwürdigsten Bischöfe, gnädigst lenken wolle. Möge der Hirt und Bischof
der Seelen Eure Eminenz in allen Heimsuchungen mit himmlischem Trost
aufrichten und stärken.
Eurer Eminenz treu gehorsamster
Dr. Koenig, Dompropst.
19. Februar. (Bayern.) In der Kammer der Abgeordneten
gibt der Minister des Innern Freiherr v. Soden Erklärungen
ab über das Verhältnis der Regierung zur Sozialdemokratie und
uber die Frage der Nichtbestätigung sozialdemokratischer Bürger-
meister und Beigeordneter:
Seine Stellung in dieser Hinsicht habe sich nicht geändert, die Ver-
dältnisse seien rechtlich ganz einfach. Nach der Gemeindeordnung bedürfe
die Wahl der Bürgermeister, Beigeordneten usw. der staatlichen Bestätigung,
und die Staatsregierung sei durchaus berechtigt, einem gewählten Bürger-
meister, den sie nach ihrem freien Ermessen nicht für geeignet halte, die
Bestätigung zu versagen. Was das Verhältnis zur Sozialdemokratie be-
meffe, so habe ihn die prinzipielle Auffassung der Sozialdemokratie über
den Staat in seiner Meinung bestärkt, daß hier mindestens eine gewisse
Vorsicht gegenüber der Sozialdemokratie am Platze sei. (Zuruf bei den
Sd.: Das beruht auf Gegenseitigkeit. Große Heiterkeit.) Mit Bezug auf
seine prinzipielle Stellung zur Sozialdemokratie schließe er sich dem an,
was der badische Minister des Innern von Bodman kürzlich in dieser
Frage in der badischen Kammer geäußert habe. Aus der Presse der Sozial-
demokratie und aus den Resolutionen gehe klar hervor, daß die Sozial-
demokratie eine grundsätzliche Gegnerin der monarchischen Staatsverfassung
und des Gottesgnadentums sei. Man sei sich auf beiden Seiten über seine
Auffassung klar, und er habe die Verpflichtung als Minister, die Stellung