Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreißigster Jahrgang. 1914. Zweite Hälfte. (55b)

872  Tũrkei.  (Juli  22.  —  August  5.)

Kriege,  die  Untätigkeit  der  Regierung  während  der  Zeit  von  der  Mobilisierung
  der  serbischen  Armee  bis  zur  Mobilisierung  der  bulgarischen  Armee,
also  während  eines  Zeitraumes  von  sechs  Tagen,  die  Kriegserklärung  ohne
Kundmachung  eines  Irades,  die  Einmischung  des  Ministerrats  in  die
kriegerischen  Operationen  und  die  Schließung  der  früheren  Kammer.  Die
vierte  Abteilung  der  Kammer  wird  damit  beauftragt,  über  den  Antrag  zu
beraten,  sie  spricht  sich  (am  22.  Juli)  fast  einstimmig  dafür  aus.

22.  Juli.  (Kammer.)  Annahme  der  außerordentlichen  Kredite
des  Kriegsministeriums  im  Betrage  von  5  Millionen  türkischen
Pfund  und  der  des  Marineministeriums  im  Betrage  von  8  Millionen
  türkischen  Pfund.

Zu  ihrer  Deckung  wird  der  Finanzminister  ermächtigt,  eine  besondere
  Finanzoperation  abzuschließen.  Durch  die  Annahme  des  Artikels  5
des  Finanzgesetzes  wird  die  Regierung  zur  Ausgabe  von  Schatzscheinen  in
Höhe  von  5  Millionen  Pfund  und  zur  Erhöhung  der  Zölle  um  4  Prozem
ermächtigt  werden,  sobald  die  Verhandlungen  mit  den  Mächten  zum  Abschluß
  gelangt  sind.  »

25.  Juli.  (Ko  nstantin  opel.)  Attentat  eines  jungen  Agypters
auf  den  Khediven  von  Agypten.

Der  Khedive  wird  leicht  verletzt,  der  Täter  von  dem  Adjutanten  des
Khediven  getötet.

31.  Juli.  (Konstantinopel.)  Unterzeichnung  eines  vorläufigen
türkisch-bulgarischen  Handels-  und  Schiffahrtsübereinkommens.

Es  tritt  am  30.  September  in  Wirksamkeit.  Artikel  1  sichert  die
Freiheit  des  Handels  und  der  Schiffahrt  zwischen  der  Türkei  und  Bulgarien.
Die  Staatsangehörigen  der  beiden  Staaten  werden  ungehindert  in  den
beiden  Ländern  reisen  und  sich  aufhalten  können.  Wenn  sie  sich  den  önlichen
  Gesetzen  unterwerfen,  werden  sie  zur  Ausübung  von  Handel,  Gewerbe
  und  Handwerk  die  gleichen  Rechte  genießen  wie  die  Staatsangehörigen
des  andern  Teils.  Sie  werden  auch  keine  andere  Steuer  zu  leisten  haben
als  die  Staatsangehörigen  des  andern  Landes.

2.  August.  Die  Regierung  kündigt  an,  daß  sie  im  europäischen
Konflikte  neutral  zu  bleiben  wünsche  und  ordnet  zum  Schutze  der
Neutralität  die  teilweise  Mobilmachung  an.

2.  August.  (Kammer.)  Schluß  der  Session.

3.  August.  Die  Regierung  ordnet  ein  einmonatiges  Moratorium
  an.

3.  August.  Verhängung  des  Belagerungszustandes  über  das
ganze  Reichsgebiet.

4.  August.  Die  Regierung  ordnet  zur  Aufrechterhaltung  der
Neutralität  die  Schließung  der  Dardanellen  und  des  Bosporus  an;
doch  können  Handelsschiffe  mit  Hilfe  von  Lotsen  die  Meerengen  passieren.

5.  August.  Die  Regierung  beschließt  die  Einführung  einer
(auch  auf  Nichtmohammedaner  sich  erstreckenden)  Steuer  für  die  vom
Militärdienst  Befreiten.