Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreißigster Jahrgang. 1914. Erste Hälfte. (55a)

42  Bas  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  20.)

Verhalten  einzelner  Presseorgane  zu  entschuldigen,  ist  sie  der  Ansicht,  daß
die  bedauerlichen  Vorgänge  vermieden  worden  wären,  wenn  das  unwürdige,
die  Bevölkerung  verletzende  und  herausfordernde  Benehmen  eines  jungen
Offiziers  seitens  seiner  Vorgesetzten  sofort  die  entsprechende  Remedur  erhalten
und  letztere  bekanntgegeben  worden  wäre.  Sie  ist  ferner  der  Ansicht,  daß
der  militärische  Befehlshaber,  auch  wenn  er  sich  zum  selbständigen  Eingreifen
befugt  erachtete,  jedenfalls  bei  der  in  maßloser,  das  rechtliche  Empfinden
verletzender  Weise  erfolgten  Ausführung  sich  schwere  Ueberschreitungen  hat
zu  schulden  kommen  lassen.  Sie  ist  endlich  der  Ansicht,  daß  gegen  die
Wiederholung  solcher  Vorgänge  eine  sichere  Garantie  gegeben  werden  muß,
insbesondere  auch  dafür,  daß  die  in  Elsaß-Lothringen  zu  Recht  bestehende
Gesetzgebung  von  den  in  Elsaß-Lothringen  garnisonierenden  Militärbehörden
genau  beachtet  wird.  Die  Kammer  ersucht  die  Regierung,  an  maßgebender
Stelle  eine  Entscheidung  in  diesem  Sinne  herbeizuführen.“  Die  Resolution
trägt  die  Unterschriften  von  18  Abgeordneten,  darunter  die  Namen  Dr.  Back,
Dr.  Curtius,  Dr.  Schwander,  Dr.  Vonderscheer  und  Frhr.  Dr.  Zorn  v.  Bulach.

Nach  längerer  Debatte,  in  der  Prof.  Dr.  Laband  die  Gesetzmäßigkeit
  der  Kabinettsorder  von  1820  nachzuweisen  sucht,  wird  die  Resolution
mit  33  Stimmen  gegen  die  Stimmen  des  Präsidenten  der  Reichseisenbahnen
Fritsch,  des  Professors  Laband  und  des  Generals  v.  Moßner  angenommen.
Iustizrat  Dr.  Ruland  und  der  Präsident  des  Oberlandesgerichts  Dr.  Molitor
enthalten  sich  der  Abstimmung.

20.  Januar.  (Deutscher  Reichstag.)  In  der  Beratung
des  Etats  des  Reichsamts  des  Innern  hält  Staatssekretär  Dr.  Delbrück
  über  die  Sozial=  und  Wirtschaftspolitik  des  Reichs  folgende
Rede  von  programmatischer  Bedeutung:

„Als  ich  mich  auf  die  Verhandlung  meines  Etats  in  diesem  Hause
vorbereitete,  habe  ich  197  einzelne  Fragen  bearbeiten  lassen  und  selbst
durchgearbeitet,  von  denen  ich  mit  Rücksicht  auf  die  Verhandlungen  dieses
Hauses  im  vergangenen  Jahre,  mit  Rücksicht  auf  die  hier  angenommenen
Resolutionen,  auf  Aeußerungen  in  der  Presse,  auf  Anträge  von  Zweckverbänden
  usw.  annahm,  daß  sie  hier  zur  Sprache  kommen  könnten.  Durch
diese  Fragen  ziehen  sich  wie  ein  roter  Faden  zwei  Hauptfragen:  die  Fragen
der  Sozialpolitik  und  der  Wirtschaftspolitik.  Diese  Fragen  möchte
ich  heute  in  ihrem  inneren  Zusammenhang  erörtern.  Wir  sind  mit  der
Verabschiedung  der  Reichsversicherungsordnung  in  unserer  sozialpolitischen
Gesetzgebung  zu  einem  gewissen  Abschluß  gelangt.  Die  Reichsversicherungsordnung
  hat,  das  antworte  ich  auf  den  Zuruf  „Rückschritt“,  eine  erhebliche
Ausdehnung  unserer  Versicherung  mit  sich  gebracht.  Wir  haben  bis  zu  einem
gewissen  Abschluß  gebracht:  die  Krankenversicherung,  die  Unfallversicherung,
die  Invaliden-  und  Altersversicherung.  Hinzugetreten  ist  die  Hinterbliebenenversicherung.
  Die  Reichsversicherungsordnung  hat  außerordentliche  Fortschritte
  gemacht.  Mit  der  Einführung  der  Versicherungs-  und  Oberversicherungsämter
  ist  die  Selbstverwaltung  auf  dem  Gebiete  unserer  sozialpolitischen
  Versicherung  wesentlich  ausgedehnt  worden.  Wir  haben  Beamte
gewonnen,  die  sich  in  sozialpolitische  Fragen  vielmehr  vertiefen,  als  es  bisher
  geschehen  ist.  Die  Durchführung  der  organisatorischen  Verwaltungsneuerungen
  erfordert  natürlich  Zeit.  Daß  unter  diesen  Umständen  auf  dem
Gebiete  der  Sozialpolitik,  insbesondere  auf  dem  Gebiet  der  sozialpolitischen
Versicherung,  eine  Pause  eintreten  muß,  ist  selbstverständlich.  Was  zu  tun  bleibt,
ist  nicht  gesetzgeberische  Arbeit,  denn  auf  jedem  Gebiet  erschöpft  sich  diese  Möglichkeit
  einmal,  sondern  die  Detailarbeit  der  Behörden  draußen.  Wir  haben