872 Tũrkei. (Juli 22. — August 5.)
Kriege, die Untätigkeit der Regierung während der Zeit von der Mobilisierung
der serbischen Armee bis zur Mobilisierung der bulgarischen Armee,
also während eines Zeitraumes von sechs Tagen, die Kriegserklärung ohne
Kundmachung eines Irades, die Einmischung des Ministerrats in die
kriegerischen Operationen und die Schließung der früheren Kammer. Die
vierte Abteilung der Kammer wird damit beauftragt, über den Antrag zu
beraten, sie spricht sich (am 22. Juli) fast einstimmig dafür aus.
22. Juli. (Kammer.) Annahme der außerordentlichen Kredite
des Kriegsministeriums im Betrage von 5 Millionen türkischen
Pfund und der des Marineministeriums im Betrage von 8 Millionen
türkischen Pfund.
Zu ihrer Deckung wird der Finanzminister ermächtigt, eine besondere
Finanzoperation abzuschließen. Durch die Annahme des Artikels 5
des Finanzgesetzes wird die Regierung zur Ausgabe von Schatzscheinen in
Höhe von 5 Millionen Pfund und zur Erhöhung der Zölle um 4 Prozem
ermächtigt werden, sobald die Verhandlungen mit den Mächten zum Abschluß
gelangt sind. »
25. Juli. (Ko nstantin opel.) Attentat eines jungen Agypters
auf den Khediven von Agypten.
Der Khedive wird leicht verletzt, der Täter von dem Adjutanten des
Khediven getötet.
31. Juli. (Konstantinopel.) Unterzeichnung eines vorläufigen
türkisch-bulgarischen Handels- und Schiffahrtsübereinkommens.
Es tritt am 30. September in Wirksamkeit. Artikel 1 sichert die
Freiheit des Handels und der Schiffahrt zwischen der Türkei und Bulgarien.
Die Staatsangehörigen der beiden Staaten werden ungehindert in den
beiden Ländern reisen und sich aufhalten können. Wenn sie sich den önlichen
Gesetzen unterwerfen, werden sie zur Ausübung von Handel, Gewerbe
und Handwerk die gleichen Rechte genießen wie die Staatsangehörigen
des andern Teils. Sie werden auch keine andere Steuer zu leisten haben
als die Staatsangehörigen des andern Landes.
2. August. Die Regierung kündigt an, daß sie im europäischen
Konflikte neutral zu bleiben wünsche und ordnet zum Schutze der
Neutralität die teilweise Mobilmachung an.
2. August. (Kammer.) Schluß der Session.
3. August. Die Regierung ordnet ein einmonatiges Moratorium
an.
3. August. Verhängung des Belagerungszustandes über das
ganze Reichsgebiet.
4. August. Die Regierung ordnet zur Aufrechterhaltung der
Neutralität die Schließung der Dardanellen und des Bosporus an;
doch können Handelsschiffe mit Hilfe von Lotsen die Meerengen passieren.
5. August. Die Regierung beschließt die Einführung einer
(auch auf Nichtmohammedaner sich erstreckenden) Steuer für die vom
Militärdienst Befreiten.