Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreißigster Jahrgang. 1914. Erste Hälfte. (55a)

Bs  Peessche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  19.—21.)  141

abgeordneten  vor  sich.  (Große  Heiterkeit.)  Der  Erlaß  gilt  auch  für  die
Matrosen  unserer  Marine.  Ein  Matrose  von  der  „Möwe“,  der  den  Herrn
auch  nicht  kannte,  wurde  angeschrien:  „Ihr  Schweinepack,  könnt  ihr  nicht
grüßen"  Dieser  Erlaß  hat  schon  internationale  Verwicklungen  zur  Folge
gehabt,  da  er  auch  für  Inder  und  Griechen  gelten  soll.  Im  Jahre  1894
wurden  daher  diplomatische  Vorstellungen  in  Berlin  erhoben.  Herr  v.  Wrochem
wurde  zur  Berantwortung  gezogen,  und  nun  kam  das  Interessante.  Als  er
sich  verantworten  sollte,  da  hatte  er  an  einem  Morgen  sich  den  Schlüssel
zum  Bezirksgericht  geben  lassen,  um  dort  eine  Aenderung  in  Ausdrücken
des  Erlasses  vorzunehmen  (Lebhaftes  Hört,  hört!  und  Unruhe),  um  die  Schuld
von  sich  abzuwälzen  und  andere,  Unschuldige,  in  den  Verdacht  zu  bringen,  als
ob  sie  einen  solchen  horrenden  Erlaß  herausgegeben  hätten.  (Lebhaftes  Hört,
dort:  Unruhe  und  Bewegung.)  Geschehen  ist  aber  dem  Herrn  v.  Wrochem
nichts.  Er  ist  dann  in  China  verwandt  worden  und  hat  es  trotz  aller  dieser
Leldentaten  zum  Generalleutnant  gebracht.  Im  Interesse  des  deutschen  Ansebens
  muß  gefordert  werden,  daß  dieser  Erlaß,  falls  er  noch  in  Kraft  ist,
sofort  kassiert  wird.“  (Beifall.)

Staatsfekretär  Dr.  Solf:  „Der  gegenwärtige  Generalleutnant
v.  Brochem  war  als  Major  kurze  Zeit  Stellvertreter  des  Gouverneurs  von
Onafrika  und  hat  in  dieser  Eigenschaft  die  beiden  Erlasse  oder  Verordnungen,
die  der  Vorredner  erwähnt,  ergehen  lassen.  Die  beiden  Erlasse  sind  aber
in  die  Sammlung  der  Verordnungen  nicht  ausgenommen  worden.  (Beifall.)
Der  Abg.  Arendt  hat  eine  Schule  für  Wilhelmsthal  verlangt.  Wir  haben
bei  dem  zuständigen  Gouverneur  angefragt,  ob  er  eine  solche  für  zweckmäßig
  halte.  Der  Gouverneur  hat  sich  nicht  zustimmend  geäußert.  Wir
baben  über  die  Frage  des  Beitrages  an  Schulen  bei  dem  Etat  für  Südwestafrika
  eine  längere  Debatte  gehabt.  Wir  haben  eingesehen,  daß  in
Sudwestafrika  die  Dinge  anders  und  günstiger  liegen,  so  daß  dort  allerdings
  den  Eltern  bei  den  großen  Verkehrsschwierigkeiten  eine  Beihilfe  gewahrt
  werden  könnte.  In  Ostafrika  liegen  die  Verhältnisse  aber  nicht  so.
Ich  will  aber  betonen,  daß  das  Kolonialamt  nach  wie  vor  das  Schulwesen
  in  den  Kolonien  mit  allen  Kräften  fördern  wird.  Ueber  den  Hafen
von  Daressalam  ist  mittlerweile  ein  Bericht  des  Gouverneurs  eingegangen,
der  bestätigt,  wie  recht  ich  hatte,  das  erst  geplante  Projekt  zurückzustellen.
Uir  werden  aber  möglichst  bald  mit  einer  Vorlage  an  das  Haus  kommen.
Ueber  die  Verlängerung  der  Dienstperioden  haben  wir  ja  in  der  Budgetkommission
  eine  eingehende  Debatte  gehabt.  Wir  sind  zu  dem  Schluß  gekommen,
  daß  wir  in  Ostafrika  die  Dienstperiode  nicht  verlängern  können.
Auch  in  englischen  Kolonien  besteht  ein  Bedenken  dagegen,  die  Dienstveriode
  zu  verlängern.  Ich  habe  dort  überall  gefunden,  daß  im  Laufe  der
Zeit  infolge  des  Klimas  die  Schaffensfreudigkeit  der  Beamten  erlahmt.
Anders  steht  es  mit  Südwestafrika.  Wir  wollen  diese  Frage  für  dieses  Gebiet
  eingehend  prüfen.  Ich  halte  es  für  möglich,  dort  zu  längeren  Dienstperioden
  zu  kommen,  und  daß  wir  bald  zu  einem  dahingehenden  Entschluß
gelangen  werden.  Herr  Noske  hat  bei  Besprechung  des  Etats  von  Deutsch-Ontafrika
  ein  Schriftstück  vorgelegt  und  es  ein  Dokument  des  grausamsten
Sklavenhandels  genannt.  Aber  seine  Gründe  sind  nicht  stichhaltig.  Wir
haben  in  der  Kolonie  Deutsch-Ostafrika  ein  Land  erworben,  in  dem  mehr
als  in  einem  anderen  Lande  in  scheußlichster  Weise  Sklavenraub  und  -handel
getrieben  worden  ist.  Es  war  natürlich  unsere  erste  Pflicht,  diese  Mißstände
zu  unterdrücken.  Das  ist  uns  gelungen.  Es  gibt  zurzeit  keine  Sklavenjagden
  und  keinen  Sklavenraub  mehr.  Sollten  Ausnahmefälle  vorkommen,
so  stehen  schwere  Strafen  darauf,  Kettenstrafen  nicht  unter  drei  Monaten,
und  in  ganz  besonders  schweren  Fällen  Todesstrafe.  Wie  es  schon  bei  uns