Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreißigster Jahrgang. 1914. Erste Hälfte. (55a)

148 Des Dentstht Reith und seine rinzelnen Glieder. (März 19.—21., 
Arbeiter haben. Ueber den Gesundheitszustand der Ovambos wird in der 
jährlich vorgelegten Denkschrift auch ein entsprechender Spezialbericht ent- 
halten sein. Der Abg. Dr. Oertel hat nach dem Stande der Landwirtschafts- 
bank gefragt. Sie hat in den zwei Monaten ihres Bestehens bereits 
232 Darlehnsanträge über 4285 000“4 erhalten. Wir werden zu überlegen 
haben, ob eventuell durch eine Vorlage eine weitere Verstärkung ihres 
Fonds angefordert werden muß. Gouvernement und Kolonialamt gehen 
hinsichtlich der Berücksichtigung der Wünsche der Farmer Hand in PHand. 
Auch wir sind der Meinung, daß unser heimischer Markt noch lange nicht 
damit rechnen kann, Schlachtvieh aus Südwest zu erhalten; wohl aber ist 
das Gebiet von Südafrika das natürliche Absatzgebiet, und wir werden uns 
bemühen, entsprechende Verhandlungen mit der südafrikanischen Regierung 
einzuleiten, um die dort für Kleinvieh aufgehobene Sperre auch für Groß- 
vieh aufzuheben. Der Abg. Dr. OQuessel hat so etwas wie eine weiße Arbeiter- 
frage für Südwest ausgerollt. Es sind allerdings dort 2000 Weiße da, die 
sich in kleiner Position befinden und die man als Arbeiter ansprechen 
könnte: die meisten von ihnen sind aber freie, selbständige Handwerker, 
denen es im allgemeinen gut geht. Die Angestellten bei den Minen sind 
Aufseher und dergleichen und beziehen Gehälter, auf die die Arbeiterschut= 
bestimmungen der Heimat sich nicht beziehen. Klagen sind uns auch nicht 
zu Ohren gekommen. Den von mir in der Kommission geäußerten Sas, 
daß ich nicht nur für die Schwarzen in der Kolonie, sondern auch für die 
Weißen zu sorgen habe, halte ich auch hier aufrecht; diese Pflicht werde 
ich auch den 2000 weißen Arbeitern gegenüber ausüben und das Gonverne-- 
ment zur Berücksichtigung berechtigter Klagen anweisen. In betreff der 
Schulen erkläre ich: Südwest ist eine ausgesprochene deutsche Siedlungs- 
kolonie, und diese erfordert, daß die Erziehung der deutschen Jugend in 
deutschem Sinne gefördert wird. Wenn bei den Ansiedlern das Bestreben 
vorhanden ist, die Kinder auf ein möglichst hohes Bildungsniveau zu heben, 
so können wir uns darüber doch nur freuen; selbstverständlich sollen darüber 
die praktischen Seiten nicht vernachlässigt werden. Die Kinder, die dort 
erzogen werden, sind Kinder des Landes und werden den Beruf ergreisen, 
auf den das Land sich stützt, den Farmer= und Pflanzerberuf. Von hier 
aus wollen wir den Lehrplan nicht vorschreiben. Wir haben dort schon 
frühzeitig den Schulzwang eingeführt, das darf auch nicht unbeachtet 
bleiben. Bei dem sehr schwierigen Kapitel der Konzessionsgesellschaften ist 
der Regierung vorgeworfen worden, daß sie in früheren Jahren leichtsinnig 
große Rechte an Korporationen fortgegeben hat. Man muß aber diese 
Dinge beurteilen aus der Zeit heraus, wo diese Konzessionen entstanden 
sind. In jenen Jahren war die Stimmung für Südwest in Deutschland 
eine recht schlechte, selbst im Kolonialrat, wie ich aus eigener Erfahrung 
bezeugen kann. Nachher hat sich herausgestellt, daß das Land doch mehr 
Wert hatte. Nun ist mir von der einen Seite vorgeschlagen worden, gegen 
diese Gesellschaften mit den allerschärfsten Mitteln vorzugehen, von der 
anderen Seite wird geltend gemacht, daß es doch die Regierung war, welche 
die Rechte vergeben hat, daß dadurch wohlerworbene Rechte der Gesell- 
schaften entstanden sind, die man jetzt nicht mit brutaler Gewalt beseitigen 
dürfe. Ich muß einen Mittelweg einschlagen; wir werden prüfen, was wir 
machen können, um der Unbequemlichkeiten Herr zu werden, die uns tat- 
sächlich die Gesellschaften mit ihrem ungeheuren Areal bereiten. Mit der 
Fassung des Gesetzentwurfs, den die Kommission zur Annahme vorschlägt, 
um die Heranziehung der Gesellschaften zu Leistungen für das Schutzgebiet 
zu ermöglichen, kann ich im allgemeinen einverstanden sein. Die Tragweite 
dieses Gesetzentwurfs zur Aenderung des Gesetzes über die Einnahmen und
	        
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