Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

 

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Gesetund  Verorduungs

für  das

Königreich  Bayern.

 

14.

München,  den  30.  März  1899.

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Jnhalt:

Königlich  Allerhöchste  Entschließung  vom  28.  März  1899,  die  Verlängerung  des  Landtages  betreffend.

 

 

 

 

Nr.  7027.

Königlich  Allerhöchste  Entschließung,  die  Verlängerung  des  Landtages  betreffend.
Im  Namen  Seiner  Moajestät  des  Königs.
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von  Gottez  Gnaden  Koniglicher  Pring  von  Hayern,
Regent.

Unseren  Eruß  zuvor,  Liebe  und  Getreue!

Wir  finden  Uns  bewogen,  die  nach  Vorschrift  des  Titel  VII  §  22  Absatz  III  der
Verfassungsurkunde  zu  Ende  gehende  Dauer  der  Sitzungen  des  gegenwärtig  versammelten

Landtags  bis  zum  20.  Mai  des  laufenden  Jahres  einschließlich  zu  verlängern.  19